Amtsblatt 1905/30 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

147 Steyr, 22. Juli 1905. Z. 15.328. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Dorf, Ortschaft Kumpfmühle An alle Gemeinde=Vorstehungen und 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ort¬ schaft Schweinbach. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. zur Kenntnisnahme. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich Statthalterei in Linz vom 18. Juli 1905, Z. 16.046/X, in der in die Kenntnis. Berichtsperiode vom 11. bis 17. Juli 1905. Z. 15.406. 1. Maul= und Klauenseuche. Steyr, 23. Juli 1905. Bestand der Seuche. An alle Gemeinde=Vorstehungen und 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Ames¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. schlag: Gemeinde Bernhardtschlag, Ortschaft Altenschlag, Geierschlag; Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Schlagberg; 3. Z. 16.174/X. Kundmachung Gemeinde Leonfelden, Ortschaft Burgfried. betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete 2. Rauschbrand. nach Oberösterreich. Bestehen und Erlöschen der Seuche. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Großraming, Ort¬ der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei schaft Hintstein; Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Kleinreifling. infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. Juli l. J., Z. 32.811, unter Aufrechthaltung der 3. Rotlauf der Schweine. mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Bestand der Seuche. Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der schaft Traunleiten; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaften Buchen Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung Pinsdorf, Wiesen. der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Juni l. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ Z. 13.121/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem schaften Dürndorf, Mitterndorf, Pettenbach; Gemeinde Wald¬ Okkupationsgebiete nachstehende Sperrmaßnahmen zu er¬ neukirchen, Ortschaften Eggmair, Nikola, Waldneukirchen. lassen: Bez. Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Oberzirking. Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken:Bihac Aigen. Bjelina, Bosn.=Dubica, Bosn.=Novi, Dervent, Priedor, 5. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Wallern. Prnjavor, und Sanskimost Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Erlöschen der Seuche. Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Bezirk Freistadt: Gemeinde Erdmannsdor Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von Ortschaft Schäferhof; Gemeinde Hinterberg, Ortschaft Reichen¬ untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach stein Gemeinde Windhaag, Ortschaft Elmberg. dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft 2. Bez. Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde St. Magdalena, Ort¬ Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 schaft Auhof. des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. ziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes 4. Schweinepest. vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 19. Juli 1905 Bestehen der Seuche. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Bezirk Schärding: Gemeinde Brunnental, Ortschaft Haraberg Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Veitsdorf; Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen. Statthalterei in Linz vom 19. Juli 1905, Z. 16.174/X, 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Amtsleiter: Klouček. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2