Amtsblatt 1899/31 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. August 1899

3 den nur während drei, in Kleingemeinden während zwei Tagen, von der Vidierung gerechnet, gestattet wird, und dass die Hausierer behufs Ausübung ihres Geschäftes in jeder Ortschaft in drei Monaten nur einmal erscheinen dürfen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 13. Juli l. J., Nr. 12.333/VIII, mit Beziehung auf den § 10 des Hausier¬ patentes in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 30. Juli 1899. Z. 10.254. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Nr. 13.628/IV. Kundmachung. Aus Anlass größerer Wasserdienstübungen der k. u. k. Pionnier=Bataillone Nr. 2 und 12 bei Linz wird in der Zeit von 14. bis 24. Auaust mit Ausnahme der Sonn¬ und Feiertage und des 18 August die Schiff= und Floßfahrt in der Donaustrecke zwischen der Linzer Straßenbrücke und der Eisenbahnbrücke bei Steyregg (Km. 206 —199) täglich von 6 Uhr früh bis 1 Uhr mittags für jede Art von Wasserfahrzeug eingestellt. Um den um 9 Uhr vormittags ab Linz nach Wien verkehrenden Personendampfer in der freien Durchfahrt nicht zu behindern, wird jeder Brückenschlag derart beginnen, dass entweder der für die freie Durchfahrt nothwendige Raum längs des linken Ufers noch frei ist, oder der Durch¬ lass für den Dampfer in der erforderlichen Breite von 9 Uhr an geöffnet wird. In jedem Falle wird der Capitän des betreffenden Dampfers durch den die Stromwachen commandierenden Officier unmittelbar vor der Abfahrt verständigt werden. Zur Sicherung des Brückenschlagens werden unter Commando eines Officiers 5 Stromwachen mit Pontons bestimmt, und zwar stromaufwärts Ponton Nr. 1 am rechten Ufer an der Ueberfuhr¬ stelle bei St. Margarethen. Ponton Nr. 2 am rechten Ufer an der oberen Donaulände beim Hause Nr. 87. Ponton Nr. 3 am linken Ufer bei der ersten Rampe oberhalb der Linzer=Straßenbrücke. Ponton Nr. 4 am linken Ufer unterhalb der neuen Brücke und Ponton Nr. 5 am rechten Ufer, gegenüber der Ausmündung des Pleschinger Armes. Jeder Ponton hifst auf die Dauer der Sperre eine roth=weiße Signalflagge. Der Ponton Nr. 3 unterhält einen Posten mit Signal¬ flagge am rechten Ufer beim Eingang zur Straßenbrücke. Wenn aus irgend einem Grunde an einem der be¬ zeichneten Tage der Brückenschlag nicht stattfindet, unter¬ bleibt die Aufstellung der Wachpontons. Von der k. k. o. ö. Statthalterei: Linz, am 26. Juli 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 6262. Steyr, am 21. Juli 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Der Landtagsabgeordnete Johann Lachinger hat zu Ende December v. J. dem oberöst. Landtage eine Petition mehrerer Gemeinden überreicht, in welcher gegen die durch fremde Holzkäufer, vornehmlich aus Bayern, ausgeführten Ho'zschlägerungen schöner Wildbestände ein wirksamer Schutz beg hrt, um Abwehr der Schädigung der heimischen Holz¬ industrie gegen ausländische Concurrenz gebeten wird. Die Vrwendung und Verwertung, welche das Holz bei der Papierfabrication findet, bringt es mit sich, dass der Wald und insbesondere verhältnismäßig junge Bestände den Anboten der Holzhändler und Speculanten in viel höherem Grade ausgesetzt sind, als dies früher der Fall war. Die Nothlage, in welche viele Bauerngutsbesitzer durch die Missernten der letzten Jahre gerathen sind, veranlasst oder zwingt sie, ihre Waldbestände, die sie bis jetzt als eine Reserve für jede Nothdurft des Hofes behütet hatten, an die Speculanten zu verkaufen. So kommt es, dass viele Bauernwaldungen, die bisher regelmäßig im Plenterhiebe bewirtschaftet wurden, von den Holzhändiern rasiert und als Blößen zurückgelassen werden, deren Aufforstung dem Waldbesitzer obliegt, aber erfohrungs¬ gemäß häufig vernachlässigt wird. Die Vernachlässigung der rechtzeitigen Aufforstung und die vielfach vorkommenden Kahlschlägerungen ohne Rücksicht auf Lage und Bodenbeschoffenheit (§§ 4 bis 7 des Forst¬ Gesetzes) sind von den nachtheiligsten Folgen für die wirt¬ schaftlichen und klimatischen Verhältnisse des Landes. Die in den letzten zwei Decennien ungewöhnlich oft auftretenden abnormalen Hochwässer mit ihrer verheerenden Geschiebeführung werden mit Grund auf die zunehmende Entwaldung zurückgeführt. In volkswirtschaftlicher Beziehung noch schlimmer gestaltet sich die Sache, wenn die Speculanten zum Zwecke der Ausbeutung der Wälder Bauerngüter ankaufen und nach Abholzung des Waldes zerstückeln. Die Gemeinde=Vorstehungen, die bei den Gemeinden bestellten Waldaussichtsorgane und die k. u. k. Gendarmerie werden angewiesen, jede Kahlschlägerung anzuzeigen, um einer eventuellen Waldverwüstung rechtzeitig Einhalt thun zu können. Z. 10.193. Steyr, am 31. Juli 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen unter Bezugnahme auf den h. o. Erlass vom 20. September 1898, Z. 14.458, zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Einfuhr von Schlachtvieh und von Schweinen aus Ungarn, Croatien=Slavonien 2c. in das Schlachthaus in Graz. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 22. Juni 1899, Z. 20.074, anher eröffnet, dass der Stadtgemeinde in Graz die Einfuhr von Schlachtvieh und von Schweinen auch unter dem Gewichte von 120 Kilogramm aus den wegen Verseuchung durch Maul= und Klauenseuche, beziehungsweise Schweinepest oder Rothlauf jeweilig gesperrten Gebieten Ungarns, Croatien¬ Slavoniens, Bosniens und den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern nach dem Schlachthause in Graz auch ohne fallweisem Ansuchen gegen Widerruf bewilligt wurde. Hiebei werden die Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 6. Juli 1899, Nr. 11.712/II, aufmerksam gemacht, dass für den Transport der Thiere selbstverständlich die Vorschriften des vorcitierten Erlasses aufrecht bleiben.

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