Amtsblatt 1902/39 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 39. Steyr, am 25. September. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag 1und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch - Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden Z. 12.981. tägigen, vom Tage der geschehenen Kundmachung zu be¬ Steyr, am 20. September 1902. rechnenden Reklamationsfrist öffentlich bekannt zu machen An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ein Pare der Wählerliste ist gleichzeitig mit der Auf¬ lage samt allen zur Ueberprüfung der Liste notwendigen Betreffend die Landtagswahlen in Oberösterreich. Behelfen anher vorzulegen. Reklamationen, welche in offener Frist bei dem Ge¬ Mit dem kaiserlichen Patente vom 8. September 1902. meinde=Vorsteher eingebracht worden sind, hat derselbe inner¬ R.=G.=Bl. Nr. 178, wurde der Landtag des Erzherzogtumes halb drei Tagen mit Bericht und Antrag anher zur Ent¬ Oesterreich ob der Enns aufgelöst und die Einleitung der scheidung vorzulegen. Neuwahlen zum Landtage angeordnet. Demnach wurden vom Herrn k. k. Statthalterei=Vice¬ präsidenten die Wahltage wie folgt bestimmt: Den 27. Oktober 1902 für die Wahl der Abgeordneten der Landgemeinden, den 5. November 1902 für die Wahl der Abgeord neten der Städte und Industrialorte, den 8. November 1902 für die Wahl der Abgeordneten der o.=ö. Handels= und Gewerbekammer, den 10. November 1902 für die Wahl der Abgeord¬ neten des großen Grundbesitzes. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalt.=Erlasses vom 16. September 1902, Nr. 3251/Prs. und nachträglich zu den den Gemeinde=Vorstehungen bereit¬ zugekommenen Kundmachungen mit dem Beifügen in die Kenntnis, daß ein Pare dieser Kundmachung, versehen mit der Affigierungs= und Defig.=Klausel für den Wahlakt vor¬ zubereiten ist Die Drucksorten für die Durchführung der Landtags¬ wahlen in der Kurie der Landgemeinden und in der der Städte= und Industrialorte werden unter einem auf Koster der Gemeinden unter Berücksichtigung des Bedarfes von hier aus bestellt und den Gemeinde=Vorstehungen sofort nack Einlangen zugesendet werden. Nach deren Einlangen haben die Gemeinde=Vorstehunger sofort gemäß §§ 12 und 25 der Novelle vom 16. Februar 1902, L.=G.=B. Nr. 15, die Wählerliste in zweifacher Aus¬ fertigung anzulegen, wobei die bereits vorbereiteten alpha¬ betischen Urlisten als Grundlage zu dienen haben. Die fertiggestellten Wählerlisten sind im Amtslokale der Gemeinde zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Gleich¬ zeitig ist diese Auflegung unter Anberaumung einer acht¬ Steyr, 19. September 1902. Z. 12.143. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Stempelbehandlung der Beilagen zu den Gesuchen um dauernde Beurlaubung von Militärdienstpflichtigen aus Familienrücksichten. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Landes¬ verteidigung vom 3. Juli l. J., Z. 24.868, intim. mit Statth.=Erlaß vom 18. Juli 1902, Z. 15.601/IV, wird den Gemeinde=Vorstehungen zur entsprechenden Belehrung von Begünstigungswerbern Nachstehendes eröffnet: In Bezug auf die Stempelpflicht der Behelfe zu den Gesuchen um dauernde Beurlaubung eines Militärdienst¬ pflichtigen aus Familienrücksichten im Sinne des vorletzten Absatzes des § 34 des Wehrgesetzes vom 11. April 1889 Reichs=Gesetzblatt Nr. 41, mit welchem nicht ein schon im Gesetze begründetes Recht, sondern eine im freien Ermessen der Behörde gelegene Begünstigung in Anspruch genommen wird, wird verlautbart, daß der im § 56, Z. 3, lit. a, in Verbindung mit § 60, Z. 3, der Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung vom 15. April 1889, Reichs=Gesetzblatt Nr. 45, vorgeschriebenen Familien=Auskunftsbogen die unbe¬ dingte Gebührenfreiheit nach Tarifpost 117, lit. a, des Gesetzes vom 9. Februar 1850, Reichs=Gesetzblatt Nr. 50 genießt, wenn der Matrikenführer in demselben die unter¬ stützungsbedürftigen Familienglieder namentlich bezeichnet und die Bemerkung beifügt, „daß die Auskunft aus den Matriken

diesen Personen zum Beweise ihrer Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 34 des Wehrgesetzes vom 11. April 1889, Reichs=Gesetzblatt Nr. 41, erteilt wird. Die gleiche Stempelfreiheit kommt auch dem im § 56, Z. 3, lit. b, der bezogenen Verordnung geforderten Unent¬ behrlichkeits=Zeugnisse zu, insoferne es die nach dieser Vor¬ schrift erforderliche Erklärung bezüglich der Hilfsbedürftigkeit der Zeugniswerber tatsächlich enthält. Im übrigen verbleibt es — namentlich was den Ein¬ gabenstempel betrifft — bei den Anordnungen der Statt¬ halterei=Erlässe vom 6. März 1870, Z. 5107, Verordnungs¬ blatt Nr. 11, Seite 43, und vom 25. Juni 1901, Z. 33.165. Z. 12.987. Steyr, 19. September 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen Im Nachhange zum h. a. Erlasse, Z. 12.724, Amts¬ blatt Nr. 38, wird zur Kenntnis gebracht, daß zu den Kontrollversammlungen seitens des Gemeindevorstehers oder dessen Stellvertreters statt des Aufenthalts=Veränderungs¬ ausweises nunmehr nur die Aufenthalt=Meldeblätter über jene Aufenthaltsveränderungen mitzubringen sind, welche in der betreffenden Dekade bis zu jenem Tage erstattet wurden, an welchem die kontrollpflichtige nichtaktive Mannschaft der betreffenden Gemeinde bei der Kontrollversammlung zu er¬ scheinen hat. Steyr, 22. September 1902. Z. 13.264. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Auf mehrseitig gestellte Anfragen wird im Nachhange zum h. a. Erlasse, Z. 11.583, Amtsblatt Nr. 37, darau aufmerksam gemacht, daß die heuer assentierten Rekruten und Ersatz=Reservisten, welche im Oktober zu Ausbildung oder zum Aktivdienste einrücken, in die Auf¬ enthalt=Meldebücher nicht aufzunehmen sind und über die selben auch keine Aufenthalt=Meldeblätter auszustellen kommen weil dieselben als nichtaktive Mannschaft mit Widmungs¬ schein versehen sind und noch nicht in Evidenz stehen. Gleichzeitig wird der Gleichmäßigkeit wegen verfügt daß die Aufenthalt=Meldebücher vom 1. Oktober l. J. mit der laufenden Post 1 beginnen. Z. 13.263. Steyr, 22. September 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Durchführung der Meldung der Landsturm¬ pflichtigen pro 1902. Durch die heuer stattfindenden Vorstellungen (Meldungen) der Landsturmpflichtigen bleiben die bisherigen Bestimmungen maßgebend. Erneuert wird bemerkt, daß die Waffenunfähigen, bei denen dieser Umstand im Landsturmpasse bestätigt erscheint, der Meldung nicht beizuziehen sind, und daß die Zuständig¬ keit auf Seite 4 der Landsturmpässe zu entnehmen ist. Nachdem bei der heurigen Vorstellung der Landsturm¬ pflichtigen dieselben mit einem neuen § 6 zu den Belehrungen im Landsturmpasse beteilt werden, so sind dieselben bei den Gemeindeämtern rückzubehalten und erst nach ihrer Ergänzung wieder auszufolgen. Steyr, 19. September 1902. Z. 12.990. An alle Gemeinde=Vorstelungen. Ausgabe des Hof= und Staatshandbuches der österr.¬ ung. Monarchie für das Jahr 1903 Von dem Hof= und Staatshandbuche der österreichisch¬ ungarischen Monarchie wird für das Jahr 1903 eine neue Auflage durch die k. k. Hof= und Staatsdruckerei veranlaßt werden. Der Preis eines broschierten Exemplares ist für den Subskriptionsweg auf 8 K und für den Verschleiß auf 10 K festgesetzt worden; für gebundene Exemplare wird ein Auf¬ schlag von 1 K 60 h eingehoben werden. Hievon werden die Gemeinden zufolge Statth.=Erl. vom 13. September 1902, Nr. 3218, mit der Einladung zur Teilnahme an der Subskription in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 22. September 1902. Z. 11.271. An die Gemeinde=Vorstehungen Bad Hall, Pfarrkirchen, Gaflenz, Großraming, Lausa, Losenstein, Reichraming, Weyer Markt und Land. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 26. Juli 1902, Z. 16.122/I, sind die Nachweisungen über den Fremden¬ verkehr bis 15. Oktober l. J. an die k. k. Statthalterei in Vorlage zu bringen. Die Gemeinde=Vorstehung erhält unter Anschluß eines Fragebogens den Auftrag, denselben in allen Rubriken genauestens ausgefüllt nebst einem Auszuge aus dem Melde¬ buche bis längstens 10. Oktober l. J. ohne Ueberschreitung des Termins anher vorzulegen. Steyr, 16. September 1902. Z. 12.922/P. E.. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Plakatierungs=Bewilligung erteilt für die Druckschrift: „An die geehrten P. T. Reichsratswähler der Städte und Industrialorte=Kurie von Sierning Steyr, 23. September 1902. Z. 13.170. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ueber das Ansuchen des Präsidenten des katholischen Volksvereines für Oberösterreich, de präs. 21. September 1902, habe ich gemäß § 23 des Preßgesetzes die Plakatierung und Verteilung der Druckschrift, enthaltend die Einladung

zu einer in Pucking am 28. September 1902 abzuhaltenden Versammlung des kath. Volksvereines für Oberösterreich bewilligt. Steyr, 19. September 1902. Z. 13.003. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorspanns=Auslagen in den Jahren 1899, 1900 und 1901. Der o.=ö. Landesausschuß ersucht bekannt zu geben, welche Auslagen den Gemeinden des Bezirkes durch geleistete Militär=Vorspanns=Aufzahlungen aus Anlaß von Manövern in den Jahren 1899, 1900 und 1901 erlaufen sind Die Gemeinde=Vorstehungen erhalten sohin den Auf¬ trag, bis 1. Oktober l. J. die aus Anlaß von Manövern in den obbezeichneten Jahren erwachsenen Vorspanns=Aus¬ lagen anher nachzuweisen. Steyr, 20. September 1902. Z. 13.137. An alle Gemeinde=Vorstehungen mit Ausnahme von Weyer (Markt). Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, binnen acht Tagen bestimmt bekannt zu geben, wie viele Parteien im Gemeindegebiete, welche ihr impfpflichtiges Kind aus nicht stichhältigen Gründen oder ohne Angabe eines Grundes dem Impfplatze nicht zugeführt haben, zum Er¬ scheinen für den Kontrolltag vorgeladen wurden. Steyr, 19. September 1902 Z. 13.063. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Auffindung einer Leiche. Am 14. August 1902 wurde im Gemeindegebiete Ybbs die Leiche eines 30 bis 40 Jahre alten Mannes, der dem Arbeiterstande angehört haben dürfte, aus der Donau ge zogen und geborgen. Der Körper war etwa 165 cm lang. Das Kopfhaar war rot, ebenso der Schnurrbart, die Farbe der Augen nicht mehr erkenntlich. Die Zähne waren gut erhalten. Der Er¬ nährungszustand war gut. Bekleidet war die Leiche mit weißer Leinen=Unterhose und solchem Hemde (vorne ein Täschchen angebracht), jedoch ohne Märke, grauer Tuchhose und schwarzgrauem Rocke, solcher Weste, fast neuen Stiefeln und weißen Baumwollsocken Etwaige Angaben für die Feststellung der Identität sind an die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr zu richten. Steyr, 9. September 1902. Z. 12.565. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die im Amtsblatte Nr. 37 vom 6. September d. J., sub Z. 12.425, beschriebene angeschwemmte Leiche wurde als die des 31 Jahre alten, ledigen Fabriksarbeiters Johann Schilcher aus Bernhardschlag in Oberösterreich agnosziert. Steyr, 20. September 1902. Z. 13.061. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Mit Beziehung auf den h. ä. Erlaß vom 10. Jänner l. J., Z. 314, Amtsblatt Nr. 3, wird den Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden eröffnet, daß laut des Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesver¬ teidigung vom 4. d. M., Z. 29.266, mittlerweile der aus¬ zuforschende Josef Galina gestorben ist. Steyr, 20. September 1902. Z. 13.062. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der in dem h. ä. Erlasse vom 29. März d. I. 4175, Amtsblatt Nr. 14, bezeichnete stellungspflichtige Rudolf Buchta ist nunmehr ausgeforscht worden. Z. 13.064 Steyr, 10. September 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Mit Beziehung auf den h. ä. Erlaß vom 30. Juni 1902, Z. 8757, Amtsblatt Nr. 27, wird eröffnet, daß laut des Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung vom 7. d. M., Z. 30.795, mittlerweile der auszuforschende Anton Marianek eruiert worden ist. Steyr, 22. August 1902. Z. 11.447. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Viehpaßausstellung für nach Ungarn bestimmte Haustiere. Aus Anlaß der Beanständung eines Viehpasses für eine nach Ungarn mittelst Eisenbahn eingeführte Sendung von Schweinen werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 26. Juli 1902, Z. 16.005/X, zur Vermeidung solcher Anstände angewiesen, sich in Hinkunft an die Bestimmungen des Absatzes B des

Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 22. Sep¬ tember 1899, Z. 31.320, intimiert mit dem Statthalterei¬ Erlasse vom 7. Oktober 1899, Z. 17.380/II, und dem h. a. Erlasse vom 21. Oktober 1899, Z. 14.437, genau zu halten. Demnach darf ein Viehpaß für nach Ungarn zu transportierende Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine nur dann ausgestellt werden, wenn am Herkunftsorte oder in den Nachbarsgemeinden seit 40 Tagen vor der Absendung keine ansteckende Tierkrankheit für die zu transportierende Tiergattung geherrscht hat. Die Viehpaßaussteller sind verpflichtet, bei der Aus¬ stellung eines nach oder durch Ungarn instradierten Passes das gedruckte Gesundheitszeugnis des Blanquetts durch Einschaltung der folgenden Worte zu ergänzen: „Daß das inbeschriebene Tier bei Gelegenheit des Ab¬ triebes aus der Gemeinde gesund befunden wurde und daß seit 40 Tagen weder in der Gemeinde noch in den Nachbargemeinden die Rinderpest oder eine für das in¬ beschriebene Tier gefährliche andere ansteckende Tierkrankheit herrscht, wird hiemit bestätigt." Steyr, 11. September 1902. Z. 12.522. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 98 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. September 1902, Nr. 19.416, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn, Kroatien und Slavonien nach der diesseitigen Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 19. September 1902. Z. 12.991. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 2. September bis 11. September 1902. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ohlstorf, Ort¬ schaft Hafendorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Eggmair, Waldneukirchen. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Allhaming, Ortschaft Sipbach; Gemeinde und Ortschaft Reichraming. 4. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Hietzenbach Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kronstorf, Ort schaft Schieferegg; Gemeinde Leonding, Ortschaft Hart. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Römerstraße. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Königswiesen, Ortschaft Hörzenschlag. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Steg. Steyr, 19. September 1902. Z. 12.992. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Nr. 20.504/X. Kundmachung enthaltend eine veterinär=polizeiliche Verfügung in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichs¬ rate vertretenen Königreichen und Ländern Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Hatvan, Petervasar (Komitat Heves) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 11. September d. J., Z. 38.909, im Nach¬ hange zu den hierämtlichen Kundmachungen vom 1. Sep¬ tember d. J., Z. 19.512, und 10. September d. J., Z. 19.913, zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Linz, am 15. September 1902. Der k. k. Statthalterei=Vicepräsident: Hein m. p. Steyr, 19. September 1902. Z. 12.753. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Verkehr mit Handelsschweinen. Es ist der Fall vorgekommen, daß ein Schweinehändler von einem im Monate April d. I. in seine Verkaufsstelle eingebrachten Schweinetransporte 8 bis 10 Stück angeblich für seinen Wirtschaftsbetrieb zurückgehalten und dieselben je¬ doch nach ungefähr 14 Tagen bis 3 Wochen an größten¬ teils ihm unbekannte Personen zu Nutzungszwecken wieder weiter verkauft hat. Die k. k. Statthalterei hat daher mit dem Erlasse vom 23. August 1902, Nr. 17.693/X, anher eröffnet, daß dieser Vorgang mit Rücksicht auf die Bestimmungen der Punkte 10 und 12 der dortämtlichen Kundmachung vom 29. Juni 1900, Nr. 11.218/II, betreffend den Verkehr mit Handelsvieh, bezw. Handelsschweinen im Erzherzogtum¬ Oberösterreich, veröffentlicht mit dem h. a. Erlasse vom

8. Juli 1900, Z. 9364, Amtsblatt Nr. 28, entschieden un¬ statthaft sei, und zwar deshalb, weil hiedurch die weiteren, im Punkte 14 enthaltenen Bestimmungen der zitierten dort¬ ämtlichen Kundmachung, zufolge welcher die in den Verkaufs¬ stätten untergebrachten Handelsschweine von 5 zu 5 Tagen von einem von der politischen Bezirksbehörde besonders be¬ stimmten Tierarzte zu untersuchen sind, wegen der hiedurch erwachsenden Auslagen jedenfalls absichtlich umgangen werden. Zur Vermeidung derartiger Vorkommnisse werden dem¬ nach die Gemeinde=Vorstehungen infolge h. o. Weisung be¬ auftragt, die interessierten Handelskreise auf das Unstatt¬ hafte des vorerwähnten Vorganges entsprechend aufmerksam zu machen, sowie dieselben vor den Folgen der Nichtbeachtung und absichtlichen Umgehung der Bestimmungen der mehr¬ mals zitierten hierämtlichen Kundmachung eindringlichst zu warnen Die k. k. Gendarmerie ist mit der Ueberwachung betraut. Steyr, 22. September 1902. Z. 13.117. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. September bis 18. September 1902. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Dietrichschlag, Ortschaft Elmegg. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort schaften Falkmohren, Schart. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaften Eggmair, Nikola; Gemeinde und Ortschaft Waldneu¬ kirchen 4. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Steyregg, Ort¬ schaft Plesching 5. Bezirk Perg: Gemeinde Narrn, Ortschaft Wimm. 6. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ort¬ schaften Roswald, Weinberg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Olstorf, Ortschaft Hafendorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Mühlgrub. 3. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Allhaming, Ortschaft Sipbach; Gemeinde und Ortschaft Reichraming 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaf. Römerstraße. Steyr, am 14. September 1902 Z. 1426/Sch. An alle Schulleitungen. Laut Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 10. Sep¬ tember 1902, Z. 3806, wurde der k. k. Bezirksschulrat ermächtigt, jenen Lehrpersonen, die sich an der am 10. und 11. Oktober d. J. stattfindenden General=Versammlung des o.=ö. Landeslehrer=Vereines beteiligen, den nötigen Urlaub zu bewilligen Steyr, 17. September 1902. Z. 1439 Sch. An sämtliche Schulleitungen. Mit Bezug auf die Mitteilung der Zentral=Direktion der k. k. Schulbücherverläge vom 29. Juli l. J., Z. 1252, werden die Schulleitungen auf folgende im k. k. Schul¬ bücherverlage erschienenen Publikationen, betreffend die neue Rechtschreibung, behufs eventueller Einführung und Gebrauchs¬ nahme als Hilfsbücher beim deutschen Sprachunterricht auf¬ merksam gemacht: Regeln für die deutsche Rechtschreibung uebst Wörter¬ verzeichnis. Einzige vom k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht autorisierte Ausgabe (kleine Ausgabe). Preis broschiert 20 h. Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörter¬ verzeichnis. Einzige vom k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht autorisierte Ausgabe (große Ausgabe). Preis, gebunden 1 K, broschiert 90 h. Dr. R. v. Muth: Die Unterschiede zwischen bisheriger und neuer deutscher Rechtschreibung. Ausgabe für Schüler Preis, broschiert 6 h Dr. R. v. Muth: Vergleichende Uebersicht der Unter¬ schiede zwischen der bisherigen österreichischen und der neuen allgemeinen deutschen Rechtschreibung. Ausgabe für Lehrer. Preis, broschiert, 12 h. Dr. R. v. Muth: Diktierbuch in stufenförmiger An¬ ordnung für das 8. bis 14. Lebensjahr. Preis, gebunden 80 h. Steyr, 18. September 1902. Z. 1442/Sch. An den Zweiglehrerverein Sierning. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Sierning, welche der am 18. Oktober l. I. in Wolfern stattfindenden Versammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 18. September 1902. Z. 1463/B.=Sch.=R. Konkurs-Ausschreibung. An der sechsklassigen Volksschule in Sierning kommt die Oberlehrerstelle zur definitiven Besetzung Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1400 K, die Dienstalterszulagen per 200 K, eine Funktionszulage von 300 K und ein kompetenzmäßiges Naturalquartier oder das gesetzmäßige Quartiergeld verbunden.

Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife¬ und Lehrbefähigungs=Zeugnisse, dem Nachweis der Be¬ fähigung zur subsidiarischen Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstes=Tabelle belegter Gesuche binnen 3 Wochen vom Tage der ersten Ein¬ schaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ im vorschriftsmäßigen Dienstwege hier amts einzubringen. Z. 1464/B.=Sch.=R. Steyr, 18. September 1902 Konkurs-Ausschreibung. An der fünfklassigen Volksschule in Weyer a. d. Enns kommt eine Lehrerstelle erster Klasse zur definitiven Besetzung. Mit derselben sind ein Jahresgehalt von 1400 K die Dienstalterszulagen per 200 K und ein kompetenz¬ mäßiges Naturalquartier oder das gesetzmäßige Quartiergeld verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife¬ und Lehrbefähigungs=Zeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amts¬ blatte der „Linzer Zeitung“ im vorschriftsmäßigen Dienst wege hieramts einzubringen. Steyr, 23. September 1902. Z. 1467/Sch. An alle Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus der Gemeinde Wien zur Verfügung gestellten Lokalitäten Heilkurse für stotternde Schulkinder von Volksschullehrern abgehalten werden. „In diesen wird die Heilung des obbezeichneten Sprach¬ gebrechens nach der bewährten Methode des Professors Léon Berquand durch dessen unmittelbare Schüler mittels alleiniger Anwendung pädagogischer Maßnahmen und Sprechübungen durchgeführt, und es können auch mit Zustimmung de¬ hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht, sowie des k. k. n.=ö. Landesschulrates, mehrere an Volksschulen der österreichischen Kronländer angestellte Lehrer an diesen Kursen behufs Erwerbung der Kenntnis dieser Methode und Einführung in deren praktischen Betrieb unentgeltlich teil¬ nehmen. „Lehrer, welche an diesen Instruktionskursen sich zu beteiligen gedenken, haben sich zur Anwesenheit während der ganzen fünfwöchentlichen Dauer des von ihnen zu be¬ suchenden Kurses zu verpflichten, weil nur in diesem Falle ein vollkommenes Eindringen in das Wesen der ange¬ wendeten Methode möglich ist und die Befähigung zu deren richtiger Anwendung gewonnen werden kann. (Nur in be¬ sonders berücksichtigenswerten Fällen könnte eine vierwöchent¬ liche Teilnahme an einem solchen Kurse — Nachsicht der Anwesenheit während der letzten Kurswoche¬ zugestanden werden. „Die Anmeldung der beabsichtigten Teilnahme hat seitens der Lehrer im Wege ihrer Schulleitung beim Bezirks¬ schulrate der Stadt Wien bis spätestens am 30. Sep¬ tember 1902 zu geschehen, worauf die Zuteilung der Ange¬ meldeten an einen der Kurse und die Einberufung im kurzen Wege der direkten Verständigung des betreffenden Teil¬ nehmers selbst erfolgen wird. Da nach den bisherigen Er¬ fahrungen noch niemals eine Anmeldung zurückgewiesen werden mußte, sondern Plätze für alle angemeldeten Lehr¬ und Unterricht vom 18. September l. J., Z. 30.261, und personen vorhanden waren, so kann jeder Angemeldete auf zufolge landesschulrätlichen Erlasses vom 20. September l. J., Z. 3971, werden die Schulleitungen beauftragt, den unter Zuweisung sicher rechnen. Um jedoch den Schwierigkeiten, welche sich aus dem mitunter vorgekommenen Ausbleiben stehenden Lehrpersonen unverzüglich mitzuteilen, daß auch einzelner Angemeldeter und den Kursen Zugewiesener wegen im laufenden Jahre in Wien vier im Oktober beginnende Nichterhaltung des erbetenen Urlaubes für eine zweckmäßige Heilkurse für stotternde Schulkinder unter Teilnahme von Verteilung der Kursteilnehmer an die verschiedenen Kurse Volksschullehrkräften behufs Erwerbung der Kenntnis der ergeben haben, zu begegnen, können nur Anmeldungen solcher bezüglichen Heilmethode in der Dauer von fünf Wochen Lehrpersonen berücksichtigt werden, welche den erforderlichen werden abgehalten werden. Die diesbezüglichen Kundmachungen des k. k. Bezirks¬ Urlaub zum Besuche der Instruktionskurse von ihrer vorge¬ setzten Schulbehörde erhalten haben, was entweder durch schulrates der Stadt Wien vom 5. September 1902 hat Beilegung des Urlaubsdokumentes selbst oder durch Bestä¬ folgenden Wortlaut: „In der Zeit vom 6. Oktober bis 8. November 1902 tigung der Tatsache durch die Schulleitung auf dem An¬ meldungsschreiben nachzuweisen ist. werden an vier öffentlichen Volksschulen in Wien in von Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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