Amtsblatt 1895/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Juni 1895

2 Z. 867 niedrigere Gefahrenclasse anzuwenden, z. B. ein Bauspengler, welcher heute für die reinen Bauarbeiten nach der X. oder XI. Gefahrenclasse mit einem Beitragssatze von 3 bis 4 fl. eingereiht ist, könnte unter Umständen bei Einbeziehung des gesammten Gewerbsbetriebes in die III. Gefahrenclasse mit einem Beitragssatze von circa 0°68 kr. versetzt werden, Hafner, welche heute für ihre Arbeiten am Baue nach der III. Gefahrenclasse zu zahlen haben, könnten diesfalls in die II., beziehungsweise I. Gefahrenclasse mit einem Beitrags¬ satze von 30—50 kr. pro 100 fl. anrechenbarer Lohnsumme versetzt werden und dgl., bei jenen Gewerbsbetrieben, bei denen die Werkstättenarbeit ungefährlich ist, wird sich alsc eine kaum nennenswerte Mehrbelastung ergeben. Damit würde die Anstalt die Haftung für sämmtliche im Gewerbs¬ betriebe vorkommenden Unsälle übernehmen, es würden damit viele Streitigkeiten aus der Welt geschafft, welche nicht allein für die Arbeiter bedauerliche Folgen haben können sondern auch noch dem Unternehmer dem Vorwurfe der schlechten Fürsorge für den Arbeiter aussetzen. Eine zahlreiche Betheiligung vorausgesetzt, würden sich die gewissenhaften Unternehmer, welche eine geordnete Durch¬ führung der Unfallversicherung wünschen, dadurch von den übrigen absondern, dass die in ihrer Gesammtheit einbe¬ zogenen Gewerbsbetriebe separat statistisch beobachtet werden und so auf Grund der richtigen Lohnsumme bei einer künf¬ tigen Gefahrclassification der richtige Beitrag ermittelt werden kann. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, einerseits die vollzählige Anmeldung der Versicherungspflich¬ tigen strenge zu überwachen, andererseits aber insbesondere sogleich die in der Gemeinde befindlichen Genossenschaften. welche die baulichen Nebengewerbe in sich fassen, sowie nach Thunlichkeit auch die einzelnen Gewerbetreibenden selbst im vorstehenden Sinne aufzuklären, und wird hiebei noch be¬ merkt, dass die Arbeiter=Unfall=Versicherungs=Anstalt in Salz burg jederzeit bereit ist, Auskünfte über die Classificierung eines ganzen Gewerbsbetriebes zu geben, soferne die Anfrage ein verlässliches Bild des Gewerbsbetriebes hinsichtlich der Erzeugnisse und der Art des Betriebes gibt und insbesondere klar gestellt ist, in welchem Verhältnisse durchschnittlich die Zahl der jährlichen Arbeitsschichten in der Werkstätte zu jener auf Bauten steht. Steyr, am 21. Juni 1895. 11 Z. 858. 57110 010 An sämmtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des h. k. k. Landesschulrathes vom 21. Juni l. J., Z. 1580, wurde der k. k. Bezirksschulrat Steyr ermächtigt, jenen Mitgliedern des Lehrstandes, welche die diesjährige Generalversammlung des o.=ö. Lehrervereines in Linz besuchen wollen, über ihr Ansuchen erforderlichen Falles für den 16. und 17. Juli l. J. Urlaub zu gewähren. Hievon werden die Schulleitungen zur Verständigung des Lehrpersonales in Kenntnis gesetzt. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 24. Juni 1895. Z. 867/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Daten zum Jahreshauptbericht. Die Schulleitungen erhalten den Auftrag, folgende Daten zur Abfassung des Jahreshauptberichtes bis 15. Juli l. J. hieramts einzubringen: 1. Zahl der im schulpflichtigen Alter stehenden Kinder des Schulsprengels: a) Knaben, b) Mädchen. 2. Zahl der Kinder, welche die öffentlichen Volksschulen, Bürgerschulen und allgemeinen Volksschulen besuchen: a) Knaben, b) Mädchen. 3. Zahl der Kinder, welche Privatvolksschulen besuchen: a) Knaben, b) Mädchen. 4. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche eine höhere Schule, gewerbliche oder landwirtschaftliche Schulen, oder Fachcurse besuchen: a) Knaben, b) Mädchen. 5. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche zu Hause unterrichtet werden: a) Knaben, b) Mädchen. 6. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche wegen eines schweren körperlichen oder geistigen Gebrechens keinen Unter¬ richt genießen: a) Knaben, b) Mädchen. 7. Zahl der schulpflichtigen, normal entwickelten Kinder, welche keinen Unterricht genießen: a) Knaben, b) Mädchen. 8. Welche Art der Schulbesuchserleichterung ist an der dortigen Schule eingeführt? (Anführung des Ministerial¬ Erlasses nach Datum und Zahl: Min.=Erl. v. 14. Februar 1884, Z. 2684. — Min.=Erl. v. 17. Nov. 1883, Z. 1641. — Min.=Verordnung vom 8. Juni 1883, Z. 10.618, Art. V. P. 6, lit. e.) 9. Wie viele Kinder befinden sich im 7. Schuljahre? a) Knaben? b) Mädchen? 10. Wie viele Kinder des 7. Schuljahres haben ge¬ nerelle Schulbesuchserleichterungen erhalten? a) Knaben? b) Mädchen? 11. Wie viele Kinder befinden sich im 8. Schuljahre? a) Knaben? b) Mädchen? 12. Wie viele Kinder des 8. Schuljahres haben ge¬ nerelle Schulbesuchserleichterungen erhalten? a) Knaben? b) Mädchen? (Die Fragen 9—12 sind von den Leitungen der Marktschulen nicht zu beantworten.) 13. Wie viele Kinder wurden an jenen Schulen, die einen regelmäßigen siebenjährigen Schulbesuch haben, im letzten Quartale des siebenten Schuljahres in den verkürzten Unterricht des achten Schuljahres versetzt? a) Knaben? b) Mädchen 14. Wie viele Kinder der Marktschulen Bad Hall, Gaflenz, Kremsmünster, Neuhosen und Weyer befinden sich im 7. Schuljahre? a) Knaben? b) Mädchen? 15. Wie viele derselben haben Schulbesuchserleich¬ terungen erhalten? a) Knaben? b) Mädchen? 16. Wie viele Kinder der genannten Marktschulen be¬ finden sich im 8. Schuljahre? a) Knaben, b) Mädchen? 17. Wie viele derselben haben Schulbesuchserleichterun¬ gen erhalten? a) Knaben? b) Mädchen? — (Die Fragen 14—17 sind nur von den Leitungen der Marktschulen unter Beachtung des hierämtlichen Erlasses vom 2. Jänner 1893, Amtsblatt Nr. 1, zu beantworten.) 18. Wie viele blinde und taubstumme Kinder des dor¬ tigen Schulsprengels befinden sich im schulpflichtigen Alter? Welchen Unterricht erhalten sie und mit welchem Erfolge? 19. Zahl und Namen der geistlichen Religionslehrer. 20. Zahl der Lehrpersonen: a) mit Lehrbefähigungs¬ Zeugnis, b) mit Reife=Zeugnis.

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