Amtsblatt 1899/31 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. August 1899

Amts-Blatt K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 31. Steyr, am 3. August 1899. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 28. Juli 1899. Z. 10.151. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Radfelgengesetz. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 1. Juli d. J. dem vom Landtage des Erzherzogthumes Oesterreich ob der Enns beschlossenen Entwurfe eines Gesetzes, wodurch der § 1 des Gesetzes vom 13. Mai 1887, L. G. Bl. Nr. 13, bezw. des Gesetzes vom 9. März 1894, L. G. Bl. Nr. 15, betreffend die Breite der Radfelgen von Lastwägen abgeändert wird, die Allerhöchste Sanction allergnädigst zu ertheilen geruht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Statthalterei =Erlasses vom 23. Juli l. J., Z. 12.428/II, mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, dass die Aufnahme dieses Gesetzes in das Landesgesetzblatt veranlasst wurde. Steyr, am 27. Juli 1899. Z. 10.112. Verzeichnis über das Ergebnis der zufolge Statthalterei=Präsidial=Erlasses vom 29. Mai l. J., Z. 1523/Präs., und vom 14. Juni, Z. 1800/Präs., zu Gunsten der Abgebrannten in Gura¬ humora und in Ottensheim eingeleiteten Sammlung. Allhaming 50 fl. (Gurahumora 5 fl.), Aschach a. St. 7 fl. (2 fl.), Bad Hall 238 fl. 32 kr. (23 fl. 20 kr.), Eber¬ stallzell, Pfarramt, 22 fl. (16 fl. 12 ½ kr.), Egendorf 42 fl. 38 kr., Goflenz 110 fl. 33 kr. (5 fl.), Garsten 317 fl. 50 kr., Gleink 100 fl., Großraming 28 fl. 51½ kr., Kematen 50 fl. (20 fl.), Kremsmünster Land 160 fl. 25 kr., Krems¬ münster Markt (4 fl.), Losenstein 55 fl. 26 kr. (15 fl. 32 kr.), Losensteinleiten 289 fl. 95 kr. (5 fl.), Neuhofen 65 fl., Neustift 4 fl. 20 kr. (4 fl. 30 kr.), Pfarrkirchen 113 fl., Piberbach 80 fl. 83 kr. (5 fl.), Pucking 21 fl. (4 fl), Reich¬ raming 62 fl. 67 kr. (11 fl. 62 kr.), Ried 21 fl. 84 kr. (2 fl.), Rohr 45 fl. (2 fl.), St. Marien 20 fl., St. Ulrich 50 fl. (3 fl.), Sierning 300 fl. 95 kr., Sipbachzell 20 fl., Thanstetten 127 fl. 65 kr. (5 fl.), Ternberg 31 fl. 18 kr. (3 fl.), Wartberg 135 fl. 35 kr. (5 fl.), Weißkirchen (70 kr.), Weyer Land 65 fl. 50 kr., Weyer Markt 120 fl. (5 fl.), eine ungenannte Gemeinde (3 fl.), zusammen 2755 fl. 67½ kr. (149 fl. 26½ kr.). Die nicht unter Klammern sich befindenden Beträge sind für Ottensheim, die unter Klammern sind die Beträge für Gurahumora. Steyr, am 31. Juli 1899. Z. 10.300. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und die hochwürdigen Pfarrämter. Betreffend die Vorarbeiten zur Stellung 1900. Die Gemeinde=Vorstehungen werden erinnert, dass sie gemäß § 21, Punkt 1, der Wehrvorschriften I. Theil, be¬ hufs Verzeichnung der in das stellungspflichtige Alter tretenden Personen, die laut § 15, 1 bis 3, den Gemeinden zugekommenen Matrikelauszüge der 1879 Geborenen den Matrikenführern im Monate August zurückzustellen haben. Die hochwürdigen Pfarrämter werden gemäß § 2 der citierten Gesetzesbestimmung ersucht, die wieder erhaltenen Auszüge nach den inzwischen eingetretenen Veränderungen zu ergänzen und bis Ende October den Gemeinden wieder zu übergeben. Steyr, am 1. August 1899. Z. 10.320. An die Herren Gemeinde-Vorsteher der Gerichts¬ bezirke Weyer, Kremsmünster und Neuhofen. Amtsverfügung wegen Anberaumung von Amtstagen im Monate August. Ich werde am Mittwoch den 9. August l. J., 10 Uhr vormittags, in der Gemeindekanzlei des Marktes Weyer, am Samstag den 19. August l. J., 10 Uhr vormittags, in der Gemeindekanzlei des Marktes Kremsmünster und am Dienstag den 22. August l. J., 10 Uhr vormittags, in der Gemeindekanzlei zu Neuhofen Amtstage abhalten. Hievon werden die Herren Gemeinde=Vorsteher behufs allgemeiner Verlautbarung in Kenntnis gesetzt.

2 Z. 10.124. Steyr, am 28. Juli 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 20. Juli l. J., Nr. 13.186/IV, ergeht der Auftrag, die nachstehende Concurs¬ Ausschreibung thunlichst zu verlautbaren. Concurs=Ausschreibung über einen erledigten Theresianischen Militär=Waisen¬ Stiftungsplatz für Mädchen. Der Stiftungsgenuss besteht in jährlichen 30 Gulden, wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ waise, welche durch eine Uckunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Doppelwaisen haben den Vorzug vor den nur nach Vater oder Mutter Verwaisten. Die Gesuche sind mit dem Taufscheine, dem Armuts¬ zeugnisse, dem Impfungszeugnisse und dem letzten Schul¬ zeugnisse der Waise zu belegen und ist anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fond bezieht. Diese Gesuche sind seitens der hiezu Berechtigten (Vormund, Vater oder Mutter) bis längstens 15. August 1899 beim k. und k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlan¬ gende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im Juli 1899. K. u. k. 14. Corpscommando. Steyr, am 28. Juli 1899. Z. 10.122. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Spitals=Frequentant Johann Skonice. Laut Note der k. k. Landesregierung vom 28. Juni l. J., Z. 13.181, hat dieselbe im Einvernehmen mit dem schlesischen Landesausschusse die Spitalsverweisung des im Jahre 1855 geborenen, nach Ober=Allgoth zuständigen Johann Skonice wegen ungebürlicher Inanspruchnahme der Spitalspflege ausgesprochen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 8. Juli l. J., Z. 12.278/V, mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, denselben bei allfälliger Anmeldung nur in wirklich dringenden Fällen in ein Spital aufzunehmen, sonst aber zurückzuweisen, eventuell die schub¬ polizeiliche Behandlung desselben einzuleiten. Steyr, am 31. Juli 1899. Z. 10.251. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Betreffend Ausforschung des landsturmpflichtigen Peter Hurtik. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 19. Februar 1880 in Hovezi, Bezirk Wall.=Meseritsch, geborenen, landsturmpflich¬ tigen Peter Hurtik, dessen Heimatberechtigung noch nicht ermittelt werden konnte, Sohnes des Andreas Hurtik, Köhlers in Hovezi und der Rosalio, geborenen Mazac, angesucht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 30. Juni d. J., Z. 20.614/6008 II/a, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturmpflichtigen aufgeführt erscheint oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 25. September 1899 zu berichten. Z. 10.285. Steyr, am 31. Juli 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Angeschwemmte Leiche. Am 19. Juli 1899, vormittags, wurde in Krumm¬ nussbaum, Gemeinde Marbach, die Leiche eines unbekannten, circa 50 Jahre alten Mannes aus der Donau gezogen. Die Leiche ist mittelgroß, stark gebaut, hat graue Kopf= und Schnurrbarthaare, sonst im Gesichte rasiert, Zähne voll und gut erhalten. Bekleidet war die Leiche mit weißem Hemde, welches eine kleine, rothe Märke „P“ trägt, blauer Barchent¬ unterhose, dunklen Wintersocken, schwarzer, fast neuer Kammgarnhose mit Patentknöpfen mit der Firma=Bezeichnung „Lindner in München“ Hosenträgern und guten Stiefletten, welche nach baierischer Art gearbeitet sind. Am Goldfinger der linken Hand hatte die Leiche einen goldenen Ehering und einen goldenen Siegelring mit einem himmelblauen Steine. In einer Hosentasche wurden ein schwarzes Porte¬ monnaie mit drei Fächern, in welchem sich ein Taschenuhr¬ schlüssel, ein Zwanzigmark= und zwei Zehnmarkstücke in Gold, dann ein Reichsthaler in Silber vom Jahre 1767, drei Zweimarkstücke in Silber, ein Zwanzigpfennigstück in Silber und ein Zwanzig= und fünf Zehnpfennigstücke in Nickel, fünf Zwei= und vier Einpfennigstücke in Kupfer befanden, vorgefunden. Nach Angabe des Dr. Wilhelm Kohn in Marbach sind Spuren einer strafbaren Handlung an der Leiche nicht vorhanden. Dieselbe wurde in die Todtenkammer in Marbach übertragen und am dortigen Friedhofe am 20. Juli d. J. beerdigt. Das bei der Leiche vorgefundene Geld, dann die Pretiosen und Effecten sind behufs Sicherstellung der Identität dieser Leiche beim Gemeindeausschuss Leopold Kremser in Schallmarbach deponiert. Erhebungen zur Sicherstellung der Identität dieser Leiche sind zu pflegen und über ein positives R sultat sofort anher zu berichten. Steyr, am 28. Juli 1899. Z. 10.121. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Laut einer an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung des kgl. ungar. Handelsmin steriums wurde die Ausübung des Hausierhandels im Comitate Borsod, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Parag aph ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, dahin beschränkt, dass sie in Großgemein¬

3 den nur während drei, in Kleingemeinden während zwei Tagen, von der Vidierung gerechnet, gestattet wird, und dass die Hausierer behufs Ausübung ihres Geschäftes in jeder Ortschaft in drei Monaten nur einmal erscheinen dürfen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 13. Juli l. J., Nr. 12.333/VIII, mit Beziehung auf den § 10 des Hausier¬ patentes in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 30. Juli 1899. Z. 10.254. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Nr. 13.628/IV. Kundmachung. Aus Anlass größerer Wasserdienstübungen der k. u. k. Pionnier=Bataillone Nr. 2 und 12 bei Linz wird in der Zeit von 14. bis 24. Auaust mit Ausnahme der Sonn¬ und Feiertage und des 18 August die Schiff= und Floßfahrt in der Donaustrecke zwischen der Linzer Straßenbrücke und der Eisenbahnbrücke bei Steyregg (Km. 206 —199) täglich von 6 Uhr früh bis 1 Uhr mittags für jede Art von Wasserfahrzeug eingestellt. Um den um 9 Uhr vormittags ab Linz nach Wien verkehrenden Personendampfer in der freien Durchfahrt nicht zu behindern, wird jeder Brückenschlag derart beginnen, dass entweder der für die freie Durchfahrt nothwendige Raum längs des linken Ufers noch frei ist, oder der Durch¬ lass für den Dampfer in der erforderlichen Breite von 9 Uhr an geöffnet wird. In jedem Falle wird der Capitän des betreffenden Dampfers durch den die Stromwachen commandierenden Officier unmittelbar vor der Abfahrt verständigt werden. Zur Sicherung des Brückenschlagens werden unter Commando eines Officiers 5 Stromwachen mit Pontons bestimmt, und zwar stromaufwärts Ponton Nr. 1 am rechten Ufer an der Ueberfuhr¬ stelle bei St. Margarethen. Ponton Nr. 2 am rechten Ufer an der oberen Donaulände beim Hause Nr. 87. Ponton Nr. 3 am linken Ufer bei der ersten Rampe oberhalb der Linzer=Straßenbrücke. Ponton Nr. 4 am linken Ufer unterhalb der neuen Brücke und Ponton Nr. 5 am rechten Ufer, gegenüber der Ausmündung des Pleschinger Armes. Jeder Ponton hifst auf die Dauer der Sperre eine roth=weiße Signalflagge. Der Ponton Nr. 3 unterhält einen Posten mit Signal¬ flagge am rechten Ufer beim Eingang zur Straßenbrücke. Wenn aus irgend einem Grunde an einem der be¬ zeichneten Tage der Brückenschlag nicht stattfindet, unter¬ bleibt die Aufstellung der Wachpontons. Von der k. k. o. ö. Statthalterei: Linz, am 26. Juli 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 6262. Steyr, am 21. Juli 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Der Landtagsabgeordnete Johann Lachinger hat zu Ende December v. J. dem oberöst. Landtage eine Petition mehrerer Gemeinden überreicht, in welcher gegen die durch fremde Holzkäufer, vornehmlich aus Bayern, ausgeführten Ho'zschlägerungen schöner Wildbestände ein wirksamer Schutz beg hrt, um Abwehr der Schädigung der heimischen Holz¬ industrie gegen ausländische Concurrenz gebeten wird. Die Vrwendung und Verwertung, welche das Holz bei der Papierfabrication findet, bringt es mit sich, dass der Wald und insbesondere verhältnismäßig junge Bestände den Anboten der Holzhändler und Speculanten in viel höherem Grade ausgesetzt sind, als dies früher der Fall war. Die Nothlage, in welche viele Bauerngutsbesitzer durch die Missernten der letzten Jahre gerathen sind, veranlasst oder zwingt sie, ihre Waldbestände, die sie bis jetzt als eine Reserve für jede Nothdurft des Hofes behütet hatten, an die Speculanten zu verkaufen. So kommt es, dass viele Bauernwaldungen, die bisher regelmäßig im Plenterhiebe bewirtschaftet wurden, von den Holzhändiern rasiert und als Blößen zurückgelassen werden, deren Aufforstung dem Waldbesitzer obliegt, aber erfohrungs¬ gemäß häufig vernachlässigt wird. Die Vernachlässigung der rechtzeitigen Aufforstung und die vielfach vorkommenden Kahlschlägerungen ohne Rücksicht auf Lage und Bodenbeschoffenheit (§§ 4 bis 7 des Forst¬ Gesetzes) sind von den nachtheiligsten Folgen für die wirt¬ schaftlichen und klimatischen Verhältnisse des Landes. Die in den letzten zwei Decennien ungewöhnlich oft auftretenden abnormalen Hochwässer mit ihrer verheerenden Geschiebeführung werden mit Grund auf die zunehmende Entwaldung zurückgeführt. In volkswirtschaftlicher Beziehung noch schlimmer gestaltet sich die Sache, wenn die Speculanten zum Zwecke der Ausbeutung der Wälder Bauerngüter ankaufen und nach Abholzung des Waldes zerstückeln. Die Gemeinde=Vorstehungen, die bei den Gemeinden bestellten Waldaussichtsorgane und die k. u. k. Gendarmerie werden angewiesen, jede Kahlschlägerung anzuzeigen, um einer eventuellen Waldverwüstung rechtzeitig Einhalt thun zu können. Z. 10.193. Steyr, am 31. Juli 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen unter Bezugnahme auf den h. o. Erlass vom 20. September 1898, Z. 14.458, zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Einfuhr von Schlachtvieh und von Schweinen aus Ungarn, Croatien=Slavonien 2c. in das Schlachthaus in Graz. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 22. Juni 1899, Z. 20.074, anher eröffnet, dass der Stadtgemeinde in Graz die Einfuhr von Schlachtvieh und von Schweinen auch unter dem Gewichte von 120 Kilogramm aus den wegen Verseuchung durch Maul= und Klauenseuche, beziehungsweise Schweinepest oder Rothlauf jeweilig gesperrten Gebieten Ungarns, Croatien¬ Slavoniens, Bosniens und den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern nach dem Schlachthause in Graz auch ohne fallweisem Ansuchen gegen Widerruf bewilligt wurde. Hiebei werden die Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 6. Juli 1899, Nr. 11.712/II, aufmerksam gemacht, dass für den Transport der Thiere selbstverständlich die Vorschriften des vorcitierten Erlasses aufrecht bleiben.

4 Steyr, am 31. Juli 1899. Z. 10.195. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 13.721|II. Kundmachung betreffend die Einfuhrsbeschränkungen für Schweine aus Galizien und der Bukowina nach Oberösterreich. In Abänderung der hierämtlichen Verfügungen vom 15. Februar 1899, ad Z. 2067/II, betreffend den Verkehr mit Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweinen) aus Galizien und der Bukowina nach Oberösterreich findet die k. k. Statthalterei mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Seuchenstand in den genannten Ländern bis auf weiteres unter Behebung der obigen Sperrverfügungen lediglich die Einfuhr von Handelsschweinen aus Galizien und Buko¬ wina zu verbieten, die Einfuhr von Schlachtschweinen nach Oberösterreich aber unter nachstehenden Bedingungen zu gestatten: Die Einfuhr dieser Schlachtschweine darf nur aus seuchenfreien Orten der genannten Ländergebiete nach den Eisenbahnstationen Linz, Gmunden und Ischl für diese Orte, in welchen sich öffentliche Schlachthäuser be¬ finden, erfolgen. Von den Eisenbahnstationen müssen die Schlachtthiere nach vorheriger amtsthierärztlicher Untersuchung — im Falle das Schlachthaus nicht mit einem Schienenstrange mit der Station verbunden ist — mittelst Wagen in das Schlachthaus überführt und daselbst ohne Wechsel des Standortes innerhalb sechs Tagen geschlachtet werden. Im Falle eines Seuchenausbruches sind derlei Schweine innerhalb 48 Stunden der Schlachtung zu unterziehen. Diese Verfügungen treten mit 1. August 1899 in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R. G. Bl. Nr. 51, geahndet. K. k. Statthalterei. Linz, am 26. Juli 1899. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, am 2. August 1899. Z. 10.362. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen= Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Juli bis 26. Juli 1899. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Königswiesen, Ortschaften Herzenschlag und Paraxedt; Gemeinde Leonfelden, Ortschaften Burgfried, Leonfelden; Gemeinde St. Leonhard, Ortschaft Rechberg; Gemeinde Pierbach, Ortschaften Hint rhütten, Pierbach; Gemeinde Sandl, Ortschaften Pürstling, Sandl; Gemeinde und Ortschaft Schönau. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Enns, Ortschaft Schmiedberg; Gemeinde Kronstorf, Ortschaft Stallbach. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Au, Ortschaft Ober¬ fabern; Gemeinde und Ortschaft Bodendorf; Gemeinde Grein, Ortschaft Ufer; Gemeinde Ried, Ortschaft Grünau; Gemeinde Tragwein, Ortschaft Lugendorf; Gemeinde und Ortschaft Windegg. 4. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Oepping, Ortschaften Haugsberg, Obern udorf, Oepping; Gemeinde und Ortschaft Rohrbach; Gemeinde Ulrichsberg, Ortschaft Schindlau. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Allhaming; Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Littring; Gemeinde und Ortschaft Egendorf: Gemeinde Neuhofen, Ortschaften Julianaberg, Neuhofen; Gemeinde Ried, Ort¬ schaft Pesendorf; Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Weich¬ stetten; Gemeinde Weißkirchen, Ortschaft Weyerbach. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Aich; Gemeinde und Ortschaft Grein; Gemeinde und Ortschaft Guttau; Gem inde Ried, Ortschaft Marbach. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Egendorf. Steyr, am 1. August 1899. Z. 10.281. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Infolge der Note der k. k. Post= und Telegraphen¬ Direction Linz vom 29. Juli l. J., Z. 33.701, ist nach¬ stehende Concurs=Ausschreibung zu verlautbaren. Linz, am 29. Juli 1899. Z. 33.701. Concurs. Postexpedientenstelle in Ternberg, Bezirkshauptmann¬ schaft Steyr, gegen Dienstvertrag und Erlag einer Caution von 300 fl.; Postbestallung 300 fl., Amtspauschale 80 fl. und ein Pauschale von 12 kr. für jeden Verbindungsgang zum Bahnhofe in Ternberg. Gesuche sind binnen zwei Wochen bei der k. k. Post¬ und Telegraphen=Direction in Linz einzubringen. Bewerber haben nachzuweisen: Alter, Stand, Religion, Prüfungen, das sittliche und moralische Wohlverhalten, die bisherige Dienstleistung, die Cautionsfähigkeit und die Bei¬ stellung eines geeigneten, für das Publicum günstig gele¬ genen Amtslocales. K. k. Post- und Telegraphen-Direction. Steyr, 24. Juli 1899. Z. 1301/B.=Sch.=R. Concurs-Ausschreibung. An der einclassigen Schule in Pucking, an den zweiclassigen in Ried bei Kremsmünster und Sipbachzell und an der dreiclassigen in Wartberg a. d. Krems kommt je eine Handarbeitslehrerinstelle zur Besetzung. In Pucking sind das ganze Jahr hindurch wöchentlich 5½, in Ried, Sipbachzell und Wartberg wöchentlich 6 Stunden Unterricht zu ertheilen. Die Jahresremuneration beträgt in Pucking 77 fl., in Ried, Sipbachzell und Wartberg 84 fl. Bewerberinnen um diese Stellen haben ihre mit dem Taufscheine, dem Lehrbefähigungszeugnisse, einem ärztlichen und einem Sittenzeugnisse belegten Gesuche binnen drei Wochen hieramts einzubringen, und zwar wenn dieselben bereits angestellt sind, im vorschriftsmäßigen Dienstwege, sonst direct beim k. k. Bezirksschulrathe Steyr. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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