Amtsblatt 1903/31 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Die ordnungsmäßig ausgefertigten Bereitwilligkeits¬ erklärungen oder Fehlberichte sind bis 10. August l. hieher zu senden. Erklärung. 1. Titel (Grad) Vor= und Zuname. 2. Geburtsjahr, Wohnort (nebst Bezirk, Land), 4. Ort der Dienstleistung, 5. Ob mit den in der Zuschrift bekanntgegebenen Bedingungen einverstanden, bezw. unter welchen Bedingungen sich der Unterfertigte bereit erklärt. Datum: Unterschrift: Steyr, 28. Juli 1903. Z. 11.549. Abhaltung eines Wanderunterrichtes für die Ange¬ hörigen der Töpferbranche. Laut Note der Direktion der k. k. Fachschule für Keramik in Teplitz vom 17. Juli l. J., Z. 205/03, wird der Wanderunterricht für Töpfer in Linz vom 20. Juli l. J an, ferner in Grein am 31. Juli, Pabneukirchen und Eisen¬ dorf am 2. August, in Perg 3. August, in Steyr 5. August, in Wels 8. August, in Nieder=Thalheim 20. August, in Ampfelwang 21. August, in Frankenburg am 22. August, in Böcklamarkt am 23. August, in Frankenmarkt am 24. August, in St. Georgen am 25. August, in Mondsee am 27. August, in. Gmunden am 29. August voraussichtlich stattfinden. Das Programm für diesen Wanderunterricht folgendes: Für die Angehörigen der Töpferindustrie findet ein Wanderunterricht statt, welcher den Zweck hat, durch allge¬ mein verständliche Vorträge sowie durch praktische Unter¬ weisungen gesundheitsunschädliche Töpferglasuren zu bereiten, aufzutragen und einzubrennen. Weiter soll das Freidrehen neuer Gefäßformen, eventuell das Herstellen von Gipsformen, wie andere einschlägige Fragen gelehrt und erörtert werden. Den Unterricht erteilt Professor Anton Willert und Werkmeister Anton Heinzl. Das Unterrichtslokale stellt das Gemeindeamt bei. Der Unterricht ist unentgeltlich und wird an 4 —6 Halbtagen und Abenden der Woche (welche Tage bei Beginn des Wanderunterrichtes festgesetzt werden) allen Teilnehmern gemeinschaftlich erteilt. Die übrige Zeit wird von den beiden Lehrkräften be¬ nützt, durch zwanglosen Besuch der gewerblichen Töpferei¬ werkstätten und Abgabe geeigneter Belehrungen in wünschens¬ werter Weise den Wanderunterricht zu ergänzen und sich durch Einsichtnahme in der Erzeugung von der richtigen Auffassung wie Anwendung des Gelehrten zu überzeugen. Dem Professor A. Willert obliegt die Leitung des Wanderunterrichtes sowie die Erteilung des theoretischen Teiles desselben, welcher in 6—8 leicht faßlichen Vor¬ trägen das Wichtigste über die Bereitung und Behandlung von Tonmassen, das Wesen und die Eigenschaften der Glasuren, deren Bereitung und Verarbeitung ihre Giftigkeit und die Mittel zur Vermeidung derselben eingehend zu behandeln hat. Besonders ausführlich ist den Töpfern an der Hand verschiedener drastischer Beispiele darzulegen, daß es eine Existenzfrage der Töpfereiindustrie ist, gesundheitsunschädliche Ware in einer die Gesundheit am wenigsten gefährdenden Weise herzustellen. Schließlich hat derselbe die Frage anzu¬ regen, im Wege einer Vereinigung die Anschaffung ge¬ eigneter Zerkleinerungs=Maschinen (Tremmelmühlen oder Kübelmühlen) ins Auge zu fassen, um auf billige Weise eine gesundbeitsunschädliche, tadellosse Glafur zu gewinnen und auch den unausbleiblichen Bleivergiftungen der Arbeiter vorzubeugen. Die Vorträge haben am besten an drei oder vier Abenden der Woche von 6— 7 oder 7 —8 Uhr statt¬ zufinden. Dem Werkmeister Anton Heinzl obliegt die Aufgabe, in den einzelnen Betrieben der Formgebung nachzugehen, entsprechende Verbesserungen oder Vereinfachungen zu zeigen vorzugsweise aber die Herstellung von Gipsformen für Ofenkacheln und eventuell auch Geschirre, ihre Erneuerung zu lehren und im übrigen den Professor Willert in jeder Weise zu unterstützen. Z. 11.493. Steyr, 28. Juli 1903. Ausscheidung der Maler und Anstreicher in Steyr rc. aus der Genossenschaft der Baugewerbe in Steyr. Die k. k. Statthalterei fand mit dem Erlasse vom 23. März 1903, Z. 2786, die Ausscheidung der Maler und Anstreicher in Steyr und in den zum politischen Be¬ zirke Steyr gebörigen Gemeinden Gleink, Losensteinleiten, Aschach, Garsten und St. Ulrich aus der Genossenschaft der Baugewerbe in Steyr und die Inkorporierung derselben in die Genossenschaft der Maler und Anstreicher in Linz zu genehmigen. Z. 1421/Sch. Steyr, 24. Juli 1903. An sämtliche Schulleitungen. Mit Erlaß vom 26. Juni d. J., Z. 15.739, hat das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht eröffnet, daß den Anträgen bezüglich Bewilligung von Remunerationen für eifrige Pflege der Kirchenmusik im Hinblick auf die Geringfügigkeit des zur Verfügung stehenden Kredits nicht willfahrt werden konnte. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 9. Juli l. J., Z. 2824, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 25. Juli 1903. Z. 10.484. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel=Verbot. Die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Zlatar in Kroatien wurde unter Aufrecht¬

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