Beratungsniederschrift vom 5. Februar 1943

Beratungs-Buch Stadt Steyr Begonnen am 1. Jänner 1943 Beendet am Herausgegeben vom Kommunalschriften-Verlag J. Jehle, München 43 Berlin W 35

Bei Beginn dieses Beratungsbuches waren berufen und ernannt als: Ober- Bürgermeister: Hans Ransmayr 1. Beigeordneter: Bgm. u. Stadtkämmerer Dr. Franz Blüml weitere Beigeordnete Adolf Königswieser, Fritz Saibl, Anton Kornhäusl, Rudolf Rösler, August Reiter Ratsherren: (gemäß § 51 DGO.) Dorninger Karl, Ecker Alois, Freidlinger Franz, Hirschböck Hans, Huber Karl, Hüttisch Walter Kaltenbacher Engelbert, Knogler Richard, Mühlberger Franz, Nagl Johann, Pecinovsky Rudolf, Pflügl Franz, Prokesch Franz, Schachinger Emil, Seidenschwand Josef, Smejkal Karl, Stockinger Johann, Wagner Alois, Wieser Roman, Gen.Dir. Dr. Georg Meindl, Müller Franz, Wingert Franz. Wenn oben nicht ausdrücklich Änderungen vermerkt sind, bestand diese Zusammensetzung bis zum Ende dieses Buches

17. Beratung Beratungs-Tag 5.2.1943 Bei Beginn der Beratung fehlten: entschuldigt: Gen. Dir. Dr. Georg Meindl, Seidenschwand (einger.) Smejkal, Wagner unentschuldigt: Hirschböck, Huber, Knogler, Prokesch, Müller

Beginn: 17,00 Uhr Der Oberbürgermeister begrüsst die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er gedenkt der Helden in Stalingrad, welche Ausführungen die Ratsherrn stehend entgegennehmen. Zu Pkt. I der Tagesordnung: Genehmigung der Haushaltsatzung 1942. Einleitend begründet der Oberbürgermeister die verspätete Vorlage des Haushalsplanes 1942 und zwar damit, dass speziell bezüglich der einmaligen Ausgaben und der Ausgaben für den ausserordentlichen Haushalt eine Voranschlagung zu Beginn des Rechnungsjahres zufolge der kriegswirtschaftlichen Lage auf dem Arbeitsmarkt und der Materialbeschaffung nicht einwandfrei festgestellt werden konnte. Hierauf erteilte der Oberbürgermeister O.I. Baminger das Wort. O.I. Baminger gibt an Hand des Vorlageberichtes zum Haushaltsplan 1942 die einzelnen Erläuterungen zum Haushaltsplan. Er berichtet, dass der Haushaltsplan 1942 mit einer Reineinnahme von RM 7,695.750.-- und einer Reinausgabe von RM 7,682.110.-- im ordent lichen Haushalt einen Überschuss von RM 13.640.-- aufweist, der ausserordentliche Haushalt mit einer Einnahme von RM 1,879.500.-- und einer Ausgabe in der gleichen Höhe ausgeglichen ist. Die Einnahmen des ordentlichen Haushaltes haben sich gegenüber dem Haushaltsplan 1941 um RM 933.690.-- erhöht und die Reinausgaben um RM 2,139.700.--. Die Mehreinnahme gegenüber dem Haushaltsplan 1941 ist in der Hauptsache auf die Verrechnung des Überschusses aus dem Jahre 1940 in der Höhe von RM 910.120.-- zurückzuführen, während von den Mehrausgaben allein RM 1,174.420.-- auf Zuführungen von Rücklagen entfallen und rund RM 361.000.-- für den Ankauf von Vermögensgegenständen verwendet werden. Durch diese Zuführung von rund RM 1,535.000.-- an das Vermögen erfährt das Reinvermögen im Jahre 1942 abermals eine bedeutende Steigerung. Während bis zum Jahre 1940 es der Stadt nicht möglich war, Rücklagen zu bilden, wird mit Ende des Rechnungsjahres 1942 der Rücklagenstand eine Höhe von RM 1,621.850.-- erreichen. Er erörterte sodann im Weiteren die Ergebnisse in den einzelnen Abschnitten, Unterabschnitten und gibt an Hand des Vorlageberichtes die genaueren Ausführungen bezüglich der einmaligen Ausgaben.

und der Gebarung des ausserordentlichen Haushaltes. (siehe Vorlagebericht zum Haushaltsplan 1942, Allgemeiner und besonderer Teil, Zl. 551/43). Der Oberbürgermeister bringt dann die Haushaltssatzung zur Beratung, die folgenden Wortlaut hat: Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1942 wird im ordentlichen Haushalt in der Einnahme auf RM 7,695.750.-- in der Ausgabe auf RM 7,682.110.-- und im ausserordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf RM 1,879.500.-- in der Ausgabe auf RM 1,879.500.-- festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuer, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt: 1.) Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Hebesatz 100 v.H. b) für die Grundsteuer (soweit nicht nach dem Erstarrungsbetrag festzusetzen ist) Hebesatz 200 v.H. 2.) Gewerbesteuer a) nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital Hebesatz 240 v.H. b) Lohnsummensteuer Hebesatz 750 v.H. 3.) Zweigstellensteuer Hebesatz 312 v.H. 4.) Bürgersteuer Hebesatz 600 v.H. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungs jahr 1942 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf RM 600.000.-- festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des ausserordentlichen Haushalteplanes bestimmt sind, wird auf RM 25.000.-- festgesetzt. Der Darlehensbetrag ist der Restbetrag des bereits mit Bewilligungsbescheides Nr. 46 des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 2.8.39 bewilligten Reichsdarlehens von RM 378.000.--. Die Ratsherrn genehmigen vollinhaltlich den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung.

Zu Pkt. II der Tagesordnung: Tätigkeitsberichte über die Arbeit der diversen Ämter Der Oberbürgermeister gibt nun einen Tätigkeitsbericht über die Arbeit im Jahre 1942 von den Ämtern a) Standesamt b) Jugendamt c) Fürsorgeamt d) Freibank e) Wirtschafts- und Ernährungsamt Im Besonderen hebt der Oberbürgermeister die Tätigkeit des Leiters des Wirtschafts- und Ernährungsamtes hervor, der fast nur mit Frauen die Arbeit dieses wichtigen Amtes schafft. Zu Pkt. III der Tagesordnung: Personelles. Der Oberbürgermeister teilt mit, dass die beiden Wehrmachtsangehörigen und Gefolgschaftsmitglieder der Stadt Karl Pöllhuber zum Stadtsekretär und Georg Michlmayr zum Stadtoberinspektor aus Anlass der 10. Wiederkehr des Tages der Machtergreifung befördert werden. Weiters ist der Angestellte Kaspar Adolf, Knoll Josef und Angerer Johann nach Ablegung der Sekretärprüfung in den Beamtenstand übernommen worden. Weiters fragte Stadtrat Reiter an, wie weit die Angelegenheit Dr. Blüml gediehen sei, worauf der Oberbürgermeister den Bescheid gab, dass noch nicht erledigt worden sei. Zu Pkt. IV der Tagesordnung: Verschiedenes. Der Oberbürgermeister berichtet, dass die Wasserleitung, wenn die Rohre angeliefert werden, im Frühjahr verlegt werden kann. Weiters kann mit der Kalkofenbrücke sofort wenn die Genehmigung da ist, begonnen werden. Die anderen reparaturbedürftigen Brücken dürfen laut Weisung des Gauleiters nur ausgebessert werden. Der Oberbürgermeister bittet die Ratsherrn ihn bei der Durchführung des totalen Arbeitseinsatzes in Bezug auf Sperrung von Geschäften zu unterstützen. Die Ratsherrn stellten an den Oberbürgermeister verschiedene Anfragen, die derselbe beantwortete. Ende 19,15

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