Amtsblatt 1899/31 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. August 1899

2 Z. 10.124. Steyr, am 28. Juli 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 20. Juli l. J., Nr. 13.186/IV, ergeht der Auftrag, die nachstehende Concurs¬ Ausschreibung thunlichst zu verlautbaren. Concurs=Ausschreibung über einen erledigten Theresianischen Militär=Waisen¬ Stiftungsplatz für Mädchen. Der Stiftungsgenuss besteht in jährlichen 30 Gulden, wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ waise, welche durch eine Uckunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Doppelwaisen haben den Vorzug vor den nur nach Vater oder Mutter Verwaisten. Die Gesuche sind mit dem Taufscheine, dem Armuts¬ zeugnisse, dem Impfungszeugnisse und dem letzten Schul¬ zeugnisse der Waise zu belegen und ist anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fond bezieht. Diese Gesuche sind seitens der hiezu Berechtigten (Vormund, Vater oder Mutter) bis längstens 15. August 1899 beim k. und k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlan¬ gende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im Juli 1899. K. u. k. 14. Corpscommando. Steyr, am 28. Juli 1899. Z. 10.122. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Spitals=Frequentant Johann Skonice. Laut Note der k. k. Landesregierung vom 28. Juni l. J., Z. 13.181, hat dieselbe im Einvernehmen mit dem schlesischen Landesausschusse die Spitalsverweisung des im Jahre 1855 geborenen, nach Ober=Allgoth zuständigen Johann Skonice wegen ungebürlicher Inanspruchnahme der Spitalspflege ausgesprochen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 8. Juli l. J., Z. 12.278/V, mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, denselben bei allfälliger Anmeldung nur in wirklich dringenden Fällen in ein Spital aufzunehmen, sonst aber zurückzuweisen, eventuell die schub¬ polizeiliche Behandlung desselben einzuleiten. Steyr, am 31. Juli 1899. Z. 10.251. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Betreffend Ausforschung des landsturmpflichtigen Peter Hurtik. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 19. Februar 1880 in Hovezi, Bezirk Wall.=Meseritsch, geborenen, landsturmpflich¬ tigen Peter Hurtik, dessen Heimatberechtigung noch nicht ermittelt werden konnte, Sohnes des Andreas Hurtik, Köhlers in Hovezi und der Rosalio, geborenen Mazac, angesucht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 30. Juni d. J., Z. 20.614/6008 II/a, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturmpflichtigen aufgeführt erscheint oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 25. September 1899 zu berichten. Z. 10.285. Steyr, am 31. Juli 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Angeschwemmte Leiche. Am 19. Juli 1899, vormittags, wurde in Krumm¬ nussbaum, Gemeinde Marbach, die Leiche eines unbekannten, circa 50 Jahre alten Mannes aus der Donau gezogen. Die Leiche ist mittelgroß, stark gebaut, hat graue Kopf= und Schnurrbarthaare, sonst im Gesichte rasiert, Zähne voll und gut erhalten. Bekleidet war die Leiche mit weißem Hemde, welches eine kleine, rothe Märke „P“ trägt, blauer Barchent¬ unterhose, dunklen Wintersocken, schwarzer, fast neuer Kammgarnhose mit Patentknöpfen mit der Firma=Bezeichnung „Lindner in München“ Hosenträgern und guten Stiefletten, welche nach baierischer Art gearbeitet sind. Am Goldfinger der linken Hand hatte die Leiche einen goldenen Ehering und einen goldenen Siegelring mit einem himmelblauen Steine. In einer Hosentasche wurden ein schwarzes Porte¬ monnaie mit drei Fächern, in welchem sich ein Taschenuhr¬ schlüssel, ein Zwanzigmark= und zwei Zehnmarkstücke in Gold, dann ein Reichsthaler in Silber vom Jahre 1767, drei Zweimarkstücke in Silber, ein Zwanzigpfennigstück in Silber und ein Zwanzig= und fünf Zehnpfennigstücke in Nickel, fünf Zwei= und vier Einpfennigstücke in Kupfer befanden, vorgefunden. Nach Angabe des Dr. Wilhelm Kohn in Marbach sind Spuren einer strafbaren Handlung an der Leiche nicht vorhanden. Dieselbe wurde in die Todtenkammer in Marbach übertragen und am dortigen Friedhofe am 20. Juli d. J. beerdigt. Das bei der Leiche vorgefundene Geld, dann die Pretiosen und Effecten sind behufs Sicherstellung der Identität dieser Leiche beim Gemeindeausschuss Leopold Kremser in Schallmarbach deponiert. Erhebungen zur Sicherstellung der Identität dieser Leiche sind zu pflegen und über ein positives R sultat sofort anher zu berichten. Steyr, am 28. Juli 1899. Z. 10.121. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Laut einer an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung des kgl. ungar. Handelsmin steriums wurde die Ausübung des Hausierhandels im Comitate Borsod, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Parag aph ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, dahin beschränkt, dass sie in Großgemein¬

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