Die Haus- und Hofnamen der Gemeinden Fischlham, Schleißheim, Steinhaus, Thalheim und Weißkirchen

45 -höfen ist der dazugehörige jüngere dat. plur. „bei den Höfen“. Der Ältere dat. plur. -hofen weist in die ahd. Sprachperiode und datiert die damit gebildeten Komposita in die Zeit vor 1100. Holz, -holz: mhd. holz stn. „Wald, Gehölz“ (Lexer I, 1329). Die Mundart bezeichnet mit „Holz“ meist kleinere Waldungen. Hube, -hube: ahd. huoba, mhd. huobe stswf. bezeichnet ein Stück Land von einem gewissen Maß, laut Schmeller I, 1039 bis zu 30 Jucherten Feldes ohne Rücksicht auf Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Nach dem sogenannten Hof-Fuß ist eine Hube ein halber Hof. Huber: Besitzer einer Hube. -ing: Namen, die mit dem Suffix -ing gebildet sind, gehören zum allerältesten Namengut in deutschsprachigen Gebieten. Das Suffix -ing bringt die Zugehörigkeit zum örtlichen Siedler oder zu einer örtlichen Besonderheit zum Ausdruck. Die echten -ing Namen folgen in erster Linie dem frucht- baren Ackerland und erweisen damit die Siedler des Frühmittelalters als friedliches Bauernvolk (Kouril S.131). Inhäusl: ist das zu einem Bauerngut gehörige kleine Haus, in dem die „Inleute“ wohnen, die dem Bauer vertragsmäßig verpflichtet sind. In der Mundart nennt man sie „Häuslleut.“ Kasten: mhd. kaste swa. „Kasten, Kornhaus oder Kastenamt, meist auch Fruchtspeicher, besonders der großen Grundherrschaf- ten; es bezeichnet auch Stapel überhaupt“ (Schiffmann III, 270) -kirchen: das GWV. ein dat. sing. „ chirichen“, kennzeichnet Kirchensiedlungen der ahd. Periode vor 1100. Kreith, Kreuth: siehe unter „Greith”. Lehen lehen: mhd. lehen stn. „geliehenes Gut“ (Lexer I, 1859). Ein Lehen ist ein vom Oberherrn dem Vasallen auf gewisse Bedingungen und auf Wiedereinziehung verliehenes Grund- besitztum (Grimm VI, 538). Unter „Lehen“ ist aber auch ein Bauerngut von bestimmter Größe zu verstehen (Schmeller I, 1439). 45

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