Gemeindetagsprotokoll vom 29. Dezember 1936

Zu Punkt 1.) Der Bürgermeister berichtet über den Werdegang der Haushaltsordnung und der Gliederung für das Schema des Haushaltsplanes. Am 18. Februar 1936 langte ein Musterentwurf vom Rechnungshofe ein, zu dem bis 11. April Stellung zu nehmen war. Ueber Intervention des Städtebundes wurde dieser Entwurf vom Rechnungshofe selbst abgeändert. Die zur Stellungnahme zu diesem abgeänderten Entwurfe des Rechnungshofes eingeräumte nunmehrige Frist per 30. Mai 1936 wurde auch eingehalten. Es wurden nach Beratungen mit den zuständigen Magistratsbeamten Gegenvorschläge erstattet. Der Rechnungshof stimmte diesen Vorschlägen mit gewissen Einschränkungen unterm 9. Juli 1936 zu und machte gleichzeitig neue Wünsche geltend. Der Gemeindetag beschloss nun unterm 27. Juli 1936 auf Grund der bisherigen mit dem Rechnungshof geführten Verhandlungen die Haushaltsordnung. Nach Wiedervorlage an den Rechnungshof erteilte dieser der vom Gemeindetag bereits beratenen Haushaltsordnung seine Zustimmung, wenn einzelne Bedingungen, die in seinem Schreiben vom 24. Dezember 1936 genau formuliert sind, beim endgiltigen Beschluss berücksichtigt werden. Da die Wünsche des Rechnungshofes selbstverständlich erfüllt werden sollen, habe ich den Finanzausschuss gebeten, einen entsprechenden Antrag einzubringen. G.R. Franz Paulmayr beantragt: "Den zum Gemeindetagsbeschluss vom 27. Juli 1936, betreffend die Haushaltsordnung der landesunmittelbaren Stadt Steyr, eingelangten Abänderungsvorschlägen des Rechnungshofes vom 21.Dezember 1936 wird zugestimmt. Die Haushaltsordnung tritt mit 1. Jänner 1937 in Kraft. Alle dieser Haushaltsordnung widersprechenden und alle sonstigen die Haushaltsführung betreffenden Gemeinderatsbeschlüsse und Magistratserlässe u.dgl. treten mit 31. Dezember 1936 ausser Kraft. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Rechnungshofe das Schema für die Gliederung des Haushaltsplanes festzusetzen.

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