Gemeinderatsprotokoll vom 20. Dezember 1930

vorgelegten Arbeit stellte sich heraus, dass die wichtigsten Grundlagen, nach denen der künftige Wasserbedarf für unsere Stadt ermittelt worden ist, im wesentlichen abweichen, von jenen Grundsätzen, die bisher bei der Errichtung städtischer Wasserversorgunganlagen allgemein befolgt worden sind. Da ausserdem die Heranziehung mehrerer Quellen an Stelle einer einheitlichen Entnahme wegen der Schwierigkeiten der Sicherstellung ausreichender Schutzgebiete schwere Bedenken auslöste; hat das Stadtbauamt von der weiteren Verfolgung dieses Projektes abgeraten. Die Frage der Wasserversorgung unserer Stadt schien mir wichtig genug um vor Hinausgabe eines ablehnenden Bescheides auch das Gutachten eines zweiten Sachverständigen einzuholen. Der bewährte Fachmann, der zu diesem Zwecke zu Rate gezogen worden ist, schloss sich in seiner Aausserung voll dem Gutachten des Stadtbauamtes an. So musste wie bekannt, zur Ablehnung des gewiss gut gemeinten Projektes geschritten werden. Diese Haltung des Gemeinderates hat zu einer mehr oder weniger sachlichen Erörterung in der Oeffentlichkeit geführt und das Für und Wider der Meinung kam achliesslich auch in den Tagesblättern zur Austragung. Aus den Zeitungsnachrichten wird dem Gemeinderate auch bekannt sein, dass sich diese Polemik auch mit dem Zusammenhange der vom Gemeinderate getroffenen Entscheidung mit dem Gutachten des Stadtbauamtes beschäftigte, Ich möchte hiezu von dieser Stelle aus bemerken, dass wohl für jeden, der mit der Struktur einer Gemeindeverwaltung vertraut ist, kein Zweifel darüber bestehen dürfte, dass die Entscheidung des Gemeinderates in Fällen, die ausschliess. lich einem streng umgrenzten fachwissenschaftlichen Gebiete zugehören, nur auf dem Gutachten des zuständigen beamteten Fachmannes beruhen kann. IX. Reinigung. Bedeckung: Erfordernis: Ueberschuss: S 22.800.- S 4.900.- S 17.900.- Die Eingänge resultieren vorwiegend aus den Einnahmen der

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