Gemeindetagsprotokoll vom 26. April 1935

G.R. Dr. Franz Doppler, Karl Kokesch, Johann Köttenstorfer, Alois Schliessleder und Emmerich Trupp. Der Vorsitzende bringt bevor er in die Tagesordnung eingeht noch einige Berichte. Er gibt bekannt, dass der Disziplinarausschuss in der Angelegenheit Franz Konheisner auf Grund der Vorkommnisse bei der Winterhilfe und bei der Verrechnung der Eigenwirtschaft der Fürsorgeanstalten einstimmig den Beschluss auf Verhängung der Disziplinarstrafe des Ausschlusses von leitenden Posten auf unbestimmte Zeit gefasst hat. Diesen Beschluss habe er als Bürgermeister bestätigt und lege ihn nunmehr im Sinne der Bestimmung der Dienstordnung dem Gemeindetag zur Entscheidung vor. Der Beschluss des Disziplinarausschusses wird vom Gemeindetage ohne Wechselrede angenommen. Sodann teilt er noch mit, dass das Konvikt Vogelsang einen Rekurs gegen einen abweisenden Bescheid des Magistrates Steyr wegen Mietzinshellerabgabebefreiung für das Konvikt in Neulust eingebracht hat. Der Bürgermeister erklärt, dass für die Befreiung die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen und daher dem Rekurs nicht stattzugeben sei. Er stellt den Amtsantrag auf Abweisung des Rekurses, dem auch zugestimmt wurde. Zu Punkt 2 der Tagesordnung verweist der Bürgermeister zunächst darauf, dass der Musterentwurf und die Abänderungsbeschlüsse des zur Beratung des Stadtrechtes eingesetzten Ausschusses allen Mitgliedern des Gemeindetages übermittelt worden sind, es daher dem Gemeindetagsmitgliedern möglich war, sich mit der Materie zu beschäftigen und er daher vorschlägt, den Entwurf mit seinen Abänderungen §§weise zu beraten und zu beschliessen. Er geht sodann in die Beratung ein und beginnt mit der Verlesung des Musterentwurfes. § 1 wird ohne Wechselrede einstimmig angenommen. Zu § 2 berichtet der Bürgermeister, dass sich ein Sachverständigenausschuss, insbesondere mit der Frage des historischen Stadtwappens befasst habe und eine genaue Beschreibung und bildliche Darstellung des Stadtwappens im Stadtrecht verankert wird. § 2 wird sohin ohne Wechselrede in der vom Sachverständigenausschuss vorgeschlagenen Fassung einstimmig angenommen. § 3 wird nach zufriedenstellender Beantwortung der von den Gemeindetagsmitgliedern Hack und Steinkellner gestellten Anfragen in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung einstimmig zum Beschluss erhoben. § 4 wird ohne Wechselrede in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung einstimmig angenommen. zu § 5 stellt G.R. Steinkellner den Antrag, die vom Ausschuss beschlossenen Abänderungen fallen zu lassen und den § 5 in der Fassung des Musterentwurfes zu belassen, da die Bezeichnung "Gemeindemitglieder" ohnehin eine Kollektivbezeichnung darstellt und daher die

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