Gemeinderatsprotokoll vom 17. Juni 1932

"67 - Der o.ö, Landtag hat beschloesen: Art.I. Der § 2 des zitierten Gesetzes erhält folgenden Zusatz: ( 4) Die Abgabe kann auch im Abfindungswege festgelegt werden. Die Abfindung soll jedoch keine Ermässigung darstellen; die Pauschalsumme ist so zu bestimmen, dass sie der Höhe der Abgabe im Falle der ordentlichen Bemessung möglichst nahe kommt. (5) Die in den §§ 6,7 u.8 festgelegten Bestimmungen des zitierten Gesetzes werden hiedurch nicht berührt. Art.II Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verlautbarung im Landesgesetz- und Verordnungeblatt in Kraft. G.R.Josef Urban erklärt, dass seine Fraktion für eine der artige Massensteuer nicht stimmen werde. Der Referent klärt ihn dahin auf, dass es sich um feeine Massensteuer handelt, sondern die Besteuerung der Abgabe von Speisen und Getränken in den Gast- und Kaffeehäusern nach 12 Uhr nachts vprsieht. Der Referentenantrag wird dann einstimmig angenommen. Referent Stadtrat Dr.Rudolf Schneeweiss; Punkt 10.) Marik Max.Baurekurs. ZI.2805/53 Der Berufung des Max Marik wider den Bescheid des Magistrates Steyr vom 19.April 1932,ZI.7766/31 wird keine Folge gegeben, weil die in dem angeführten Bescheide bezeichneten öffentlichen und Privatinteressen der Erteilung der Baubewillig^ing im Wege stehen. Einstimmig angenommen. Punkt 11.) Steinmayr Franz.Baurekurs. (Ufibert,rpt,i:ng d.Bauordnung). ZI.3179/33 Der Gemeinderat wolle beschliessen; Dem Einspruch des Franz Steinmayr wider die StrafVerfügung vom 26.4.1932 wird keine Folge gegeben, weil die Schuld desselben durch die Erhebungen nachgewiesen und die Strafe angemessen erscheint. Einstimmig angenommen.

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