Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

XXII Einleitung. im Sinne Erbens erklärt werden können. So entfällt auch die Forderung, „beide Rationarien wie zwei Handscbriften einer Quelle" zu verwerten. " Es fragt sich nun, wie das Verhältnis von H zu jenen Vorlagen, welche es seihst zitiert, aufzufassen ist. Liegt, wie oben hei 0 vermutet wurde, nur die Abschrift einer oder zwei bestimmter Vorlagen vor, oder ist hier etwa darüber hinaus noch eine selbständige Redaktion anzunehmen? Die nähere Untersuchung darüber, was als ursprünglicher Bestand der Vorlagen anzusehen sei, muß dem folgenden Paragraphen vorbehalten bleiben, da hiefür die Chronologie der einzelnen Aufzeichnungen vor nehmlich in Betracht kommt. Hier soll nur soviel festgestellt werden, als der Hss.-Bestand seihst erkennen läßt. Da kann nun von vornherein auffallen, daß heim zweiten und vierten Quaternio in H eine Reihe von Seiten leer gelassen wurden. Chmel hat das seinerzeit bereits vermerkt.' Sieht man näher zu, so ergibt sich, daß diese beiden Lagen eine von der sonst regelmäßigen (einem Quaternio eben ent sprechenden) verschiedene Anzahl von Pergamenthlättern enthält. Die zweite Lage umfaßt fünf Doppelhlätter, es ist also ein Doppelhlatt über das Normale hinzugekommen. Ehen von diesem innersten, fünften Doppelhlatte ist ein Teil (S. 12', 13, 13') leer gelassen und die Eintragungen hier 2 weisen eine andere (lichtere) Tinte auf. Vergleicht man nun die selben mit der korrespondierenden Partie in 0, so stellt sich heraus, daß sie dort fehlen. Offenbar haben wir es da mit einer nachträglichen Ein fügung zu tun, mit Zusätzen, die in der Vorlage nicht standen. ^ Auch in topographischer Beziehung heben sich diese Eintragungen von ihrer Um gehung ah. Anderseits wird die vierte Lage bloß von zwei Doppelhlättern, einem Halhquaternio also, gebildet. Und auch davon ist nur eine Seite beschrieben, alles andere leer gelassen. Das muß umsomehr auffallen, als von dem unmittelbar vorausgehenden Quaternio das letzte Blatt ohnedies leer er scheint, hier also genügend Raum noch für diese an sich kurze Aufzeich nung gewesen wäre. Die Eintragungen hier bieten einen zusammen gehörigen Abschnitt: Eedditus vacantes a Rudolfo MazoneJ Derselbe findet sich auch in 0. Aber die Einfügung an dieser Stelle von H darf das Auffallende des äußerlichen Hs.-Bestandes noch verstärken, da die lokale Folge der einzelnen Abschnitte, welche hier sonst deutlich eine bestimmte Richtung einhält, plötzlich durchbrochen erscheint. Der Verfasser von JJ hat, vom Marchfelde ausgehend, bereits mehrere Abschnitte von Orten im VOMB. geboten, bringt nun neuerdings Orte aus dem Marchfelde, um dann dort wieder anzuknüpfen, wo er zuvor stehen gehliehen war. Augen scheinlich liegt auch hier eine spätere Hinzufügung vor. 1 A. a. O. S. 569. ® Vgl. unten im Text S.19, Nr.45—47. 3 Ebd.S. 37 Nr. 123 ff.

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