Amtsblatt 1905/30 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden beauf¬ tragt, die Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten, und ist im Falle eines positiven Ergebnisses bis 20. Sep¬ tember d. I. hieher zu berichten. Z. 15.107, 15.108 u. 15.109. Steyr, 19. Juli 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Josef Potočnik aus Schwarzenbach, Franz Weidner aus Kohlsdorf und Anton Paulat aus Lasberg. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 23. Juni 1905, Z. 13.700, vom 7. Juli, Z. 14.923/II, und vom 23. Juni l. J., Z. 13.733/II, treiben sich der im Jahre 1866 in Jaborje geborene und zur Gemeinde Schwarzenbach (polit. Bezirk Völkermarkt) zuständige, verehelichte Bergmann Josef Potoénik mit seiner Frau und seinen zwei Kindern weiters der nach Kohlsdorf zuständige Franz Weidner und der im Jahre 1866 geborne, nach Lasberg im Bezirke Freistadt, Oberösterreich, zuständige, verehelichte Anstreicher¬ gehilfe Anton Paulat in der Welt arbeitslos herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldvor¬ schüsse und Geldunterstützungen verabfolgen. Josef Potoénik ist von kleiner Statur, hat ovales Gesicht, braune Haare und graue Augen. Als Reisedokument besitzt der Genannte ein von der Gemeinde Tregist in Steiermark ausgefertigtes Arbeitsbuch, doch ist es nicht ausgeschlossen, daß Potočnik noch im Besitze eines zweiten Dokumentes ist, da er bereits einmal zwei Reisedokumente sich zu verschaffen wußte, welche er nach Bedarf produzierte Paulat weiß sich in der Weise eine Unterstützung zu verschaffen, indem er sich von irgend einer Gemeinde neue Schuhe auf Kosten seiner Heimatsgemeinde geben läßt, die¬ selben wieder verkauft, sich sodann ein paar alte, unbrauch¬ dare Schuhe beschafft und bei der nächsten Gemeinde neuer¬ dings eine neue Beschuhung anspricht Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf die Individuen mit der Weisung aufmerksam gemacht, denselben keinerlei Geldunterstützungen mehr zu verabreichen, dieselben vielmehr det Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen nach den Schubvorschriften zu behandeln. Steyr, 24. Juli 1905. 15.329 u. 15.403. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Franz Koletnik aus Prävali und Franz Zorzin aus S. Vito al Torre. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 13. Juli 1905, Z. 15.437/II, und 15. Juli 1905, Z. 15.844/II, treiben sich der im Jahre 1884 zu Wrinsenza, Gemeinde Pravali, geborene und nach Prävali zuständige, angebliche Metallarbeiter Franz Koletnik und der im Jahre 1872 geborene, ledige, nach S. Vito al Torre, politischen Bezirl Gradiska, zuständige Franz Zorziu bestimmungslos herum, und lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen verabreichen Koletnik befindet sich im Besitze eines von der Gemeinde¬ Vorstehung Prävali am 24. Mai 1903, Z. 24, ausge¬ stellten Arbeitsbuches. 145 Zorziu hat in der Zeit vom 10. Jänner biszum Ge¬ 8. März 1905 von 17 verschiedenen küstenländischen meinden Unterstützungsbeträge erhalten. den Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, genannten Individuen, den Fall eines unabweislichen Be¬ dürfnisses ausgenommen, keinerlei Unterstützungen zu ge¬ währen, vielmehr sind dieselben beim Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unter¬ ziehen. Z. 15.488. Steyr, 24. Juli 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Zwänglings Anna Weiß aus Marchtrenk. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 19. Juni 1905, Z. 16.238 II, ist der Zwängling Anna Weiß, geboren zu Schleißheim, Bezirk Wels, Oberösterreich, Bezirk Wels, Oberösterreich, zuständig nach Marchtrenk, 21 Jahre alt, katholisch, ledig, Dienstmagd, aus der ge¬ nannten Anstalt in der Nacht vom 16. auf 17., vermutlich gegen Morgen, entwichen. Dieselbe trug ein rosa Perkalkleid mit Pelerine, schwarze Schürze. Personsbeschreibung: Größe: groß; Gesicht: oval, Augen und Augenbrauen: braun; Nase und Mund: pro¬ portioniert; Haare: braun; Zähne: gut; besondere Kenn¬ zeichen: keine. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden beauftragt, nach der Genannten zu forschen, und ist über ein positives Ergebnis der Nach¬ forschungen sogleich anher zu berichten. 14.572. Steyr, 18. Juli 1905 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 6. Juli 1905, Z. 30.479, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Balazsfalva, Nagyenyed, einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinde (Komitat Alsofeher), Központ (Komitat Hajdu), Hosszuasszo (Komitat Kisküköllö), Felsötarcza, einschließlich der Stadtgemeinde Kisszeben, Siroka, einschließlich der Stadtgemeinde Eperjes, Szekesö, ein¬ schließlich der Stadtgemeinde Bartfa (Komitat Saros), sowie aus der Munizipalstadt Debreczen in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaften Göding und Lisko wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, aus den Grenzstuhl¬ gerichtsbezirken Szakolcza, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Nyitra), Szinna (Komitat Zemplen),

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