Gemeinderatsprotokoll vom 29. Dezember 1931

Am klarsten sehen wir die Unmöglichkeit einer geordneten Verwaltung in dieser Stadt, wenn wir das Kapitel Finanzverwaltung im engeren Sinne einer genauen Betrachtung unterziehen. Einem Erfordernis von S 82.700.- steht eine Bedeckung von S 1,182.800.- gegenüber, sodass sich ein Erfolg von S 1,100.100.- ergibt. Aus diesem Kapitel ersehen wir am besten die Entwicklung des Steuerwesens. In welchem Masse ein Teil unserer Abgaben seit dem Jahre 1929 zurückgegangen, darüber möge folgende Zusammenstellung ein Bild ergeben: Voranschlag 1932 Erfolg 1929 Mietzinsabgabe S 280.000.- S 297.057.67 Gasabgabe S 10.500.- S 20.708.31 Lustbarkeitsabgabe S 35.000.- S 39.602.02 Kraftwagenabgabe S -.- S 35.201.60 Hundesteuer S 12.000.- S 16.092.50 Pferdesteuer S 3.500.- S 4.997.95 Ankündigungsabgabe S 11.000.- S 13.043.37 Konzessionsabgabe S 10.000.- S 11.236.95 Verwaltungsabgabe S 13.000.- S 36.919.90 Zuschlag zu den Immobil. Geb. S 10.000.- S 25.919.09 Anteile an den Bundesabgaben S 400.000.- S 579.571.- Lohnabgabe S 219.300.- S 753.414.31 S 1,064.900.- S 1,833.764.67 Die präliminierte Bedeckung 1932 aus den oben genannten Abgaben ergibt somit gegenüber dem Erfolg 1949 einen voraussichtlichen Mindereingang von S 768.864.67. Und das sind noch nicht alle Abgaben. Ich habe nur die wichtigsten herausgegriffen. Man kann also bei den Abgaben allein einen Rückgang von ungefähr § 800.000.- rechnen. Das Finanzgenie ist noch nicht geboren, das bei einem derartigen Entfall von Abgaben in einer so kleinen Stadt ein Gegengewicht erfinden könnte, wobei ich ausdrücklich betonen möchte, dass die Lohnabgabe, die allein fast um S 500.000.- zurückgegangen ist, auf den gegenwärtigen Stand der Belegschaft in den Steyr-Werken aufgebaut ist. Eine Reduzierung der Belegschaft also oder eine Verkürzung der Arbeitszeit, von der in der letzten Zeit gesprochen wird, wirft auch diese

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