Gemeinderatsprotokoll vom 20. Dezember 1930

Wohnungsnot, die Errichtung eines Schulgebäudes, eines Versorgungsheimes, die Ausgestaltung der Strassen, den Ersatz baufälliger Brücken durch Eisenbetonbrücken usw.. Die dringend notwendige Entlastung der steuerzahlenden Bevölkerung ist unter so traurigen Umständen derzeit leider nicht zu erwarten. Die Einnahmeseite im Voranschlag zeigt in vielen Posten ein Sinken, die Ausgabeseite weist besonders in der Post Fürsorge ein weiteres Steigen auf. Die zehnprozentige Verbrauchsabgabe ist um 900 S geringer veranschlagt, die Gasabgabe um 9.000 S, die Hockersteuer um 5.000 S, die Kraftwagenabgabe um 2.000 S, die Hundesteuer um 3.000 S, die Verwaltungsabgabe um 6.000 S, der Zuschlag zum Gebührenäquivalent und zu den Immobiliargebühren um 1.700 S, die Abgabenertragsanteile um 80.000 S, die Lohnabgabe um 69.000 S, die Stromabgabe um 800 S, die Einnahmen aus der Stadtgärtnerei um 300 S, die Vieh- und Fleischbeschaugebühren um 3.000 S, die Kindergartenbeiträge um 500 S, die Einnahmen für die städtische Handelsschule um 3.500 S u.s.w.. Während die normalen Einnahmen mit einem Betrag von rund S 275.000.- geringer eingestellt werden mussten, finden sich im Voranschlag erhöhte Ausgaben. Die Zinsen für vorübergehende Bankkredite sind um 5.000 S erhöht, die Entschädigung für den Hausbesitzerverein in Steyr, der früher pro Monat 200 S erhielt, jetzt pro Monat 500 S, ist daher um 3.600 S gestiegen, für die Strassenund Brückenerhaltung ist ein Mehrbetrag von S 75.200.- eingesetzt, die Denkmalerhaltung ist um 200 S erhöht, die öffentliche Beleuchtung um 3.800 S, die Subvention für die städtische Feuerwehr um 1000 S, die Herstellungskosten für Bedürfnisanstalten um 1,.000 S, die Kosten für die Kehrichtabfuhr um 300 S, der Beitrag für die Tuberkulosen-Fürsorge um 3.100 S, der Beitrag für die Wohnungsfürsorge um 2.500 S, die Erhaltungs- und Erziehungsbeaiträge um S 30.400.-, die Krankenkosten- Hälfteersätze um S 15.500.- die Kosten für die Pfleglinge in den Altersheimen um 2.500 S, der Beitrag für Kinder- und Jugendfürsorge um 6.100 S, für die

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