Amtsblatt 1899/31 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. August 1899

4 Steyr, am 31. Juli 1899. Z. 10.195. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 13.721|II. Kundmachung betreffend die Einfuhrsbeschränkungen für Schweine aus Galizien und der Bukowina nach Oberösterreich. In Abänderung der hierämtlichen Verfügungen vom 15. Februar 1899, ad Z. 2067/II, betreffend den Verkehr mit Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweinen) aus Galizien und der Bukowina nach Oberösterreich findet die k. k. Statthalterei mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Seuchenstand in den genannten Ländern bis auf weiteres unter Behebung der obigen Sperrverfügungen lediglich die Einfuhr von Handelsschweinen aus Galizien und Buko¬ wina zu verbieten, die Einfuhr von Schlachtschweinen nach Oberösterreich aber unter nachstehenden Bedingungen zu gestatten: Die Einfuhr dieser Schlachtschweine darf nur aus seuchenfreien Orten der genannten Ländergebiete nach den Eisenbahnstationen Linz, Gmunden und Ischl für diese Orte, in welchen sich öffentliche Schlachthäuser be¬ finden, erfolgen. Von den Eisenbahnstationen müssen die Schlachtthiere nach vorheriger amtsthierärztlicher Untersuchung — im Falle das Schlachthaus nicht mit einem Schienenstrange mit der Station verbunden ist — mittelst Wagen in das Schlachthaus überführt und daselbst ohne Wechsel des Standortes innerhalb sechs Tagen geschlachtet werden. Im Falle eines Seuchenausbruches sind derlei Schweine innerhalb 48 Stunden der Schlachtung zu unterziehen. Diese Verfügungen treten mit 1. August 1899 in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R. G. Bl. Nr. 51, geahndet. K. k. Statthalterei. Linz, am 26. Juli 1899. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, am 2. August 1899. Z. 10.362. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen= Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Juli bis 26. Juli 1899. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Königswiesen, Ortschaften Herzenschlag und Paraxedt; Gemeinde Leonfelden, Ortschaften Burgfried, Leonfelden; Gemeinde St. Leonhard, Ortschaft Rechberg; Gemeinde Pierbach, Ortschaften Hint rhütten, Pierbach; Gemeinde Sandl, Ortschaften Pürstling, Sandl; Gemeinde und Ortschaft Schönau. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Enns, Ortschaft Schmiedberg; Gemeinde Kronstorf, Ortschaft Stallbach. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Au, Ortschaft Ober¬ fabern; Gemeinde und Ortschaft Bodendorf; Gemeinde Grein, Ortschaft Ufer; Gemeinde Ried, Ortschaft Grünau; Gemeinde Tragwein, Ortschaft Lugendorf; Gemeinde und Ortschaft Windegg. 4. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Oepping, Ortschaften Haugsberg, Obern udorf, Oepping; Gemeinde und Ortschaft Rohrbach; Gemeinde Ulrichsberg, Ortschaft Schindlau. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Allhaming; Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Littring; Gemeinde und Ortschaft Egendorf: Gemeinde Neuhofen, Ortschaften Julianaberg, Neuhofen; Gemeinde Ried, Ort¬ schaft Pesendorf; Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Weich¬ stetten; Gemeinde Weißkirchen, Ortschaft Weyerbach. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Aich; Gemeinde und Ortschaft Grein; Gemeinde und Ortschaft Guttau; Gem inde Ried, Ortschaft Marbach. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Egendorf. Steyr, am 1. August 1899. Z. 10.281. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Infolge der Note der k. k. Post= und Telegraphen¬ Direction Linz vom 29. Juli l. J., Z. 33.701, ist nach¬ stehende Concurs=Ausschreibung zu verlautbaren. Linz, am 29. Juli 1899. Z. 33.701. Concurs. Postexpedientenstelle in Ternberg, Bezirkshauptmann¬ schaft Steyr, gegen Dienstvertrag und Erlag einer Caution von 300 fl.; Postbestallung 300 fl., Amtspauschale 80 fl. und ein Pauschale von 12 kr. für jeden Verbindungsgang zum Bahnhofe in Ternberg. Gesuche sind binnen zwei Wochen bei der k. k. Post¬ und Telegraphen=Direction in Linz einzubringen. Bewerber haben nachzuweisen: Alter, Stand, Religion, Prüfungen, das sittliche und moralische Wohlverhalten, die bisherige Dienstleistung, die Cautionsfähigkeit und die Bei¬ stellung eines geeigneten, für das Publicum günstig gele¬ genen Amtslocales. K. k. Post- und Telegraphen-Direction. Steyr, 24. Juli 1899. Z. 1301/B.=Sch.=R. Concurs-Ausschreibung. An der einclassigen Schule in Pucking, an den zweiclassigen in Ried bei Kremsmünster und Sipbachzell und an der dreiclassigen in Wartberg a. d. Krems kommt je eine Handarbeitslehrerinstelle zur Besetzung. In Pucking sind das ganze Jahr hindurch wöchentlich 5½, in Ried, Sipbachzell und Wartberg wöchentlich 6 Stunden Unterricht zu ertheilen. Die Jahresremuneration beträgt in Pucking 77 fl., in Ried, Sipbachzell und Wartberg 84 fl. Bewerberinnen um diese Stellen haben ihre mit dem Taufscheine, dem Lehrbefähigungszeugnisse, einem ärztlichen und einem Sittenzeugnisse belegten Gesuche binnen drei Wochen hieramts einzubringen, und zwar wenn dieselben bereits angestellt sind, im vorschriftsmäßigen Dienstwege, sonst direct beim k. k. Bezirksschulrathe Steyr. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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