Gemeindetagsprotokoll vom 26. Juni 1934

späteren Zeitpunkte zu wiederholen. Einstimmig angenommen. Zu 12.) Antrag Zl. 2232/34: Der Beirat wolle folgenden Resolutionsantrag beschliessen: "Der Beirat stellt fest. dass das Begehren der Ortsgruppe Stevr des Reichsbundes der Haus- und Grundbesitzer Oesterreichs um Aufhebung des Interessentenbeitragsgesetzes einer sachlichen Begründung entbehrt, da diesbezügliche Beiträge nur insoweit zur Einhebung gelangen können, als durch Bauführungen der Stadtgemeinde Steyr den Interessenten besondere materielle Vorteile erwachsen. Der Beirat ersucht daher die o.ö.Landesregiefung, das gegenständliche Gesetz nicht aufzuheben." Einstimmig angenommen. Zu 13.) Antrag Zl. 601: Der Beirat beschliesse, die Verzugszinsen von S 79.20 gemäss § 82 des Abgabeverfahrens- und Einhebungsgesetzes,nachzusehen. Einstimmig angenommen. Zu 14.) Antrag Zl. 4264/34: Der Beirat beschliesse, gemäss § 5 des Hausierpatentes vom 4. September 1852, R.G.Bl. Nr. 252, in der Fassung des Gesetzes vom 30. März 1933, B.G.Bl. Nr. 204, beim Landeshauptmanne um Erlassung eines Verbotes für den Hausierhandel im Stadtbezirke Steyr für alle Waren anzusuchen. Einstimmig angenommen. Zu 15.) Ueber einstimmigen Beschluss des Beirates werden auf Grund der Ersitzung in den Heimatverband der Stadt Steyr aufgenommen: Freis Josef, Freinthaler Johann Gödl Josef, Hartinger Ludwig, Herz Josef, Heumann Leopold, Hochgatterer Anton, Hufnagl Maria, Klaffenböck Aloisia, Mayer Stefan, Mayrhofer Josef, Mitter Leopold,

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