Amtsblatt 1902/39 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife¬ und Lehrbefähigungs=Zeugnisse, dem Nachweis der Be¬ fähigung zur subsidiarischen Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstes=Tabelle belegter Gesuche binnen 3 Wochen vom Tage der ersten Ein¬ schaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ im vorschriftsmäßigen Dienstwege hier amts einzubringen. Z. 1464/B.=Sch.=R. Steyr, 18. September 1902 Konkurs-Ausschreibung. An der fünfklassigen Volksschule in Weyer a. d. Enns kommt eine Lehrerstelle erster Klasse zur definitiven Besetzung. Mit derselben sind ein Jahresgehalt von 1400 K die Dienstalterszulagen per 200 K und ein kompetenz¬ mäßiges Naturalquartier oder das gesetzmäßige Quartiergeld verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife¬ und Lehrbefähigungs=Zeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amts¬ blatte der „Linzer Zeitung“ im vorschriftsmäßigen Dienst wege hieramts einzubringen. Steyr, 23. September 1902. Z. 1467/Sch. An alle Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus der Gemeinde Wien zur Verfügung gestellten Lokalitäten Heilkurse für stotternde Schulkinder von Volksschullehrern abgehalten werden. „In diesen wird die Heilung des obbezeichneten Sprach¬ gebrechens nach der bewährten Methode des Professors Léon Berquand durch dessen unmittelbare Schüler mittels alleiniger Anwendung pädagogischer Maßnahmen und Sprechübungen durchgeführt, und es können auch mit Zustimmung de¬ hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht, sowie des k. k. n.=ö. Landesschulrates, mehrere an Volksschulen der österreichischen Kronländer angestellte Lehrer an diesen Kursen behufs Erwerbung der Kenntnis dieser Methode und Einführung in deren praktischen Betrieb unentgeltlich teil¬ nehmen. „Lehrer, welche an diesen Instruktionskursen sich zu beteiligen gedenken, haben sich zur Anwesenheit während der ganzen fünfwöchentlichen Dauer des von ihnen zu be¬ suchenden Kurses zu verpflichten, weil nur in diesem Falle ein vollkommenes Eindringen in das Wesen der ange¬ wendeten Methode möglich ist und die Befähigung zu deren richtiger Anwendung gewonnen werden kann. (Nur in be¬ sonders berücksichtigenswerten Fällen könnte eine vierwöchent¬ liche Teilnahme an einem solchen Kurse — Nachsicht der Anwesenheit während der letzten Kurswoche¬ zugestanden werden. „Die Anmeldung der beabsichtigten Teilnahme hat seitens der Lehrer im Wege ihrer Schulleitung beim Bezirks¬ schulrate der Stadt Wien bis spätestens am 30. Sep¬ tember 1902 zu geschehen, worauf die Zuteilung der Ange¬ meldeten an einen der Kurse und die Einberufung im kurzen Wege der direkten Verständigung des betreffenden Teil¬ nehmers selbst erfolgen wird. Da nach den bisherigen Er¬ fahrungen noch niemals eine Anmeldung zurückgewiesen werden mußte, sondern Plätze für alle angemeldeten Lehr¬ und Unterricht vom 18. September l. J., Z. 30.261, und personen vorhanden waren, so kann jeder Angemeldete auf zufolge landesschulrätlichen Erlasses vom 20. September l. J., Z. 3971, werden die Schulleitungen beauftragt, den unter Zuweisung sicher rechnen. Um jedoch den Schwierigkeiten, welche sich aus dem mitunter vorgekommenen Ausbleiben stehenden Lehrpersonen unverzüglich mitzuteilen, daß auch einzelner Angemeldeter und den Kursen Zugewiesener wegen im laufenden Jahre in Wien vier im Oktober beginnende Nichterhaltung des erbetenen Urlaubes für eine zweckmäßige Heilkurse für stotternde Schulkinder unter Teilnahme von Verteilung der Kursteilnehmer an die verschiedenen Kurse Volksschullehrkräften behufs Erwerbung der Kenntnis der ergeben haben, zu begegnen, können nur Anmeldungen solcher bezüglichen Heilmethode in der Dauer von fünf Wochen Lehrpersonen berücksichtigt werden, welche den erforderlichen werden abgehalten werden. Die diesbezüglichen Kundmachungen des k. k. Bezirks¬ Urlaub zum Besuche der Instruktionskurse von ihrer vorge¬ setzten Schulbehörde erhalten haben, was entweder durch schulrates der Stadt Wien vom 5. September 1902 hat Beilegung des Urlaubsdokumentes selbst oder durch Bestä¬ folgenden Wortlaut: „In der Zeit vom 6. Oktober bis 8. November 1902 tigung der Tatsache durch die Schulleitung auf dem An¬ meldungsschreiben nachzuweisen ist. werden an vier öffentlichen Volksschulen in Wien in von Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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