Beratungsniederschrift vom 20. Februar 1940

Beratung Beratungs-Tag 20. Februar 1940 Bei Beginn der Beratung fehlten: entschuldigt: Dr. Georg Meindl, Johann Freidlinger, Franz Prokesch. unentschuldigt: Ratsherr Franz Mühlberger, Franz Müllner, Johann Stockinger.

Oberbürgermeister Ransmayr eröffnet um 17 Uhr die Sitzung und erteilt nach Verlesung der Tagesordnung Bürgermeister und Stadtkämmerer Dr. Blüml das Wort. Zu Punkt I und II der Tagesordnung: Bürgermeister und Stadtkämmerer Dr. Blüml trug an der Hand des aufgelegten Haushaltsplanes die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan vor. Er legte zunächst dar, dass durch die im Jahre 1939 erfolgte sukzessive Angleichung der gemeindlichen Steuern an jene der Gemeinden des Altreichs die Erstellung des Haushaltsplanes für 1939/40 von vornherein auf den 1. November 1939 hauptsächlich ihren Grund darin, dass der Gewerbesteuermessbetrag (Zerlegungsbescheid) für die Steyr-Daimler-Puch A.G. vom Finanzamt für Körperschaften in Wien noch immer nicht erlassen wurde und erst über wiederholtes Betreiben wenigstens einmal mündlich der errechnete Messbetrag in Erfahrung gebracht werden konnte. Da aber infolge der dominierenden Stellung der Steyr-Daimler-Puch A.G. als Steuerträger für die Stadt der Gewerbesteuerertrag dieses Unternehmens für die Ermittlung der Gewerbesteuer ausschlaggebend war, hatte die Aufstellung des Haushaltsplanes vor Bekanntgabe des Messbetrages wieder nur provisorischen Charakter gehabt. Der Berichterstatter ging sodann zur Erläuterung des § 2 der Haushaltssatzung auf die gemeindlichen Einnahmen ausführlich ein und kam in diesem Zusammenhalte auch gleichzeitig auf die Behandlung des Punktes II der Tagesordnung - nämlich endgültige Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer - zu sprechen. Er legte dar, dass die Gewerbesteuer nach den erteilten Weisungen jenes Aufkommen an Einnahmen nicht überschreiten soll, das sich mit dem Aufkommen aus den mit 1. April 1939 aufgehobenen gemeindlichen Abgaben deckt. Diese Abgaben sind Lohnabgabe, Energieabgabe, Gasabgabe, Verbrauchsabgabe, Luxusverbrauchsabgabe, Konzessionsabgabe und Ankündigungsabgabe. Das Aufkommen aus diesen Abgaben wurde für das Jahr 1939/40 mit 900.000 RM ermittelt. Zu diesem Betrag ist noch der Anteil der Gemeinde an der allgemeinen Erwerbsteuer hinzuzurechnen, dagegen aber die Lohnsummensteuer in Abzug zu bringen.

Da diese beider Erträge ungefähr gleich hoch sind (120.000 RM für 1939) hat die Gewerbesteuer für das Jahr 1939 einen Ertrag von 900.000 RM ergeben. Auf diesen Betrag in voller Höhe kann im Hinblick auf den Bedarf und den Abgang im Haushalt 1939 nicht verzichtet werden. Die Summe der Gewerbesteuermessbeträge für das Jahr 1939 nach Gewerbeertrag und Kapital beträgt 281.466 RM. Es ist sonach der Hebesatz für die Gewerbesteuer mit mindestens 300 v.H. festzusetzen. Der Berichterstatter ging sodann auf den Haushaltsplan ein, erörterte die einzelnen Pläne im wesentlichen und nahm auch zum Abgang Stellung. Er legte dar, dass mit Rücksicht darauf, dass das Haushaltjahr bereits seinem Ende zugeht eine Einsparung dieses Betrages nicht mehr möglich ist und auch ein Ausgleich durch eine Erhöhung der Einnahmen ebenfalls nicht in Frage kommt, zumal sich dieser Abgang trotz Zugrundelegung des 300-fachen Hebesatzes für die Gewerbesteuer ergab. Ein Ausgleich auf der Einnahmenseite wäre also nur durch eine weitere Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer möglich, wofür aber nach den vorliegenden Richtlinien eine Genehmigung seitens der Obersten Aufsichtsbehörde nicht erwartet werden kann. Hierauf wurde in die Beratung eingegangen. Die Ausführungen des Stadtkämmerers fanden bei den Ratsherrn ihre Zustimmung. Auch hinsichtlich des Hebesatzes für die Gewerbesteuer wurden keine Bedanken erhoben. Oberbürgermeister Ransmayr sprach sodann über den etwaigen Ankauf eines neuen Sprengwagens, da die Reparatur des alten Wagens ca 10.000 RM kosten würde.

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