Amtsblatt 1894/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 29. März 1894

Amts-Blatt der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 13. Steyr, am 29. März. 1894. Z. 31/Präs. Se. Excellenz der Herr Statthalter hat den h. ä. k. k. Statthalterei=Concipisten Arthur Freiherrn von Kast mit der Dienstes=Zuweisung zu der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Perg zum k. k. Bezirkscommissär ernannt, aus diesem Anlasse den k. k. Statthalterei¬ Conceptsprakticanten Dr. Vincenz Grafen Huhn zur h. ä. Dienstleistung zuzuweisen befunden und endlich für den nach Gmunden versetzten h. ä. k. k. Statthalterei =Conceptsprakticanten Eduard Grafen Walderdorff den k. k. Statthalterei=Concepts¬ prakticanten Dr. Johann Freiherrn von Kast hieher zugetheilt. Z. 4330 An die Gemeinde-Vorstehungen der Gerichtsbezirke Kremsmünster und Neuhofen. Amtstage. Ich werde am Dienstag den 3. April l. J. von 10 Uhr vormittags an in der Gemeindekanzlei in Neu¬ hofen und am Montag den 9. April ebenfalls von 10 Uhr vormittags an in der Gemeindekanzlei in Krems¬ münster Amtstag halten. Hievon werden die Herren Gemeinde=Vorsteherzur die allgemeinen Verlautbarung und Intervenierung in Kenntnis gesetzt. Steyr, 23. März 1894. Z. 4285. An alle Gemeinde- Vorstehungen betreffend die Rücksendung der Sturmrollen. In Gemäßheit des Punktes 35 der Vorschrift betref fend die Organisation des Landsturmes werden den Ge¬ meindevorstehungen unter Einem die Sturmrollen sammt den von einigen Gemeinden vorgelegten Beilagen zur Ver¬ wahrung und ferneren Evidentführung zurückgesendet. Sämmtliche auf das heurige Landsturmoperat bezug habenden Acten sind sorgsam aufzubewahren, da dieselben die Grundlage für das seinerzeitige Stellungsoperat bilden. Die Erhebungen bezüglich der allfälligen, noch gänzlich Unbekannten sind eifrigst fortzusetzen und deren Resultat fallweise hieher bekanntzugeben. Steyr, am 23. März 1894. Z. 4458 An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Prüfung aus dem Hufbeschlage. Z. 4215/II. Kundmachung. betreffend die erste diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die erste, diesjährige, mit den Verordnungen des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, R.=G.=Bl. Nr. 140, und vom 24. April 1880, Z. 1194 vorgeschriebene Prüfung aus dem Hufbeschlage wird am 16. und 17. Mai 1894 von der oberösterreichischen Prüfungscommission für Husschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe eines Huf¬ schmiedgewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbrief) über das ord¬ nungsmäßig erlernte Hufschmied=Handwerk und dem Arbeits¬ zeugnisse (Arbeitsbuche) über eine wenigstens dreijährig Verwendung als Hufschmiedgeselle (§ 6 der zuerst citierten Ministerialverordnung) belegten Gesuche bis zum 25. April 1894 im Wege der politischen Bezirksbehörde ihres Auf¬ enthaltsortes an die k. k. oberösterreichische Statthaltere Linz zu richten Linz, den 16. März 1894. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 16. März 1894 Z. 4215/II, zur allgemeinen Verlautbarung mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, dass die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts=Vorstehung der Huf¬ schmiede ausgefertigten Lehrbriefe auch von

2 den betreffenden Gemeinde=Vorstehungen zu bestätigen sind Steyr, am 28. März 1894. Z. 4206. An die Gemeinde=Vorstehungen. Einfuhr von Schlachtvieh in die Schweiz. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 19. März l. J., Z. 4241/I, wer den die Gemeindevorstehungen aufgefordert, die thunlichste Verlautbarung der in dem nachfolgenden Circulare des hohen k. k. Ackerbauministeriums geschilderten Verhältnisse und die Beobachtung derselben seitens der einheimischen Producenten in geeigneter Weise zu veranlassen. Steyr, am 22. März 1894. Z. 4649|592. Circulare an sämmtliche Landesculturräthe und landwirtschaftl. Haupt=Gesellschaften. Infolge der Futternoth wurde der Viehstand in der Schweiz so stark reduciert, dass dieses Land nunmehr nicht in der Lage ist, seinen Bedarf an Rindvieh und an Stech vieh allein zu decken und Aushilfe in einem größeren Im port aus dem Auslande suchen muss Der Import von Schlachtvieh aus Italien, welcher bisher sehr rege war, ist dermalen ausgeschlossen, nachdem, wegen der in diesem Lande herrschenden Viehseuchen, die Bundesregierung ein Verbot der Vieheinfuhr aus Italier zu erlassen genöthigt war und eine Aufhebung dieses Ver¬ botes, laut amtlichen Nachrichten, in naher Zeit kaum zu gewärtigen steht Unter diesen Umständen tritt seitens der schweizerischen Viehzüchter der Wunsch und das Bestreben zutage, die Ein fuhr von Schlachtvieh aus Oesterreich=Ungarn wieder zu beleben Nachdem auch unsere Consularvertretungen in der Schweiz auf diese, für unseren Viehexport dorthin günstig Constellation hinweisen, dürfte es für die inländischen Vieh¬ producenten und Exporteure vortheilhaft erscheinen, diese in der Schweiz momentan herrschenden Verhälinisse zu beachten und eventuell auszunützen. Der (die) geehrte Landesculturrath (Gesellschaft) wolle auch seinerseits (ihrerseits) nicht unterlassen, auf die ein¬ heimischen, landwirtschaftlichen Kreise in dieser Richtung an regend einzuwirken. Wien, am 7. März 1894. Der k. k. Ackerbauminister: J. Falkenhayn m. p. Z. 4358. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Handel mit Mostsubstanzen. Im Vorjahre sind von dem Apotheker Ludwig Schmied in Engelhartszell erzeugte, zur künstlichen Herstellung vor Most bestimmte, sogenannte „Mostsubstanzen“ in den Hande gebracht worden Infolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 4. März 1894, Z. 5066, und hohen Statt¬ halterei Erlasses vom 10. März l. J., Z. 3747/I, werder die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden angewiesen, der Herstellung und dem Handel mit den gedachten Substanzen ihre Aufmerksamkeit zuzuwen¬ den und gegebenen Falles im Sinne der Bestimmungen der Gewerbeordnung hieher die Anzeige zu erstatten Steyr, den 27. März 1894. Z. 4457. An die Gemeinde- Vorstehungen. Biehsalzbezug. Die k. k. Salinen=Verwaltung in Ebensee hat der k. k. Finanz=Direction in Linz mit der Note vom 6. März l. J., Z. 706, mitgetheilt, dass der Vorgang bei Viehsalzbestellun¬ gen von Seite der meisten Gemeinde=Vorstehungen ein un richtiger ist, mithin sehr viel zeitraubende Schreibereien ver¬ ursacht werden, welche bei genauer Befolgung der diesbezüg lichen Vorschriften vermieden werden könnten Von Seite der Gemeinde=Vorstehungen gelangen näm lich häufig statt der Viehsalzbestellungen Beilage Czut Finanz=Ministeriums vom Verordnung des hohen k. k. 20. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 176, die Consignationen Beilage D, obwohl nur Einzelbestellungen gemacht werden, oder die Vertheilungs=Register Beilage A sammt den Geld¬ beträgen an die obige Salinenverwaltung, obwohl der § 8 Punkt b, der obgenannten Verordnung bestimmt, dass die¬ jenigen Gemeinden, welche das Viehsalz nicht selbst und direct bei der Saline abholen, die Viehsalzb stellungen an das Salzgeschäft der k. k. General=Direction der österreichi schen Staatsbahnen in Wien zu senden haben. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 24. März l. J., Z. 4309/I, wer¬ den hievon die Gemeinde=Vorstehungen behufs richtiger und zeitgerechter Einsendung der Viehsalzbestellungen sammt den Geldbeträgen an das Salzgeschäft der k. k. General=Direction der österr. Staatsbahnen, beziehungsweise behufs der ge¬ nauen Handhabung der bestehenden Verordnung in die Kenntnis gesetzt Steyr, am 27. März 1894. Z. 4237. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Stiftungsplätze. Laut der vom hohen k. und k. Reichskriegsministerium veranlassten Concurs=Ausschreibung werden mit dem Be¬ ginne des Schuljahres 1894/95 in der k. und k. Marine¬ Akademie in Fiume voraussichtlich 36, in den k. und k Militär=Erziehungs= und Bildungs=Anstalten beiläufig 265 dann in dem Officierstöchter=Erziehungsinstitute in Oeden¬ burg 17 ganz= und halbfreie Aerarial=, dann Stiftungs¬ und Zahlplätze zur Besetzung gelangen Die Einschaltung der Concursausschreibung für Zög lingsplätze an der k. und k. Marine=Akademie in Fiume wurde bereits im Amtsblatte der Linzer Zeitung vom 7. (8. und 9.) März 1894 Nr. 34 (35 und 36) und die Ver¬ lautbarung der Concursausschreibung für die Aufnahme in die k. und k. Militär=Erziehungs= und Bildungs=Anstalten

dann für die Aufnahme in die Officierstöchter=Erziehungs¬ Institute in dem Hauptblatte der Linzer Zeitung Nr. 68 vom 24. d. M. veranlasst Infolge des von der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei anher intimierten Erlasses des hohenk. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 11. März 1894, Z. 4575/399 I, werden die Gemeinde=Vorstehungen hierau mit der Einladung aufmerksam gemacht, für die möglichst weite Verbreitung dieser Verlautbarung im Gemeindegebiete Sorge zu tragen. Zugleich wird bekanntgeben, dass das nächste Schul jahr in den k. und k. Militär=Realschulen am 1. September an den k. und k. Militär=Akademien aber am 18. September beginnt, und dass in den II. und III. Jahrgang der Militär¬ Unterrealschulen eine regelmäßige Aufnahme, und in sämmt lichen Jahrgängen der Militär=Oberrealschule eine Neuauf¬ nahme, der Raum= und Standverhältnisse dieser Anstal wegen, überhaupt nicht stattfinden wird. Desgleichen können in dem Officierstöchter=Erziehungs¬ Institute in Hernals mit Beginn des nächsten Schuljahres der Standes= und Raumverhältnisse dieses Institutes wegen, weder Frei= noch Zahlplätze besetzt werden. Steyr, den 26. März 1894. Z. 4390. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Theresianische Militär=Waisen=Stiftung. Nachstehend wird den Gemeinde=Vorstehungen eine Concurs=Ausschreibung des k. u. k. 14. Corps=Commandos in Innsbruck zur Besetzung eines erledigten Theresian'schen Militärwaisen= Stiftungsplatzes für Mädchen zur entspre chenden Verlautbarung mitgetheilt. Steyr, am 26. März 1894. Concurs = Ausschreibung. Vom k. u. k. 14. Corps=Commando in Innsbruc wird zur Besetzung eines erledigten Theresian'schen Militär waisen= Stiftungsplatzes für Mädchen der Concurs aus¬ geschrieben. Die Stiftung besteht in jährlichen 30 fl., wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landes¬ ausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Mili¬ tärwaise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehr macht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht, oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Mädchens, dem Armuts=Zeugnisse, Impfungs Zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen un anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 10. Mai 1894 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im März 1894. Z. 4295. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten=Erhöhung im Spitale zu Wiener¬ Neustadt. Der niederösterr. Landesausschuss hat im Einvernehmen mit der k. k. niederösterr. Statthalterei die für das all¬ gemeine öffentliche Krankenhaus in Wiener=Neustadt per Kopf und Tag festgesetzte Verpflegsgebür, vom 1. Jännen 1894 angefangen, auf 1 fl. erhöht Dies wird zufolge Erlasses der hohen k. k. Statt halterei in Linz vom 9. d. M., Z. 3530/II, den Gemeinde¬ Vorstehungen zur Kenntnisnahme mitgetheilt Steyr, am 27. März 1894. Z. 4362. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor dem Spitalsfrequentanten Karl Pertiller. Laut Bericht der Marktgemeinde Mautern in Steier¬ mark treibt sich der 18 Jahre alte, nach obiger Gemeinde zuständige Karl Pertiller, ein bekanntes arbeitsscheues Indi¬ viduum seit circa zwei Jahren in Steiermark, Krain und dem Küstenlande herum, ohne einen ordentlichen, redlichen Erwerb zu suchen, befindet sich nahezu alle Monate in einem Krankenhause und bewirbt sich bald da bald dort auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde um Vorschüsse, wodurch der letzteren schon bedeutende unnöthige Kosten verursach wurden Karl Pertiller wurde bereits viermal wegen Land treicherei bestraft und im verflossenen Jahre wegen Ver brechens des Diebstahles vom k. k Kreisgerichte Leoben zu zwei Monaten Kerker verurtheilt. Nachdem sich derselbe im Monate December des ver¬ lossenen Jahres in nicht weniger als drei Krankenhäusern, in Leoben, Knittelfeld und Rottenmann unter dem Vor¬ wande einer Krankheit aufnehmen ließ und die genannte Gemeinde für die dadurch erwachsenen Kosten aufkommen musste, so werden sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zu folge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 9. März 1894, Z. 3594/II, angewiesen, das Erforderliche zu veranlassen, dass dem Genannten nur nach Maß des strengsten Bedarses Unterstützungen verabfolgt werden und derselbe nur im Falle ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit in die Spitalspflege ausgenommen werde. Steyr, den 27. März 1893. 4361 An die Gemeinde=Vorstehungen. Garnisonswechsel Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 14. März l. J., Nr. 632 Präs. IIa, und Statthalterei=Präsidial=Erlasses vom 21. März I. J., Z. 664/Präs., wird den Gem.=Vorst. eine Abschrift der herabgelangten Uebersicht über den in diesem Jahre nach Schlufs der Waffenübungen auf Allerhöchsten Befehl Seiner k. u. k. apostolischen Majestät im Bereiche des k. u. k 14. Corps vorzunehmenden Garnisonswechsel zur Kennt¬ nisnahme und entsprechenden Verlautbarung mitgetheilt Steyr, am 27. März 1894 3

4 Z. 4407 An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler L. Benerschke. Laut Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz von 9. d. M., Z. 3506/II, treibt sich der im Jahre 1845 zu Olmütz geborne und nach Kunzendorf in Mähren zuständige ledige, gewesene Diurnist Ludwig Benerschke in den Kranken häusern Niederösterreichs herum und verursacht dadurch sowie auch durch den Umstand, dass sich der Genannte von verschiedenen Gemeinden Geldunterstützungen verabfolgen lässt, seiner Heimatsgemeinde ungebürliche Auslagen. Hievon werden sämmtliche Gemeinde=Vorstehunger mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, das Erforderliche zu veranlassen, dass der Genannte nur im Falle ärztlich constatierter Nothwendigkeit in die Spitalspflege aufge¬ nommen werde, beziehungsweise ihm Geldunterstützunger nur nach Maßgabe des stengsten Bedarfes zukommen. Steyr, den 27. März 1894. Z. 4357. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Augustin Stalzer. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung in Wien vom 3. März 1894, Z. 4515 und 962 II b, hat die k. k. Landesregierung für Krain um die Veranlassung der Ausforschung des am 1. September 1875 geborenen, landsturmpflichtigen Augustin Stalzer, Sohn de Eheleute Georg und Ursula Stalzer, geborene Cerne, an¬ gesuchtDiese Familie hat sich im Jahre 1877 unbekannt wohin von Bischoflack entfernt. Nähere Daten sind nicht bekannt Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 8. März l. J., Z. 3639/IV, sind die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa ir einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen des dortigen Verwaltungsgebietes aufgeführt erscheint, dort seiner Stel lungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachsorschungen ist bis 25. Mai 1894 anher zu berichten. Steyr, den 25. März 1894. Z. 4406. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen Diplom=Entziehung der Hebamme Altwirth Walpurg in Wien. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Lin vom 11. März 1894, Z. 3788/V, wurde Walpurga Alt¬ wirth, 47 Jahre alt, zu Rosenberg geboren, Krankenwärterin, am 24. März 1875 an der Wiener Universität zur Heb amme diplomiert, zuletzt in Wien, IX., Porzellangasse Nr. 24 wohnhaft gewesen, mit dem rechtskräftigen Urtheile des k. k. Landesgerichtes in Strafsachen zu Wien vom 19. Juli 1893, Z. 31.391, wegen Verbrechens der Mit¬ schuld an der Abtreibung der Leibesfrucht im Sinne des § 5 und 144 des Strafgesetzes zur Strafe des schweren Kerkers in der Dauer von drei Jahren verurtheilt Die Genannte ist hiedurch im Sinne der Bestimmun gen des Gesetzes vom 15. November 1867, R.=G.=Bl. Nr. 131, ihres akademischen Grades, und demnach auch zur Aus¬ übung ihrer Praxis verlustig geworden, und wurde ihr das Diplom abgenommen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Ver hütung eines allfälligen Missbrauches in Kenntnis gesetzt. Steyr, 27. März 1894. Z. 4359. An sämmtsiche Gemeindevorstehungen und k. K. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ausforschung des Paul Möglic, auch Strazisar. Mit Beziehung auf den hierämtlichen Erlass vom 20. October v. J., Z. 13.092, Amtsblatt Nr. 44, wirk laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 3. März l. J, Nr. 4514 und 961 II b eröffnet, dass die k. k. Landesregierung für Krain bezüglic der Ausforschung des am 22. Jänner 1872 in St. Gallen Gemeinde Weißenbach, im Bezirke Liezen in Steiermark ge¬ borenen, in Strahomer, Gemeinde Verblene im Bezirke Laibach heimatberechtigten Paul Möglic (Meglic) berichtete, dass der Genannte, wenn er noch nicht gestorben ist, wahr¬ scheinlich in Steiermark, Kärnten, Nieder= oder Oberösterreich, Salzburg oder Tirol sich aufhalten dürfte, sowie, dass nach einer Anmerkung am Tausscheine Matthias Strazisar als Vater des Paul Meglic sich erklärt und verlangt hat, diesen unter dem Namen Strazisar in die Taufmatrikel einzutra gen, woraus die Möglichkeit folgt, dass der sich auch Stra¬ zisar nennt und bei seinem Vater — vielleicht bei einem — Eisenbahnbaue aufhalte Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statthaltere in Linz vom 10. März l. J., Z. 3638/IV sind daher die bezüglichen Nachforschungen nach dem Genannten in der an gedeuteten Richtung fortzusetzen und über ein positives Ergebnis derselben bis 10. Mai 1894 anher zu berichten. Steyr, den 27. März 1894. Z. 4404. An die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Identität eines Taubstummen. Im Monate November 1893 wurde in Landeck ein taubstummes Individuum aufgegriffen, welches nach erfolgter Abstrafung wegen Uebertretung der Landstreicherei von der Bezirkshauptmannschaft Landeck auf freien Fuß gesetzt wor den ist Dasselbe Individuum wurde im Monate December in Schwaz aufgegriffen, wo es sich noch gegenwärtig befindet. In der Vermuthung, es handle sich um einen gewissen Peter Pezdirc von Loka im Bezirke Tschernembl in Krain hat sich die k. k. Bezirkshauptmannschaft Schwaz an die

Bezirkshauptmannschaft Tschernembl behufs Anerkennung der Zuständigkeit gewendet jedoch ohne Erfolg. Ebenso sind auch die in Tirol und Vorarlberg angeordneten Erhebungen er¬ folglos geblieben. Nachdem das erwähnte Individuum möglicherweise im hierländigen Verwaltungsgebiete zuständig ist, so werden in¬ folge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei in l. J., Z. 4240, die Gemeinde=Vor¬ Linz vom 18. Mär stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten =Commanden auf¬ gefordert, Erhebungen nach der Identität und Herkunft dieses Individuums einzuleiten und über ein etwaiges posi¬ tives Ergebnis derselben bis 25. April 1894 anherzu berichten Es ist circa 16—18 Jahre alt, des Lesens und Schrei bens ganz unkundig, von mittlerer Größe, blasser Gesichts¬ farbe, bartlos, eingedrückter Nase, hat einen italienischen Typus und Narben an den behaarten Kopftheilen. Eine Photographie dieses Individuums erliegt bei der hohen k. k. Statthalterei in Linz¬ Steyr, 26. März 1894. Z. 4149. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten in den Spitälern Oberösterreichs. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Lin vom 16. d. M., Z. 4033 und 4121/II, wird den Gemeinde Vorstehungen der Ausweis über die im Jahre 1894 in den öffentlichen allgemeinen Kranken= und Humanitäts=Anstalten in Oberösterreich bestehenden Verpflegsgebüren zur Kenntnis¬ nahme mitgetheilt. Abschrift. B. Z. 839/224. Ausweis über die in den allgemeinen öffentlichen Kranken= und Wohlthätigkeit=Anstalten Oberösterreichs dermalen bestehender Verpflegsgebüren per Kopf und Tag. Oeffentliche Krankenanstalt in Linz, Verpflegs=Gebür 1 fl. Ueber Antrag der k. k. Statthalterei vom 20. De¬ cember 1892, Z. 17.255, hat der Landesausschuss in der Sitzung vom 20. December 1893, Z. 13.085, die Erhöhung der Verpflegsgebüren von 85 kr. auf 1 fl., u. zw. mit der 5 Giltigkeit vom 1. Jänner 1894, beschlossen. — Oeffentliche Krankenanstalt in Ischl, Verpflegsgebür 80 kr. Laut L.=A. Z. 8771 von 1./6. 1892 vom 1. Juli 1892 an Oeffentliche Krankenanstalt in Vöcklabruck, Verpflegsgebür 63 kr. Laut L.=A. Z. 2815 von 22./3. 1887 vom 1. April 1887 Oeffentliche Krankenanstalt in Windischgarsten, Ver¬ an. — pflegsgebür 60 kr. — Oeffentliche Krankenanstalt in Steyr (St. Anna=Spital), Verpflegsgebür 85 kr. Die Statthalterei Kundmachung vom 12./1. 1894, Z. 252, womit zufolge Landtagsbeschlusses vom 20./9. 1892 und Genebmigung des hohen k. k. Ministerium des Innern vom 18. 12. 1893, Z. 20.590, das städtische St. Anna =Spital in Steyr als eine allg. öffentliche Krankenanstalt erklärt worden ist, wurde am 3. Februar 1894 in das Landesgesetz=Virordnungsblatt eingerückt, daher die Giltigkeit mit 18. Februar 1894 be¬ Oeffentliche Krankenanstalt in Schärding, Ver — gann. Ver¬ Landesgebär=Anstalt in Linz, pflegsgebür 70 kr. — fl. pflegsgebür: I. Classe 2 fl., II. 1 fl. 50 kr., III.1 den Kinder 20 kr. täglich. Für aus dem Anstaltsvorrathe die austretenden Mütter mitgegebene Kindeswäsche sind Gestehungskosten dem oberösterr. Landesfonde zu ersetzen Landesirrenanstalt in Niederhart bei Linz, Verpflegs¬ gebür: I. Classe 2 fl., II. 1 fl. 40 kr., III. 90 kr. Von der o. ö. Landesbuchhaltung Linz, am 25. Februar 1894. Heilizca m. p. Steyr, am 20. März 1894. Z. 4205. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 10. März bis 17. März 1894. Milzbrand. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft 1. Vorchdorf. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft St. Marien. Steyr, den 22. März 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmaunschaft Steyr. — Hassche Buchdruckerei in Stevr.

Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr.7 Daselbst Lager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17) Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23) Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang) Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang) Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen=Auszug. Sturmrolle Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits=Zeugnis Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, Stellungspflichtigen im Jahre ... geborenen (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds= Zeugnisse. Protokoll betreff Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung.

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