Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. XXV Folge angeordnet erscheinen, trifft dies hier nicht zu. Es werden hier nicht nur einzelne Orte innerhalb desselben Amtes in anderer Reihenfolge geboten, sondern einige geradezu einem anderen Abschnitte zugewiesen als in 0} Außerdem ist auch hier eine Anzahl von Orten in H hinzugekommen, die 0 fehlen.^ Lampel hat nun, da er sich gelegentlich Uber diese ürharaufzeichnungen äußerte,® daraus auf eine Neuahgrenzung einzelner Ämter schließen wollen. Nimmt man die Landkarte zur Hand, so ergibt sich, daß die Reihenfolge in H topographisch zutreffend ist, während jene in 0 große Sprünge involviert.^ Es ist ganz unwahrscheinlich, daß die von 0 gebotene Einreihung jemals wirklich so bestanden hat. Sollte dieselbe vielleicht nur auf einer irrigen Zuweisung des Kopisten beruhen? Nun hat Haber auch zwei Orte(Thalles)}runn und Kagran) im ersten Amte (Marchfeld) einhezogen, die in 0 an ganz verschiedenen späteren Stellen, der eine als Nachtrag unter seihständiger Rubrik (Redditus vacantes de d. Yrenfrido de Hintperch), der andere (Kagran) erst gegen Schluß der Es., unter den Nachträgen Uber verpfändete Güter, stehen.-' Offenbar wurden also bei der Zusammenstellung von H auch die Nachträge lokal entsprechend eingeordnet. Gerade hei den von 0 in topographisch un passender Reihenfolge gebotenen Orten (Krut, Gaunersdorf, Labans, Weiden, Haringsee und Breitstetten) aber ergibt eine Untersuchung der über die Besitzverhältnisse daselbst vorliegenden Urkunden,« daß auch hier eine spätere, nicht ursprüngliche Eintragung in das landesfürstliche Urbar an zunehmen sei. Vermutlich war dieselbe nun in der Vorlage von 0(aus äußeren, Raumrücksichten?) in einer Weise erfolgt, daß es hei der ohne Sachverständnis angefertigten Abschrift zu dieser irrigen Zuweisung kommen konnte. Wie bei Thallesbrunn und Kagran unmittelbar zu belegen ist, wurde wahrscheinlich auch hier hei der Zusammenstellung von II eine Revision des habenbergischen Urbares mit entsprechender Berücksichtigung der Nachträge durchgeführt. Ist solches aber für die ersten Partien von H anzunehmen, dann könnte auch die ebendort beobachtete Eigenart der Eintragungen darauf zurückzuführen sein, daß man hei dieser Revision eventuell auch die in praktischer Verwendung stehenden Teilverzeichnisse oder Einzelrotel mit heranzog. So würden die auffallenden Spatien zwischen den einzelnen 'Vgl. unten die Konkordanztabelle von 0 und Sam Schlüsse der Einleitung. ^ Vgl. unten im Text S.9 Nr. 18 und 20; S. 10 Nr. 21; S. 13 Nr. 27—29. » NÖ. Topogr. 5, 534. Vgl. besonders die Stellung von Krut, das in 0 auf Kogelbrunn folgt und vor Klein-Eetz steht, sowie die hier auf Mollmannsdorf folgenden Orte: Gaunersdorf, Labans, Weiden, Haringsee und Breitstetten. 'Vgl.unten die Konkordanztabelle von 0 und S. ° Vgl. die Bemerkungen im Texte bei S. 7 Nr. 16, sowie S. 8 Nr. 17; S 10 Nr 22S. 11 Nr. 23 n. 2.

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