Vertrag Elektrizitätswerke Steyr 1919

26 c) den allgemeinen Stromlieferungs=Bedingungen des Werkes zu¬ widerhandelt. 6. Vorliegendes Uebereinkommengilt zunächst auf die Dauer eines Jahres und wird nach Ablauf tillschweigend um ein Jahr verlängert, wennnicht vom Konsumentenoder vom Werke die Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist richtet ich nach der ortsüblichen Wohnungs¬ Kündigung, bezw. nach den von den einzelnen Mietern diesbezüglich — eingegangenen Verbindlichkeiten. Eine Ausnahme findet nur bei einer dienstweisen Versetzung des Wohnungsinhabers statt. In diesem Falleerlischt die Zahlungsver flichtung mit dem 1. des dem Ver¬ lassen der betreffenden Räume folgenden Monates. Die Zählermiete ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist,und zwar auch dann zu entrichten wenn die Anlage zeitweise nicht benützt wird, ebenso wenn die Belassung des Zählers bei der Kündigung eigens verlangt wurde. Unbeschadet dieses Kündigungsrechtes kann das Elektrizitätswerk fallweise einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen mit der Wirkung für den Kündigungstermin außer Kraft setzen oder abändern. Auf Grund vorstehender Bedingnisse und in Kenntnis Ihrer all¬ gemeinen Stromlieferungsbedingungen vereinbare ich mit Ihnen die Stromlieferung für meine Anlage: Name: Stand: „ „ „ „ „ Straße Wohnung ..Gasse Nr. Platz Meine ganze Anlage besteht aus: ... .. Kohlenfadenlampen à N K— N K „ „ „ „ „ — „ „ 9 zusammen . ........ NK ...... Metallfadenlampen à NK — NK „„„ „ „ „ „ „ „ „ # M„ „ „ = „* * * * * * „ „ „ . 31 zusammen...... N K Motoren à PS — PS „ „ „ „ — „ „ „ „ „ „ „ 1 zusammen ....... PS

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