Gemeindetagsprotokoll vom 26. April 1935

Fällen zweckmässig sei. G.R. Steinkellner ist der gegenteiligen Ansicht. Der Bürgermeister erklärt, dass sich beide Meinungen vertreten lassen, dass sie jedoch seiner Ansicht nach es zweckmässig und würdig sei, den Widerruf einer Ernennung zum Ehrenbürger nicht im Stadtrecht zu verankern, sondern bei der Ernennung von Ehrenbürgern möglichst rigoros vorzugehen. Der Gemeindetag ist der Auffassung, dass die bereits beschlossene Fassung des § 6 des Stadtrechtes beibehalten werden soll. Der Bürgermeister erklärt hierauf die Beratung über das Stadtrat beendet, gibt bekannt, dass der Gesetzentwurf nunmehr dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird, was er mit tunlichster Raschheit besorgen wird. Zu Punkt 3, Allfälliges, bringt der Bürgermeister einen ausführlichen Bericht über die Finanzlage der Stadtgemeinde Steyr. Er bringt in seinem Berichte zum Ausdruck, dass die Finanz- und Kassenlage der Stadtgemeinde Steyr noch immer keine Besserung erfahren habe, da sowohl der Arbeiterstand in den Steyr Werken keine Erhöhung erfahren habe, als auch die vom Bund und Länd finanzielle Unterstützung bis heute ausgeblieben sei. Hinsichtlich der Lage der Steyr Werke gibt G.R. Rossner dahin Aufklärung, dass mit einer Erhöhung des Arbeiterstandes in nächster Zeit mit Rücksicht auf die allgemeine politische Lage in Europa wohl kaum zu rechnen sei. Nachdem keine weiteren Anfragen und Wünsche vorgebracht werden, schliesst der Vorsitzende um 22 Uhr 30 die Sitzung. Der Bürgermeister:

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