Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 200 - Kommission unter Clement v. Radolt brachte endlich die langwierigen Streitigkeiten zum Abschluss. Am 25. Okt. 1654 kam es zu dem in anderem Zusammenhang bereits bespro- chenen Stadlrechtsvertrag (S. 147 f), der die Stadlinger ein- zig zu einer fünftägigen Robot in Jahre verpflichtete. 1 Da die kaiserliche Ratifikation des Vertrages nicht sofort erfolgte, reichten die Stadlinger bei Hof eine neue Bittschrift ein. Da- raufhin wurde der Abt nach Wien berufen 2 und auch eine Abordnung der Schiffleute, da der Abt wiederum die 14-tä- gige Robot einführen wollte. Am 9. Mai 1656 einigten sich in einem Vertrag beide Parteien dennoch auf die fünftägige Robot. 3 Daraufhin erfolgte am 30. Mai desselben Jahres die kaiserliche Ratifikation. 4 Bei dieser Regelung blieb es bis zur Aufhebung aller Dienste in Jahre 1848. 3.) Freigeld. Das Freigeld war eine Abgabe an den Grundherrn bei Be- sitzveränderungen. Die wichtigsten Arten sind: Das Kauffrei- geld ("Anlait" und "Abfahrt"), eine zehnprozentige Abgabe des Schätzwertes bei Verkäufen, aber auch bei Tausch und Schenkungen, das Annahmefreigeld ("Sterbhaupt, Best- haupt"), die Aneignung des besten Stückes Vieh durch den Grundherrn, und das Todfallfreigeld ("Todfall, Fallgeld") bei Vererbung in eine andere Herrschaft. 5 In unseren Akten er- scheint die letzte Bezeichnung vielfach auch für Vererbung innerhalb derselben Herrschaft. In den Freigeldstreitigkeiten zwischen den Stadlingern 1 LStA 408 Nr. 163. 2 LStA 474 Nr. 89 (1656 Feb. 7). 3 Ebenda Nr. 92. 4 Ebenda Nr. 95. 5 Eder I, S. 368.

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