Amtsblatt 1895/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Juni 1895

8 Z. 8287. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. Z. 10.001/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Comitaten Vas, Zaoz, Nagy=Kun=Szolnok, Somogy, Szilagy und dem Stadtgebiete Temesvär nach Oberösterreich. Zeitungsnachrichten zufolge hat das königl. ungarische Ackerbau=Ministerium wegen weiterer Ausbreitung der Schweinepest auch die Comitate Vas, Zaoz, Nagy=Kun=Szol¬ nok, Samogy, Szilagy und das Stadtgebiet von Temesvar gegen die Ausfuhr von Schweinen abgesperrt. Demzufolge wird die Einfuhr von Schweinen aus den obgenannten Comitaten und dem Stadtgebiete Temesvar in das hiesige Verwaltungsgebiet bis auf weiteres ausnahms¬ los verboten. Uebertretungen dieses Verbotes, welches mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit tritt, werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.= Bl. Nr. 51) geahndet. Hiezu wird bemerkt, dass sowohl bei den obgenannten Provenienzen als auch in Betreff der gegenüber den Comi¬ taten Oedenburg, Bihar, Szabolcs und dem Stadtgebiete Oedenburg mit der hierämtlichen Kundmachung vom 31. Mai l. J., Z. 9156/II, getroffenen Verkehrsbeschränkungen mit Schweinen auch die Vorschriften des § 46 des Thierseuchen¬ gesetzes und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung (R.=G.=Bl. Nr. 35 und 36 ex 1886) in Anwendung kommen. Linz, am 21. Juni 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 26. Juni 1895. Z. 8381. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Bei den amtlichen Erhebungen anlässlich des Aus¬ bruckes der Schweineseuche in mehreren Gemeinden des Be¬ zirkes wurde von dem Amtsthierarzte bemerkt, dass die Belehrungen über die Kennzeichen und den Verlauf der bei Schweinen auftretenden Schweineseuche, beziehungweise Schweinepest an die Vieh= und Fleischbeschauer und an die Wasenmeister nicht hinausgegeben worden sind. Nachfolgend erhalten daher die Gemeindevorstehungen h. a. eine Anzahl solcher Belehrungen, deren erst zu be¬ stimmender Kostenpreis demnächst anher zu erlegen ist. Steyr, am 27. Juni 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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