Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1921

162 Jägerberg und Ramingsteg; ferners für die Ortschaften Stein und Neustift, Gemeinde Gleink, ist die Kündigungeine vierteljährige, u. zw. können die schriftlichen oder mündlichen Kündigungen beim hiesigenBezirksgerichte in der Zeit vom 1. bis 14. Februar, vom 1. bis 14. Mai, vom 1. bis 14. August und vom 1. bis 14. November eingebracht werden. — Bei einer vierteljährigen Aufkündigung muß die gekündete Wohnung am 6. jedes Quartals zur Hälfte und am 12. ganz geräumt sein, ansonsten über Ersuchen des Haus¬ herrn die gerichtlich= Delogierung erfolgt. — Auch kann zwischen Wohnungsaeber und Wohnungs¬ mieter eine monatliche Kündigungstattfinden, wenn dieselbe beim Einziehen ausgemacht wird. Die monatliche Kündigung kann von beiden Seiten jeden Tag erfolgen und ist eine Stempelgebühr von 24 h per Bogen und bei vierteljähriger Kündigung 1 K per Bogen zu entrichten. — Siebe Aufkündigungs= und Ausziehordnung für Oberösterreich nom 30. Oktober 1916. Alle Veränderungen sogleich dem Wohnungsamte anzeigen. Verzeichnis der in Steyr ankommenden und abgehenden Boten. In der Stadt Steyr verkehren an Wochen¬ Krebs“, Stadtplatz Nr. 44 und N. Stritzl¬ markttagen nur mehr nachstehende Boten mayr, Bote von Sulzbach (Kleinraming), u. zw.: Der Bote Fineder Josef, aus im Gasthause des Karl Mayer, Haratzmüller¬ Kcemsmünster, im Gasthof „Zum roten straße 23.Dieser fährt auch an einen Samstag, — Um ein genaues Anschriftenverzeichnis der löbl. Behörden, Aemter, Schulen usw. und dem Häuserverzeichnisse veröffentlichen zu können, erfolgt alljährlich die Ueberprüfung und Richtigstellung bereitwilligst von den Amtsvorständen. Wir ersuchen daher, etwaige Unrichtigkeiten zur Richtigstellung an das betreffende Amt oder an die Gemeinde zu leiten. R9 Autseuusen uoettusenun. Sohussurussttusetitssrtssurusstnsstrtasstt EIDENDE! Wir empfehlen unseren Lesern bestens die auf Seite 2 angeführten erst¬ klassigen Heilmittel von vorzüglicher und verläßlicher Wirkung, welche von tausenden Arzten, Spitälern und geheilten Kranken in Dank¬ :: und Anerkennungsschreiben bestätigt wird. noenneeutueeneetmnoen uschusetusermsent Reenuseuuoenusesnur Roouus eut doett

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