Beratungsniederschrift vom 5. Februar 1943

und der Gebarung des ausserordentlichen Haushaltes. (siehe Vorlagebericht zum Haushaltsplan 1942, Allgemeiner und besonderer Teil, Zl. 551/43). Der Oberbürgermeister bringt dann die Haushaltssatzung zur Beratung, die folgenden Wortlaut hat: Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1942 wird im ordentlichen Haushalt in der Einnahme auf RM 7,695.750.-- in der Ausgabe auf RM 7,682.110.-- und im ausserordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf RM 1,879.500.-- in der Ausgabe auf RM 1,879.500.-- festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuer, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt: 1.) Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Hebesatz 100 v.H. b) für die Grundsteuer (soweit nicht nach dem Erstarrungsbetrag festzusetzen ist) Hebesatz 200 v.H. 2.) Gewerbesteuer a) nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital Hebesatz 240 v.H. b) Lohnsummensteuer Hebesatz 750 v.H. 3.) Zweigstellensteuer Hebesatz 312 v.H. 4.) Bürgersteuer Hebesatz 600 v.H. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungs jahr 1942 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf RM 600.000.-- festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des ausserordentlichen Haushalteplanes bestimmt sind, wird auf RM 25.000.-- festgesetzt. Der Darlehensbetrag ist der Restbetrag des bereits mit Bewilligungsbescheides Nr. 46 des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 2.8.39 bewilligten Reichsdarlehens von RM 378.000.--. Die Ratsherrn genehmigen vollinhaltlich den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung.

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