Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1921

2. Totale oder gänzliche Mond¬ Bewegliche Feste. finsternis am 22. April 1921. Beginn der Griechen Katholiken Finsternis überhaupt um 7 Uhr 3·2 Min. vorm., Namen Jesufest 2. Jänner Beginn der totalen Finsternis um 8 Uhr 23•5 Triodium 7. Februar Min. vorm., Ende der totalen Finsternis um Septuagesimä 23Jänner 9 Uhr 5·3 Min. vorm., Ende der Finsternis Massopust 21. Februar überhaupt um 10 Uhr 25·7 Min. vorm. Der Aschermittwoch 9. Februar ganze Verlauf ist sichtbar in Nord= und Süd¬ Schmerzen Mariä 18. März amerika und im Stillen Ozean, der Beginn Palmsonntag 20. auch noch im Atlantischen Ozean, das Ende in „ 27. Ostersonntag 18. April Australien und im östlichen Teil von Asien. Bittage 2., 3. und 4. Mai 3. Totale oder gänzliche Sonnen¬ Christi Himmelfahrt 27. 5. Mai „ finsternis am 1. Oktober 1921. Beginn der Pfingstsonntag 15. 6. 5 Juni Finsternis überhaupt um 11 Uhr 27•2 Min. Dreifaltigkeitssonnt. 22. vorm., Beginn der zentralen Verfinsterung um „ — Fronleichnamsfest 26. „ 1Uhr 0·0 Min. nachm. Ende der zentralen — 3. Herz Jesufest Juni Verfinsterung um 2 Uhr 11°1 Min. nachm., — Maria Namensfest 12. September Ende der Finsternis überhaupt um 3 Uhr Schutzengelfest 2. Oktober 44·0 Min. nachm. Die Finsternis ist zu sehen 7. Rosenkranzfest in der Südhälfte von Südamerika, den angren¬ — 1. 27. November Adventsonntag zenden Teilen des Stillen und Atlantischen Ozeans und im südlichen Eismeer. Von Weihnachten bis Aschermittwoch sind 4. Partielle oder teilweise Mond¬ 45 Tage 6 — Wochen, 3 Tage. finsternis am 16. und 17. Oktober 1921. 4 Länge der Fastnacht 33 Tage= Wochen, Beginn der Finsternis um 10 Uhr 14·0 Min. 5 Tage. — Sonntage nach Epiphania sind 2, nach abd., Ende der Finsternis 1 Uhr 33·6 Min. morg. Psingsten 27, nach Trinitatis 26. Fastnacht¬ Größe der Verfinsterung in Teilen des Mond¬ sonntage sind 5. — Fastenanfang am 9. Februar, durchmessers=0·94. Der Beginn der Finsternis ist Fastenende am 26. März. — Fastendauer 46 Tage. zu sehen in Asien (mit Ausnahme von Ostasien), Europa, Afrika, im südlichen Südamerika, im Quatember=Fasttage. Indischen und Atlantischen Ozean, das Ende in Westasien, Europa, Afrika, Südamerika, Nord¬ Für Katholiken: amerika (ohne den westlichen Teil), im Atlan¬ 16. Februar, 18. Mai, 21. September und tischen und westlichen Indischen Ozean. 14. Dezember. Anfang der vier Jahreszeiten. Für Griechen und Russen: (Mitteleuropäische Zeit.) 10. März, 9. Juni, 15. September und Frühlingsanfang am 21. März um 4 Uhr 15. Dezember. 51Minuten morgens. Sommeranfang am 22. Juni um 12 Uhr Gesetzliche Normatage.*) 36Minuten morgens. Herbstanfang am 23. September um 3 Uhr Nach der Verordnung vom 1. Juli 1868 20Minuten nachmittags. dürfen an den drei letzten Tagen der Karwoche, Winteranfang am 22. Dezember umam Fronleichnamstag und am 24. Dezember 10 Uhr 8 Minuten vormittags. keine Theatervorstellungen stattfinden, am Öster¬ sonntag, Pfingstsonntag und am 25. Dezember Zeit= und Festrechnung für das Jahr 1921. nur Vorstellungen zu wohltätigen Zwecken. Im Gregor. Kalender Julian. Kalender März 1912 wurde diese Verordnung teilweise Goldene Zahl 3 3 aufgehoben; strenge gilt sie noch für den Grün¬ XXI Epakte III donnerstag, Karfreitag und 24. Dezember; am 26 Sonnenzirkel 26 Karsamstag dürfen Vorstellungen stattfinden, 4 Römerzinszahl 4 wenn der an diesem Tage übliche Gottesdienst B C Sonntagsbuchstabe bereits vorüber ist. Jahrescharakter oder 6 28 Festzahl Gerichtsferien und Sonntagsruhe bei Gericht.*) 67. zusammen Sonn= und Feiertage Das Judenjahr 5681, welches Montag Die Gerichtsferien beginnen bei allen Ge¬ den 13. September 1920 begonnen hat, ist ein richten in Österreich am 15. Juli und dauern überschüssiges Schaltjahr mit 385 Tagen und bis einschließlich 25. August. An Sonntagen, endet am Sonntag, den 2. Oktober 1921, worau sowie am Weihnachtstag dürfen Tagsatzungen am Montag, den 3. Oktober das Jahr 5682 nicht abgehalten werden. Die Anberaumung beginnt, welches ein überschüssiges Gemeinjahr einer Tagsatzung auf einen anderen Feiertag ist mit 355 Tagen ist. nur bei Gefahr im Verzug zulässig. *) Im früheren Österreich=Ungarn. Wie die Normatage und Gerichtsferien in den neuentstandenen Staaten gehalten werden, wird erst festgesetzt werden.

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