Amtsblatt 1902/39 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

8. Juli 1900, Z. 9364, Amtsblatt Nr. 28, entschieden un¬ statthaft sei, und zwar deshalb, weil hiedurch die weiteren, im Punkte 14 enthaltenen Bestimmungen der zitierten dort¬ ämtlichen Kundmachung, zufolge welcher die in den Verkaufs¬ stätten untergebrachten Handelsschweine von 5 zu 5 Tagen von einem von der politischen Bezirksbehörde besonders be¬ stimmten Tierarzte zu untersuchen sind, wegen der hiedurch erwachsenden Auslagen jedenfalls absichtlich umgangen werden. Zur Vermeidung derartiger Vorkommnisse werden dem¬ nach die Gemeinde=Vorstehungen infolge h. o. Weisung be¬ auftragt, die interessierten Handelskreise auf das Unstatt¬ hafte des vorerwähnten Vorganges entsprechend aufmerksam zu machen, sowie dieselben vor den Folgen der Nichtbeachtung und absichtlichen Umgehung der Bestimmungen der mehr¬ mals zitierten hierämtlichen Kundmachung eindringlichst zu warnen Die k. k. Gendarmerie ist mit der Ueberwachung betraut. Steyr, 22. September 1902. Z. 13.117. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. September bis 18. September 1902. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Dietrichschlag, Ortschaft Elmegg. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort schaften Falkmohren, Schart. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaften Eggmair, Nikola; Gemeinde und Ortschaft Waldneu¬ kirchen 4. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Steyregg, Ort¬ schaft Plesching 5. Bezirk Perg: Gemeinde Narrn, Ortschaft Wimm. 6. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ort¬ schaften Roswald, Weinberg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Olstorf, Ortschaft Hafendorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Mühlgrub. 3. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Allhaming, Ortschaft Sipbach; Gemeinde und Ortschaft Reichraming 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaf. Römerstraße. Steyr, am 14. September 1902 Z. 1426/Sch. An alle Schulleitungen. Laut Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 10. Sep¬ tember 1902, Z. 3806, wurde der k. k. Bezirksschulrat ermächtigt, jenen Lehrpersonen, die sich an der am 10. und 11. Oktober d. J. stattfindenden General=Versammlung des o.=ö. Landeslehrer=Vereines beteiligen, den nötigen Urlaub zu bewilligen Steyr, 17. September 1902. Z. 1439 Sch. An sämtliche Schulleitungen. Mit Bezug auf die Mitteilung der Zentral=Direktion der k. k. Schulbücherverläge vom 29. Juli l. J., Z. 1252, werden die Schulleitungen auf folgende im k. k. Schul¬ bücherverlage erschienenen Publikationen, betreffend die neue Rechtschreibung, behufs eventueller Einführung und Gebrauchs¬ nahme als Hilfsbücher beim deutschen Sprachunterricht auf¬ merksam gemacht: Regeln für die deutsche Rechtschreibung uebst Wörter¬ verzeichnis. Einzige vom k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht autorisierte Ausgabe (kleine Ausgabe). Preis broschiert 20 h. Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörter¬ verzeichnis. Einzige vom k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht autorisierte Ausgabe (große Ausgabe). Preis, gebunden 1 K, broschiert 90 h. Dr. R. v. Muth: Die Unterschiede zwischen bisheriger und neuer deutscher Rechtschreibung. Ausgabe für Schüler Preis, broschiert 6 h Dr. R. v. Muth: Vergleichende Uebersicht der Unter¬ schiede zwischen der bisherigen österreichischen und der neuen allgemeinen deutschen Rechtschreibung. Ausgabe für Lehrer. Preis, broschiert, 12 h. Dr. R. v. Muth: Diktierbuch in stufenförmiger An¬ ordnung für das 8. bis 14. Lebensjahr. Preis, gebunden 80 h. Steyr, 18. September 1902. Z. 1442/Sch. An den Zweiglehrerverein Sierning. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Sierning, welche der am 18. Oktober l. I. in Wolfern stattfindenden Versammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 18. September 1902. Z. 1463/B.=Sch.=R. Konkurs-Ausschreibung. An der sechsklassigen Volksschule in Sierning kommt die Oberlehrerstelle zur definitiven Besetzung Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1400 K, die Dienstalterszulagen per 200 K, eine Funktionszulage von 300 K und ein kompetenzmäßiges Naturalquartier oder das gesetzmäßige Quartiergeld verbunden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2