Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

LXVIII Kinleitung. auch (1263 und 1264) ein Eugerus in Eipa, der vielleicht mit dem hier genannten Eudger apud Eipam' identisch ist. Bei Hertwich von Sippach und Dietmar Pernutzel, die in den gleichen Jahren nachweisbar sind, läßt sich übrigens das Todesjahr annähernd feststellen. Der erstere muß 1273,^ der andere allerspätestens 1281^ gestorben sein. Auch hier wird von der Regierungszeit Ottokars wahrscheinlich die erste Periode (1255—1266) in Betracht kommen; denn es finden sich an mehreren Stellen, am Schlüsse verschiedener Ämter, Abschnitte, die von Verwüstungen einzelner Gtiter in charakteristischer Weise Nachricht geben. Gerade bei Wels selbst wird ein solcher mit der Überschrift geboten: Ista sunt predia in eodem officio devastata et irreformabilia nisi terra sit in pace nichilgue solventia* Ab gesehen davon, daß auch hier die Angabe der Zinse im Texte selbst wieder auf eine ältere Vorlage schließen läßt, die einem anderen als dem in dieser Überschrift angedeuteten Zustande entsprach, deuten derartige Vermerke^ auf eine Zeit vorheriger Wirren und Kriege. Auch in dem vorausgehenden ersten Teile findet sich bereits ein solcher Abschnitt." Das würde sehr gut zu dem stimmen, was wir über die Verhältnisse von 1246—1251 wissen. Eben damals hat nicht nur das Kirchengut, sondern auch der landesfürstliche Besitz anderwärts und wohl auch hier unge heuren Schaden erlitten und beträchtliche Einbußen erfahren.^ Wir besitzen aus dem Jahre 1266 geradezu eine urkundliche Schilde rung der Schäden, welche ein oberösterreichisches Kloster(Ranshofen)eben durch die Kriege Ottokars mit Bayern erlitten hatte Gerade in diesen letzten Partien nun wird auch solch widerrechtlicher Entziehung landesfürstlichen Gutes mehrfach gedacht. Den Markt Vöcklabruck hat der von Puchheim entzogen," auch die jungen Preuhafen,^'' sowie ein Rapoto von Kaipen haben einzelne zur Hofmark Steyr gehörige Besitzungen im angrenzenden Teile von Niederösterreich an sich gebracht. Endlich aber deutet auch der früher schon besprochene Umstand noch auf die Zeit Ottokars, daß am Schlüsse dieser Aufzeichnungen neuer lich Verzeichnisse über den landesfürstlichen Besitz in Ennsbach und Karls1 Ebd. S. 21.5 Nr.436. "Ebd.S. 212 Nr.846. ä Ebd.S.214 Nr.415. ^ S. 215 Nr.431—439. ® So auch S.222 Nr.585—589(Amt Kirchdorf); vgl.besonders Nr.588(Vöcklabruck). " S. 198 Nr.152 (Amt Hall). 'Vgl. darüber O. Lorenz, Sltz.-Ber. d.Wi-. Ak.23,472ff.; 6.Frieß, Bl.f. Lk. 7,178fif. und Mitt. d.Inst. 14, 460. « OÖUB.3, 348. 0 Vgl. 223 Nr. 589. 1° Ebd.S. 224 Nr.596. "Vgl. S. 225 Nr. 600. Vgl. oben S. XLVI.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2