Beratungsniederschrift vom 20. Februar 1940

Da diese beider Erträge ungefähr gleich hoch sind (120.000 RM für 1939) hat die Gewerbesteuer für das Jahr 1939 einen Ertrag von 900.000 RM ergeben. Auf diesen Betrag in voller Höhe kann im Hinblick auf den Bedarf und den Abgang im Haushalt 1939 nicht verzichtet werden. Die Summe der Gewerbesteuermessbeträge für das Jahr 1939 nach Gewerbeertrag und Kapital beträgt 281.466 RM. Es ist sonach der Hebesatz für die Gewerbesteuer mit mindestens 300 v.H. festzusetzen. Der Berichterstatter ging sodann auf den Haushaltsplan ein, erörterte die einzelnen Pläne im wesentlichen und nahm auch zum Abgang Stellung. Er legte dar, dass mit Rücksicht darauf, dass das Haushaltjahr bereits seinem Ende zugeht eine Einsparung dieses Betrages nicht mehr möglich ist und auch ein Ausgleich durch eine Erhöhung der Einnahmen ebenfalls nicht in Frage kommt, zumal sich dieser Abgang trotz Zugrundelegung des 300-fachen Hebesatzes für die Gewerbesteuer ergab. Ein Ausgleich auf der Einnahmenseite wäre also nur durch eine weitere Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer möglich, wofür aber nach den vorliegenden Richtlinien eine Genehmigung seitens der Obersten Aufsichtsbehörde nicht erwartet werden kann. Hierauf wurde in die Beratung eingegangen. Die Ausführungen des Stadtkämmerers fanden bei den Ratsherrn ihre Zustimmung. Auch hinsichtlich des Hebesatzes für die Gewerbesteuer wurden keine Bedanken erhoben. Oberbürgermeister Ransmayr sprach sodann über den etwaigen Ankauf eines neuen Sprengwagens, da die Reparatur des alten Wagens ca 10.000 RM kosten würde.

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