Gemeinderatsprotokoll vom 18. Juli 1931

mit zusammen S 40.000.- im heurigen Jahre in Abzug gebracht wird. Die fünf grössten Betriebe Steyrs hatten im Juni des entsprechenden Jahres folgende lohnabgabepflichtige Belegschaft: 1929 1930 1931 6510 2879 2467 Schuldenstand pro 30. Juni 1931. 1.) Darlehensschulden S 2,717.286.- 2.) Schwebende Geschäftsschulden (einschliess- lich Land Oberösterreich u. Bundeskanzleramt) S 398.148.- 3.) Vorübergehende Kro.Krt. Schulden bei Banken etz: S 103.797.- zusammen S 3,218.329.- Die infolge Verbundlichung der Polizei zu zahlende Kopfquote sowie der Mietzins für die Polizeikaserne betragen jährlich ca. S 72.900.-. Um diesen Betrag erhöhen sich die Passiven der Gemeinde automatisch jedes Jahr, ohne dass hiefür irgend welche kommunale Tätigkeit entfaltet werden könnte. Trotz rigoroser Drosselung jeder Ausgabe hat sich der Schuldenstand der Stadtgemeinde gegenüber Jahresbeginn um ca. 250.000.- erhöht, obwohl aus ausserordentlichen Einnahmen Dar lehensrückzahlungen geleistet wurden. Dieses Anwachsen des Schuldenstandes hat nebst der Verbundlichung der Polizei die Auswirkung des präliminierten Abganges zur Ursache und drückt sich in der Erhöhung der Geschäftsschulden und der Aufnahme vorübergehender Kto.Krt. Kredite bei Banken zwecks Leistung gesetzlicher Zahlungen (Gehälter etz.) aus. Aus dieser Halbjahresbilanz geht also hervor: Rückgang fast aller Abgaben, wollständige Wirkungslosigkeit des Finanzausgleiches. Da unser Abgang ein reiner Geldabgang ist, so ist die weitere Folge die nunmehr mit aller Vehemenz eintretende Illiquidität. Wir sind kaum mehr imstande, die Gehälter auszuzahlen, die Rechnungen häufen sich, es fehlt einfach das Geld. Das ist ein Zustand, der natürlich auf die Dauer unhaltbar ist. Ich weiss wahrhaftig nicht, wie oft ich in diesem Saale schon auf diese

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