Amtsblatt 1905/30 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

146 sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaften Nowytarg wegen des Bestandes des Stäbchen¬ rotlaufes die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz¬ Stuhlgerichtsbezirke Var (Komitat Arva) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Vagujhely (Komitat Nyitra) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vier¬ zigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Ver¬ bot der Einfuhr von Schweinen aus den durch Rotlauf verseucht gewesenen Gemeinden Bassoc, Pobedin (Stuhlge¬ richtsbezirk Vagujhely) und deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ mächungen vom 22. und 29. Juni 1905, ZZ. 38.361 und 29.343 (enthalten in Amtsblättern zur „Linzer Zeitung vom 28. Juni und 2. Juli d. J., Nr. 56 und 58), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Juli 1905, Z. 15.074/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 19. Juli 1905. Z. 14.917. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. Juli 1905. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Ames¬ Altenschlag, schlag; Gemeinde Bernhardschlag, Ortschaften Geierschlag; Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Schlagberg; Gemeinde Leonfelden, Ortschaft Burgfried. 2. Bläschenausschlag. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Wartberg, Ort¬ schaft Penzendorf. 3. Rauschbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Molln, Ortschaft Feuchtau; Gemeinde Rosenau, Ortschaft Inselbacheralpe; Gemeinde und Ortschaft Vorderstoder. 4. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Ort¬ 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Windhaag, schaft Elmberg. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaften Pinsdorf, Puchen, Wiesen.3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaften Dürndorf, Mitterndorf, Pettenbach: Gemeinde Wald¬ neukirchen, Ortschaften Eggmair, Nikola, Waldneukirchen. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde St. Magdalena, Ort¬ schaft Auhof. 5. Bézirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Wallern. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde u. Stadt Gmunden; Gemeinde Gschwandt, Ortschaft Kranabet; Gemeinde Ischl, Ortschaft Haiden. Bezirk Perg: Gemeinde Langenstein, Ortschaft Frankenberg, Gusen. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Edtsdorf. 5. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Brunnental Ortschaft Haraberg; Gemeinde Dorf, Ortschaft Kumpfmühle 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Veitsdorf: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Schweinbach 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde u. Stadt Schärding; 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft; Linzerberg, Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 12. Juli 1905, Nr. 15.308/X, in die Kenntnis. Steyr, 20. Juli 1905. Z. 15.178. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 11. Juli 1905 Z. 31.251, enthaltend eine veterinär=polizeiliche Verfügung in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete, verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Ungvar, einschließlich der gleichnamigen Stadtge¬ meinde (Komitat Ung) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ machungen vom 22. und 29. Juni sowie 6. Juli 1905, ZZ. 38.361, 29.343 und 30.479 (enthalten in den Amts¬ blättern zur „Linzer Zeitung“ vom 28. Juni, 2. und 9. Juli d. J., Nr. 56, 58 und 60), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k.1 Statthalterei in Linz vom 15. Juli 1905, Nr. 15.643/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis.

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