Amtsblatt 1895/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Juni 1895

21. Wird an der dortigen Schule: a) Turnunterricht, b) Handarb itsunterricht ertheilt? 22. Besitzt die Arbeitslehrerin das Lehrbefähigungs¬ Zeugnis? 23. Besteht an der dortigen Schule ein zum Unter¬ richte der Kinder benützter Schulgarten? Was ist in Bezug auf Obstbaumcultur, Bienenzucht, Seidenbau 2c. geschehen? 24. Befindet sich daselbst: a) eine Kinderbewahranstalt b) ein Kindergarten, c) eine Privatlehranstalt für weibliche Handarbeiten? 25. Welche Lehrbücher sind an der dortigen Schule eingeführt? (Genaue Angabe der Titel derselben.) 26. Welche Lehrmittel wurden im abgelaufenen Schul¬ jahre vom Ortsschulrathe beigestellt? 27. Sind Privatpersonen oder Corporationen im Be¬ richtsjahre als besondere Förderer der Schule namhaft zu machen? Worin bestehen ihre verdienstlichen Handlungen? K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 24. Juni 1895. Z. 868/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe. Anlässlich vorgekommener Fälle werden die Ortsschul¬ räthe aufmerksam gemacht, dass die Quittungen der Reli¬ gionslehrer über die ihnen aufgrund des § 3 des Gesetzes vom 17. Juni 1888, R.=G.=Bl. Nr. 99, zukommenden Weg¬ entschädigungen gemäß T. P. 48/e des Gebürengesetzes vom 9. Februar 1850 gebürenfrei sind. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 24. Juni 1895. 77 Z. 8170. Errichtung eines Postamtes in Trattenbach. Das hohe k. k. Handels=Ministerium hat mit Erlass vom 1. d. Mts., Nr. 30.985, die Errichtung eines Post¬ amtes in Trattenbach bewilligt. Das k. k. Postamt Trattenbach in Ob. =Oest. dürfte mit 1. October d. J. zur Activierung gelangen. Bewerber um die laut des unten angefügten Concurses ausgeschriebene Postexpedientenstelle bei diesem Postamte haben ihre eigen¬ händig geschriebenen Gesuche, gehörig documentiert mit dem Nachweise des Alters, Standes, Religionsbekenntnisses, der zurückgelegten Studien oder Schulbildung, der eventuellen besonderen Kenntnisse, des sittlichen und politischen Wohl¬ verhaltens, der bisherigen Dienstleistung oder Verwendung, ferner dem Ausweise über die Fähigkeit zur Leistung der Caution und über ein zur Postkanzlei geeignetes Locale innerhalb der gegebenen Concursfrist bei der gefertigten k. k. Direction einzubringen. Concurs. Postexpedientenstelle bei dem neuzeerrichtenden Post¬ amte in Trattenbach in Ob. =Oest., politischer Bezirk Steyr Bestallung jährlich 60 fl. (sechzig Gulden), Amtspauschale jährlich 20 fl. (zwanzig Gulden) und ein Pauschale vor 73 fl. (siebzigdrei Gulden) jährlich für die Unterhaltung der täglich zweimaligen Fußbotenposten zur Eisenbahnhalte¬ stelle in Trattenbach. Caution 200 fl. Gesuche sind binnen drei Wochen bei der k. k. Post¬ und Telegrahpen=Direction in Linz einzubringen. Linz, am 12. Juni 1895. K. k. Post- und Telegraphen- Direction. Steyr, am 24. Juni 1895. Z. 7983. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Hygienische Ausstellung in Paris. Die h. k. k. Statthalterei in Linz hat zufolge Erlasses vom 16. Juni 1895, Z. 9801/V, Nachstehendes anher eröffnet Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 7. d. M., Z. 16.001, findet im Sommer des laufenden Jahres unter der Patronanz der französischen Minister des Handels, des Innern und der öffentlichen Arbeiten, sowie unter jener gelehrter Gesellschaften, der Syn¬ dicatskammer und hervorragender Industrieller in Paris eine internationale hygienische Ausstellung statt, welche am 15. d. M. eröffnet und am 15. September geschlossen wird, und hat die hiesige französische Botschaft gemäß der ihr seitens ihrer Regierung zugekommenen Weisungen den Wunsch ausgesprochen, dass auch seitens der betheiligten Kreise Oester¬ reichs diese Ausstellung beschickt werde. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit der Aufforderung in Kenntnis gesetzt, die Kreise, welche sich für die Ausstellung voraussichtlich interessieren oder dieselbe zu beschicken geneigt sind, auf die Ausstellung mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, dass ein Programm derselben in Nr. 24 des bei A. Hölder in Wien erscheinenden „Oesterreichischen Sanitätswesens“ enthalten ist und dass Anmeldungen zur Ausstellung noch zulässig und an die Administration de l’exposition international d’hygiene 1895 (Paris, Palais des arts liberaux, Champ de Mars) zu richten sind. Steyr, am 22. Juni 1895. Z. 8176. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden betreffend Vergiftungen mit Mutterkorn. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 2. d. M., Z. ad 13.278, anlässlich des Vorkommens von Vergiftungsfällen mit Mutterkorn in mehreren Bezirken Galiziens angeordnet, eingehende Er¬ hebungen darüber zu veranlassen, ob ähnliche Vergiftungen nach dem Genusse mutterkornhältiger Nahrungsmittel auch anderwärts und in welcher Gemeinde zur Beobachtung ge¬ langten, ob das Getreide, bezw. das Mehl, welches zu den Erkrankungen den Anlass gegeben habe, einheimischer oder auswärtiger Provenienz war und im letzteren Falle, aus welchem Lande es stammte. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat daher mit Erlass vom 14. Juni 1895, Z. 9419/V, angeordnet, hier¬ über in allen Gemeinden Erhebungen zu pflegen. Es sind demnach die sämmtlichen Herren Arzte aufzu¬ fordern, über ihre diesbezügliche Wahrnehmung eine schrift¬ liche Aeußerung abzugeben, und sind dieselben sodann bis Ende October 1895 hieramts vorzulegen. Sollten jedoch derartige Erkrankungen in Hinkunst auftreten, so ist hierüber sogleich zu berichten, und sind Proben von Getreide, Mehl, Brot 2c., welche mit Mutter¬ korn verunreinigt oder einer solchen Beimischung verdächtig waren, zur weiteren Untersuchung auher vorzulegen. Steyr, am 24. Juni 1895.

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