Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. ohne Änderung der Tinte. Bedeutungsvoll wird diese Beobachtung durch die Tatsache, daß eben in diesen ersten Partien sich zahlreiche Bemer kungen über BesitzVerhältnisse finden, die aus inneren Gründen als spätere Zusätze (der Habsburgerzeit) zu betrachten sind.^ Auch diese fehlen in den folgenden Partien ganz oder beschränken sich mindestens auf ein ganz bestimmtes Schlußkapitel.^ Hand in Hand damit aber geht, daß hier auch eine Reihe von Rasuren, beziehungsweise Korrekturen (von derselben Hand) zu konstatieren sind, die sich eben wieder auf die gleichen Abschnitte beschränken. Untersucht man^ dieselben näher, so ergibt sich, daß es sich dabei nicht nur um Ver besserungen, die Richtigstellung von Namen allein handelt,® sondern zum Teile geradezu um eine Änderung von sachlich größerer Bedeutung. Auf f. 16 erscheint in der Überschrift: Officia circa Gevelle et in Chrummenow das a aus u korrigiert.^ Ursprünglich stand also hier officium. Und das entsprach nicht nur dem damit übereinstimmenden Text von 0, sondern überhaupt dem mutmaßlichen Besitzstande zur Babenbergerzeit, denn der in IIfolgende Text weist Zusätze auf, die0fehlen und sich auf Krummau beziehen. So wird jene Rasur und Korrektur, die der Änderung in der Überschrift wie im folgenden Texte konform ist, als eine Anpassung an spätere neue Verhältnisse, eine Erweiterung dieses Amtes, betrachtet werden müssen. Eine ähnliche Änderung und Erweiterung der Überschrift ist noch bei einem anderen Amte, Weitersfeld und Pernegg, zu bemerken.® Und wenn auch hier keine Korrektur oder Rasur in II ersichtlich wird, so dürfte dem Zusätze et Drosendorf hier doch die gleiche sachliche Be deutung zukommen, wie die Geschichte der Besitzverhältnisse daselbst lehrt.'' Schon diese Beobachtungen berechtigen zu dem Schlüsse, daß bei der Zusammenstellung von Emindestens teilweise eine den Verhältnissen dieser jüngeren Zeit entsprechende Neuredaktion der Vorlage (aus der baben bergischen Zeit) statthatte. Unzweifelhaft geht dies aber hervor aus dem Vergleich der ersten beiden Ämter in II mit den analogen Eintragungen in 0. Während sonst wohl die Anordnung im ganzen, die Aufeinanderfolge der einzelnen Abschnitte hier und dort eine andere ist, innerhalb derselben aber, wie schon Erben hervorhob,® die einzelnen Orte meist in gleicher 'Vgl. unten im Text S. 1 Nr. 1; S. 2 Nr.3; S.4 Nr.8; S.6 Nr. 13; S.8 Nr. 16; S. 10 Nr. 21; S. 11 Nr. 23; S. 18 Nr. 43; S. 19 Nr,44; S. 21 Nr.51 u. a. m. Dazu § 2 üer Einleitung. ® Vgl. unten S. 77 Nr. 313. ® Solches ist bei S. 21 Nr. 52; S. 22 Nr. 55; S.30 Nr.85; S.34 Nr. 109; S. 37 Nr. 121 und 122 zu bemerken. * Vgl. unten S. 27 Nr. 75. ® Vgl. darüber Lampel, NÖ.Topogr. 5, 534. " Vgl. unten im Text S. 30 Nr. 86. 'Vgl.im Text S.30 Nr. 86 n. 3, sowie S. 33 Nr. 100. ^ A. a. O.S.106 f.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2