Amtsblatt 1905/30 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Mis tart 8 der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 30. 1905. Steyr, am 27. Juli. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 24. Juli 1905. und den Kommissär der k. k. Binnenschiffahrts=Inspektion Karl Ebner, beide in Wien, in Gemäßheit des § 2 der An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ministerial=Verordnung vom 15. Juli 1891, R.=G.=Bl. Nr. 108, zu Prüfungskommissären für Dampfkesselwärter Unter Einem gelangt das Reichs=Gesetz=Blatt Stück und Dampfschiffsmaschinenwärter für alle im Reichsrate XLV an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. vertretenen Königreiche und Länder zu bestellen. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu Die Genannten sind nach dem Handelsministerial¬ berichten. Erlasse vom 22. August 1904, Z. 37.686 ex 1903, Punkt 3 Abs. 3, auch zur Vornahme der Prüfungen über die Z. 1275/B.=Sch.=R. Steyr, 21. Juli 1905. Befähigung zur Bedienung (Wartung) von Benzin¬ Naphtha=, Petroleum=, Elektro= und ähnlichen Motoren An sämtliche Ortsschulräte. befugt. der genannten Prüfungs¬ Durch die Ernennung Jene Ortsschulräte, welche mit der Einsendung des kommissäre werden die Bestimmungen der Ministerial=Verord¬ Betrages von 50 h zur Beschaffung des Geschichtsbildes nung vom 15. Juli 1891, R.=G.=Bl. Nr. 108, S. 2, al. 5, „Tu felix Austria nube“ von Brožik (Amtsblatt Nr. 20 und die mit den h. ä. Erlässen vom 17. Mai 1902, Erlaß vom 14. Mai 1905, Z. 840) noch im Rückstande Z. 10.056/VI, und vom 4. Oktober 1902, Z. 21.056 sind, werden angewiesen, die Einsendung dieses Betrages kundgemachten Bestellungen der Prüfungskommissäre k. k. binnen 8 Tagen zu bewerkstelligen. Ingenieur Ludwig Nejdl und Wilhelm Pelikan, Inspektors der Dampfkessel=Untersuchungs= und Versicherungsgesell¬ schaft a. G., nicht berührt. Z. 1251/Sch. Steyr, 21. Juli 1905. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Steyr, 21. Juli 1905. Z. 15.243. Um einer irrigen Auslegung des landesschulrätlichen An alle Gemeinde=Vorstehungen. Erlasses vom 19. April l. J., Z. 1846 (h. ä. Erlaß vom 8. Mai 1905, Amtsblatt Nr. 15), vorzubeugen, werden die Warnung vor holländischen Losunternehmungen, Ortsschulräte und Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Aus den fortgesetzt bei den Behörden einlangenden Landesschulrates vom 7. Juli l. J., Z. 3164, aufmerksam Beschwerden von Personen, die durch Geschäfte mit hollän¬ gemacht, daß die mit dem zitierten Erlasse vorgeschriebenen dischen Losunternehmungen geschädigt wurden, ist zu ersehen Schreib= und Zeichenhefte nicht nur bei der Firma Johann daß ungeachtet der h. o. wiederholt angeordneten Warnung Brunthaler, sondern auch bei anderen Firmen bezogen des Publikums diese holländischen Unternehmungen, zu werden können, insoferne die von diesen Firmen erzeugten welchen in erster Linie die „Hollandsche Kredit Bank“ in Hefte der bei Brunthaler aufliegenden Musterkollektion Amsterdam zählt, hierlands noch immer Kunden finden, die entsprechen. sich durch die Vorspiegelung verlockender Gewinnaussichten zu Geschäften mit den erwähnten Instituten verleiten lassen Z. 15.234. Steyr, 24. Juli 1905. und dann ihre Leichtgläubigkeit mit mehr oder weniger empfindlichen Verlusten ihrer Einzahlungen zu büßen haben An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, neuer¬ dings durch geeignete Verlautbarungen sowie durch gelegent Das k. k. Handelsministerium hat sich bestimmt ge¬ liche Aufklärung in der weitgehendsten Weise das Publikum funden, mit dem Erlasse vom 8. Juni 1905, Z. 27.286 auf das schwindelhafte und ausbeuterische Vorgehen dieser den k. k. Binnenschiffahrts=Inspektor Hofrat Anton Schromm

144 Losunternehmungen aufmerksam zu machen, dasselbe auf das eindringlichste vor dem Eingehen geschäftlicher Ver¬ bindungen mit diesen Instituten zu warnen und hiebei auch unter Berufung auf die wiederholt gemachten Erfahrungen darauf hinzuweisen, daß nachträgliche Schritte gegen der¬ artige Unternehmungen im Interesse der geschädigten Per¬ sonen wegen der in der Regel zu ungunsten der Klienten lautenden Kontraktbedingungen aussichtslos sind. Steyr, 24. Juli 1905. Z. 5309/VIII St. An alle Gemeinde=Vorstehungen betreffend die Steuernachlässe pro 1905. Kundmachung. Laut Erlasses des k. k. Finanz=Ministeriums vom 24. Juni 1905, Z. 42.694, wurde in Ausführung der rtikel IV bis XI des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R.=G.=Bl. Nr. 220 für das Jahr 1905: Der Nachlaß an der Grundsteuer mit fünfzehn Prozent und an der Gebäudesteuer, mit Ausnahme der fünfprozentigen Steuer vom Ertrage zeitlich steuerfreier Gebäude, mit zwölfeinhalb Prozent bestimmt, 2. die bereits in den Vorjahren durchgeführte Er¬ mäßigung der Erwerbsteuerhauptsumme aufrecht erhalten und 3. der Steuerfuß für die im § 100, Abs. 1 und 5 des P.=St.=G., bezeichneten, zur öffentlichen Rechnungslegung pflichteten Unternehmungen mit zehn Prozent festgesetzt. Hievon sind die Steuerpflichtigen entsprechend auf¬ merksam zu machen. Steyr, 25. Juli 1905 Z. 14.956. An die Gemeinde=Vorstehungen Weyer (Land), Großraming, Reichraming, Ternberg, St. Ulrich, Gleink und Garsten, sowie die be treffenden k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 29. April 1905, Z. 9677 Amtsblatt Nr. 18, angeordneten Nachforschungen nach der Leiche des in der Enns ertrunkenen Taglöhners Matthias Rainbacher sind einzustellen, da dieselbe am 8. d. M. geborgen wurde. Steyr, 21. Juli 1905. Z. 15.242. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Zufolge Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 3. Juli 1905, Z. 30.752, an die k. k. o.-ö. Statthalterei wurde Valentin Kerschbaumer bereits ausge¬ forscht und befindet sich bei der k. k. Polizei=Direktion in Wien in Schubhaft. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 22. August 1903, Z. 12.976, Amtsblatt Nr. 35, angeordnete Ausforschung des Genannten ist demnach einzustellen. Steyr, 21. Juli 1905. Z. 15.304. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 10. Juli l. J., Z. 14.416, Amtsblatt Nr. 28, angeordneten Nachforschungen nach Josef Handlbichler sind einzustellen, nachdem der¬ selbe bereits aufgefunden wurde. Steyr, 22. Juli 1905. Z. 15.440. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Dominik Jelinek, geb. 3. August 1871 in der Laussa, Gemeinde Weyer Land, zuständig nach Mačič, Sohn der Antonia Jelinek, ist von der Hauptstellung des Jahres 1892, 1893 und 1894 ferngeblieben. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden beauftragt, nach den Genannten zu forschen, und ist über das Resultat der Nachforschungen bis 15. August l. J. anher zu berichten. Steyr, 25. Juli 1905. Z. 14.812, 14.813, 14.814. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind: Johann Stögermayr, geboren 1870, zuständig nach Losensteinleithen, Schuhmacher; Johann Mauhart, geboren 1870, zuständig nach Losensteinleithen, Knecht. Franz Lichtenschein, geboren 1876, zuständig nach Losensteinleithen, Knecht Franz Helm, geboren 1879, zuständig nach Losen¬ steinleithen, Knecht Alois Molterer, geboren 1873, zuständig nach Sierning, Polierer. Ignaz Unterwindner, geboren 1870, zuständig nach Sierning, Polierergehilfe. Im Eruierungsfalle ist sogleich anher zu berichten. Steyr, 24. Juli 1905. Z. 15.182. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist, und zwar der im Jahre 1880 ge¬ borene, in Groß=Otten zuständige militärtaxpflichtige Rupert Maurer. Derselbe ist Kleidermacher und soll sich in Ober¬ österreich aufhalten. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 30. Juni l. J., Z. 14.310/IV, werden die Gemeinde=Vor¬

stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden beauf¬ tragt, die Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten, und ist im Falle eines positiven Ergebnisses bis 20. Sep¬ tember d. I. hieher zu berichten. Z. 15.107, 15.108 u. 15.109. Steyr, 19. Juli 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Josef Potočnik aus Schwarzenbach, Franz Weidner aus Kohlsdorf und Anton Paulat aus Lasberg. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 23. Juni 1905, Z. 13.700, vom 7. Juli, Z. 14.923/II, und vom 23. Juni l. J., Z. 13.733/II, treiben sich der im Jahre 1866 in Jaborje geborene und zur Gemeinde Schwarzenbach (polit. Bezirk Völkermarkt) zuständige, verehelichte Bergmann Josef Potoénik mit seiner Frau und seinen zwei Kindern weiters der nach Kohlsdorf zuständige Franz Weidner und der im Jahre 1866 geborne, nach Lasberg im Bezirke Freistadt, Oberösterreich, zuständige, verehelichte Anstreicher¬ gehilfe Anton Paulat in der Welt arbeitslos herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldvor¬ schüsse und Geldunterstützungen verabfolgen. Josef Potoénik ist von kleiner Statur, hat ovales Gesicht, braune Haare und graue Augen. Als Reisedokument besitzt der Genannte ein von der Gemeinde Tregist in Steiermark ausgefertigtes Arbeitsbuch, doch ist es nicht ausgeschlossen, daß Potočnik noch im Besitze eines zweiten Dokumentes ist, da er bereits einmal zwei Reisedokumente sich zu verschaffen wußte, welche er nach Bedarf produzierte Paulat weiß sich in der Weise eine Unterstützung zu verschaffen, indem er sich von irgend einer Gemeinde neue Schuhe auf Kosten seiner Heimatsgemeinde geben läßt, die¬ selben wieder verkauft, sich sodann ein paar alte, unbrauch¬ dare Schuhe beschafft und bei der nächsten Gemeinde neuer¬ dings eine neue Beschuhung anspricht Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf die Individuen mit der Weisung aufmerksam gemacht, denselben keinerlei Geldunterstützungen mehr zu verabreichen, dieselben vielmehr det Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen nach den Schubvorschriften zu behandeln. Steyr, 24. Juli 1905. 15.329 u. 15.403. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Franz Koletnik aus Prävali und Franz Zorzin aus S. Vito al Torre. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 13. Juli 1905, Z. 15.437/II, und 15. Juli 1905, Z. 15.844/II, treiben sich der im Jahre 1884 zu Wrinsenza, Gemeinde Pravali, geborene und nach Prävali zuständige, angebliche Metallarbeiter Franz Koletnik und der im Jahre 1872 geborene, ledige, nach S. Vito al Torre, politischen Bezirl Gradiska, zuständige Franz Zorziu bestimmungslos herum, und lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen verabreichen Koletnik befindet sich im Besitze eines von der Gemeinde¬ Vorstehung Prävali am 24. Mai 1903, Z. 24, ausge¬ stellten Arbeitsbuches. 145 Zorziu hat in der Zeit vom 10. Jänner biszum Ge¬ 8. März 1905 von 17 verschiedenen küstenländischen meinden Unterstützungsbeträge erhalten. den Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, genannten Individuen, den Fall eines unabweislichen Be¬ dürfnisses ausgenommen, keinerlei Unterstützungen zu ge¬ währen, vielmehr sind dieselben beim Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unter¬ ziehen. Z. 15.488. Steyr, 24. Juli 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Zwänglings Anna Weiß aus Marchtrenk. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 19. Juni 1905, Z. 16.238 II, ist der Zwängling Anna Weiß, geboren zu Schleißheim, Bezirk Wels, Oberösterreich, Bezirk Wels, Oberösterreich, zuständig nach Marchtrenk, 21 Jahre alt, katholisch, ledig, Dienstmagd, aus der ge¬ nannten Anstalt in der Nacht vom 16. auf 17., vermutlich gegen Morgen, entwichen. Dieselbe trug ein rosa Perkalkleid mit Pelerine, schwarze Schürze. Personsbeschreibung: Größe: groß; Gesicht: oval, Augen und Augenbrauen: braun; Nase und Mund: pro¬ portioniert; Haare: braun; Zähne: gut; besondere Kenn¬ zeichen: keine. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden beauftragt, nach der Genannten zu forschen, und ist über ein positives Ergebnis der Nach¬ forschungen sogleich anher zu berichten. 14.572. Steyr, 18. Juli 1905 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 6. Juli 1905, Z. 30.479, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Balazsfalva, Nagyenyed, einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinde (Komitat Alsofeher), Központ (Komitat Hajdu), Hosszuasszo (Komitat Kisküköllö), Felsötarcza, einschließlich der Stadtgemeinde Kisszeben, Siroka, einschließlich der Stadtgemeinde Eperjes, Szekesö, ein¬ schließlich der Stadtgemeinde Bartfa (Komitat Saros), sowie aus der Munizipalstadt Debreczen in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaften Göding und Lisko wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, aus den Grenzstuhl¬ gerichtsbezirken Szakolcza, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Nyitra), Szinna (Komitat Zemplen),

146 sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaften Nowytarg wegen des Bestandes des Stäbchen¬ rotlaufes die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz¬ Stuhlgerichtsbezirke Var (Komitat Arva) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Vagujhely (Komitat Nyitra) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vier¬ zigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Ver¬ bot der Einfuhr von Schweinen aus den durch Rotlauf verseucht gewesenen Gemeinden Bassoc, Pobedin (Stuhlge¬ richtsbezirk Vagujhely) und deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ mächungen vom 22. und 29. Juni 1905, ZZ. 38.361 und 29.343 (enthalten in Amtsblättern zur „Linzer Zeitung vom 28. Juni und 2. Juli d. J., Nr. 56 und 58), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Juli 1905, Z. 15.074/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 19. Juli 1905. Z. 14.917. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. Juli 1905. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Ames¬ Altenschlag, schlag; Gemeinde Bernhardschlag, Ortschaften Geierschlag; Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Schlagberg; Gemeinde Leonfelden, Ortschaft Burgfried. 2. Bläschenausschlag. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Wartberg, Ort¬ schaft Penzendorf. 3. Rauschbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Molln, Ortschaft Feuchtau; Gemeinde Rosenau, Ortschaft Inselbacheralpe; Gemeinde und Ortschaft Vorderstoder. 4. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Ort¬ 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Windhaag, schaft Elmberg. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaften Pinsdorf, Puchen, Wiesen.3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaften Dürndorf, Mitterndorf, Pettenbach: Gemeinde Wald¬ neukirchen, Ortschaften Eggmair, Nikola, Waldneukirchen. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde St. Magdalena, Ort¬ schaft Auhof. 5. Bézirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Wallern. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde u. Stadt Gmunden; Gemeinde Gschwandt, Ortschaft Kranabet; Gemeinde Ischl, Ortschaft Haiden. Bezirk Perg: Gemeinde Langenstein, Ortschaft Frankenberg, Gusen. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Edtsdorf. 5. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Brunnental Ortschaft Haraberg; Gemeinde Dorf, Ortschaft Kumpfmühle 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Veitsdorf: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Schweinbach 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde u. Stadt Schärding; 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft; Linzerberg, Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 12. Juli 1905, Nr. 15.308/X, in die Kenntnis. Steyr, 20. Juli 1905. Z. 15.178. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 11. Juli 1905 Z. 31.251, enthaltend eine veterinär=polizeiliche Verfügung in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete, verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Ungvar, einschließlich der gleichnamigen Stadtge¬ meinde (Komitat Ung) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ machungen vom 22. und 29. Juni sowie 6. Juli 1905, ZZ. 38.361, 29.343 und 30.479 (enthalten in den Amts¬ blättern zur „Linzer Zeitung“ vom 28. Juni, 2. und 9. Juli d. J., Nr. 56, 58 und 60), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k.1 Statthalterei in Linz vom 15. Juli 1905, Nr. 15.643/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis.

147 Steyr, 22. Juli 1905. Z. 15.328. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Dorf, Ortschaft Kumpfmühle An alle Gemeinde=Vorstehungen und 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ort¬ schaft Schweinbach. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. zur Kenntnisnahme. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich Statthalterei in Linz vom 18. Juli 1905, Z. 16.046/X, in der in die Kenntnis. Berichtsperiode vom 11. bis 17. Juli 1905. Z. 15.406. 1. Maul= und Klauenseuche. Steyr, 23. Juli 1905. Bestand der Seuche. An alle Gemeinde=Vorstehungen und 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Ames¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. schlag: Gemeinde Bernhardtschlag, Ortschaft Altenschlag, Geierschlag; Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Schlagberg; 3. Z. 16.174/X. Kundmachung Gemeinde Leonfelden, Ortschaft Burgfried. betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete 2. Rauschbrand. nach Oberösterreich. Bestehen und Erlöschen der Seuche. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Großraming, Ort¬ der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei schaft Hintstein; Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Kleinreifling. infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. Juli l. J., Z. 32.811, unter Aufrechthaltung der 3. Rotlauf der Schweine. mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Bestand der Seuche. Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der schaft Traunleiten; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaften Buchen Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung Pinsdorf, Wiesen. der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Juni l. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ Z. 13.121/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem schaften Dürndorf, Mitterndorf, Pettenbach; Gemeinde Wald¬ Okkupationsgebiete nachstehende Sperrmaßnahmen zu er¬ neukirchen, Ortschaften Eggmair, Nikola, Waldneukirchen. lassen: Bez. Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Oberzirking. Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken:Bihac Aigen. Bjelina, Bosn.=Dubica, Bosn.=Novi, Dervent, Priedor, 5. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Wallern. Prnjavor, und Sanskimost Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Erlöschen der Seuche. Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Bezirk Freistadt: Gemeinde Erdmannsdor Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von Ortschaft Schäferhof; Gemeinde Hinterberg, Ortschaft Reichen¬ untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach stein Gemeinde Windhaag, Ortschaft Elmberg. dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft 2. Bez. Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde St. Magdalena, Ort¬ Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 schaft Auhof. des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. ziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes 4. Schweinepest. vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 19. Juli 1905 Bestehen der Seuche. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Bezirk Schärding: Gemeinde Brunnental, Ortschaft Haraberg Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Veitsdorf; Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen. Statthalterei in Linz vom 19. Juli 1905, Z. 16.174/X, 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Amtsleiter: Klouček. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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