Amtsblatt 1894/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 29. März 1894

dann für die Aufnahme in die Officierstöchter=Erziehungs¬ Institute in dem Hauptblatte der Linzer Zeitung Nr. 68 vom 24. d. M. veranlasst Infolge des von der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei anher intimierten Erlasses des hohenk. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 11. März 1894, Z. 4575/399 I, werden die Gemeinde=Vorstehungen hierau mit der Einladung aufmerksam gemacht, für die möglichst weite Verbreitung dieser Verlautbarung im Gemeindegebiete Sorge zu tragen. Zugleich wird bekanntgeben, dass das nächste Schul jahr in den k. und k. Militär=Realschulen am 1. September an den k. und k. Militär=Akademien aber am 18. September beginnt, und dass in den II. und III. Jahrgang der Militär¬ Unterrealschulen eine regelmäßige Aufnahme, und in sämmt lichen Jahrgängen der Militär=Oberrealschule eine Neuauf¬ nahme, der Raum= und Standverhältnisse dieser Anstal wegen, überhaupt nicht stattfinden wird. Desgleichen können in dem Officierstöchter=Erziehungs¬ Institute in Hernals mit Beginn des nächsten Schuljahres der Standes= und Raumverhältnisse dieses Institutes wegen, weder Frei= noch Zahlplätze besetzt werden. Steyr, den 26. März 1894. Z. 4390. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Theresianische Militär=Waisen=Stiftung. Nachstehend wird den Gemeinde=Vorstehungen eine Concurs=Ausschreibung des k. u. k. 14. Corps=Commandos in Innsbruck zur Besetzung eines erledigten Theresian'schen Militärwaisen= Stiftungsplatzes für Mädchen zur entspre chenden Verlautbarung mitgetheilt. Steyr, am 26. März 1894. Concurs = Ausschreibung. Vom k. u. k. 14. Corps=Commando in Innsbruc wird zur Besetzung eines erledigten Theresian'schen Militär waisen= Stiftungsplatzes für Mädchen der Concurs aus¬ geschrieben. Die Stiftung besteht in jährlichen 30 fl., wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landes¬ ausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Mili¬ tärwaise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehr macht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht, oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Mädchens, dem Armuts=Zeugnisse, Impfungs Zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen un anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 10. Mai 1894 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im März 1894. Z. 4295. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten=Erhöhung im Spitale zu Wiener¬ Neustadt. Der niederösterr. Landesausschuss hat im Einvernehmen mit der k. k. niederösterr. Statthalterei die für das all¬ gemeine öffentliche Krankenhaus in Wiener=Neustadt per Kopf und Tag festgesetzte Verpflegsgebür, vom 1. Jännen 1894 angefangen, auf 1 fl. erhöht Dies wird zufolge Erlasses der hohen k. k. Statt halterei in Linz vom 9. d. M., Z. 3530/II, den Gemeinde¬ Vorstehungen zur Kenntnisnahme mitgetheilt Steyr, am 27. März 1894. Z. 4362. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor dem Spitalsfrequentanten Karl Pertiller. Laut Bericht der Marktgemeinde Mautern in Steier¬ mark treibt sich der 18 Jahre alte, nach obiger Gemeinde zuständige Karl Pertiller, ein bekanntes arbeitsscheues Indi¬ viduum seit circa zwei Jahren in Steiermark, Krain und dem Küstenlande herum, ohne einen ordentlichen, redlichen Erwerb zu suchen, befindet sich nahezu alle Monate in einem Krankenhause und bewirbt sich bald da bald dort auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde um Vorschüsse, wodurch der letzteren schon bedeutende unnöthige Kosten verursach wurden Karl Pertiller wurde bereits viermal wegen Land treicherei bestraft und im verflossenen Jahre wegen Ver brechens des Diebstahles vom k. k Kreisgerichte Leoben zu zwei Monaten Kerker verurtheilt. Nachdem sich derselbe im Monate December des ver¬ lossenen Jahres in nicht weniger als drei Krankenhäusern, in Leoben, Knittelfeld und Rottenmann unter dem Vor¬ wande einer Krankheit aufnehmen ließ und die genannte Gemeinde für die dadurch erwachsenen Kosten aufkommen musste, so werden sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zu folge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 9. März 1894, Z. 3594/II, angewiesen, das Erforderliche zu veranlassen, dass dem Genannten nur nach Maß des strengsten Bedarses Unterstützungen verabfolgt werden und derselbe nur im Falle ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit in die Spitalspflege ausgenommen werde. Steyr, den 27. März 1893. 4361 An die Gemeinde=Vorstehungen. Garnisonswechsel Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 14. März l. J., Nr. 632 Präs. IIa, und Statthalterei=Präsidial=Erlasses vom 21. März I. J., Z. 664/Präs., wird den Gem.=Vorst. eine Abschrift der herabgelangten Uebersicht über den in diesem Jahre nach Schlufs der Waffenübungen auf Allerhöchsten Befehl Seiner k. u. k. apostolischen Majestät im Bereiche des k. u. k 14. Corps vorzunehmenden Garnisonswechsel zur Kennt¬ nisnahme und entsprechenden Verlautbarung mitgetheilt Steyr, am 27. März 1894 3

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