Gemeindetagsprotokoll vom 1. März 1937

Der Bürgermeister habe daher Herrn Otto Heindl unterm 27. Februar 1937 in den Gemeindetag einberufen. Da der bereits unterm 4. Dezember 1935 als Ersatzmann für den Berufsstand Industrie in den Gemeindetag einberufene Dreher der Steyr-Werke Eugen Nawratil, der auch seit dem 7. Dezember 1935 an den Gemeindetagssitzungen teilgenommen hat, bis nun versehentlich noch nicht feierlich angelobt wurde, sei nunmehr die Angelobung der Gemeinderäte Otto Heindl und Eugen Nawratil durchzuführen. Der Burgermeister hält an die beiden Herren eine kurze Ansprache, verliest die Gelöbnisformel gemäss § 519 des Stadtrechtes und nimmt die Angelobung entgegen. Der Gemeindetag hat sich während der Angelobung von den Sitzen erhoben. Der Bürgermeister erinnert auch die übrigen Gemeinderäte an das von ihnen seinerzeit abgelegte Gelöbnis und verweist dabei insbesondere darauf, dass die Gemeinderäte zwar aus den Berufsständen entsendet wurden, dass sie aber im Gemeindetage zunächst das Interesse der Stadt zu vertreten haben und nicht allein auf Standesinteressen bedacht sein dürfen. Wenn Dollfuss die Parteien zur Auflösung gebracht habe, weil sie das Parteiinteresse vor das Stadtinteresse gestellt haben, wäre es wohl nicht im Sinne des neuen Oesterreich, wenn Standesinteressen vor die Staatsinteressen gestellt würden. Da in der letzten Zeit verschiedentlich über die Besetzung von Gemeindetagsmandaten gesprochen wurde, gibt der Bürgermeister diesbezüglich die in der Beilage A ausgefuhrte Erklärung ab. Diese Beilage bildet einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift. Zl. 1848. Da eine Abänderung der Tagesordnung seitens des Gemeindetages nicht gewünscht wird, wird nunmehr als einziger Punkt der Tagesordnung die Steuerreform behandelt. Der Bürgermeister führt hiezu aus: Die traurige Finanzlage der Stadtgemeinde Steyr ist seit 13 Jahren Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Zahlreiche

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