Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 105 - Für jede Schadenattestation Für jede Herren- u. Gotteszeilnaufahrt 1 fl 30 kr 6 k Für jede fremde Fuhre 6 kr Für jede Kobelfuhre 1 1 fl 30 kr Für die Verteilung der Löhne ("Fahr- u. Bleibensmieten"): von jeden deput. Naufahrer 51 kr von jedem anderen 17 kr Die hier erwähnten Nebenbezüge haben sich im Laufe der Zeit herausgebildet. Die erwähnte Gebühr von 1 fl 30 kr für das Ausstellen einer Schadenkundschaft (Schadenattestation) für das Großkufen- handelsamt wird im 3. Ref. Lib. festgelegt, 2 ebenso die 3 kr für das Neuausstellen einer Bollette . 3 4. Überblick. Nachdem nun die Einkünfte eines Stadlschreibers nach ihrer Her- kunft behandelt wurden, lässt sich ein Überblick über die Gesamtbe- züge gewinnen. In der Beilage Nr. 8 ist eine Tabelle über die Besoldung des Stadlschreibers in den verschiedenen Jahrhunderten auf Grund der bereits in den vorangegangenen Abschnitten erwähnten Rechnungen und Salzordnungen zusammengestellt. Diese Zahlen können natürlich nur ein annähernd richtiges Bild über die Besoldungsverhältnisse ge- ben, da besonders in der frühen Zeit die Angaben in den Quellen sehr lückenhaft sind, weshalb der Gesamtwert der Bezüge nicht festgestellt werden kann. Dazu kommt, dass bis in das 17. Jhd. vom Stift der Wert der Deputate nicht angegeben wurde. Besonders auffallend ist das starke Ansteigen der Bezüge vom Salzamt, welche in den früheren Jahrhunderten nur eine sehr geringe Rolle spielte, sowie das Zunehmen der Nebenbezüge, welche in zu- nehmendem Maße durch das Salzamt pauschaliert und von diesem 1 Davon müssen 6 kr in der Bodenbüchse verbleiben. 2 Ref. Lib. 1656 S. 403. 3 Ebenda S. 492.

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