Gemeinderatsprotokoll vom 20. Dezember 1930

1929 ein Minus von S 30.250.- zu verzeichnen. Die Eingänge aus den Abgabenertragsanteilen sind gegenüber 1930 um S 80.000.- geringer eingesetzt, gegenüber 1929, um S 140.000.-. Die Eingänge des Gemeindeanteiles an der Lohnabgabe weisen eine Verminderung von S 68.900.- gegenüber 1930 auf, gegenüber 1929 eine Verminderung von S 194.900.-. Es handelt sich also hier um Abgänge, die durch keine wie immer geartete Massnahme ausgeglichen werden können. Das Erfordernis dieses Kapitels besteht aus den Ausgaben für die Verwaltung und für die Vergütung an Körperschaften bei der Mitwirkung der Einhebung der Abgaben. V. Allgemeine Polizei, Justiz, Militär Bedeckung: Erfordernis: Abgang: S 14.200.- S 126.000.- S 111.800.- In diesem Kapitel ist vor allem der Sachaufwand für die verstaatlichte Polizei, das Schub- und Herbergswesen, sowie die Verpflegskostenbeiträge für Zwangsarbeitsanstalten präliminiert. Aus diesen Posten werden allerdings zwei Beträge von S 66.000.- und S 6.900.- aus dem ordentlichen Voranschlag in den Anhang zu verweisen sein, weil mit der Leistung dieser Beträge unter den heutigen Verhältnissen wohl nicht gerechnet werden kann. VI. Strassen,Gärten, öffentliche Beleuchtung. Bedeckung: Erfordernis: Abgang: S 53.600.- S 139.700.- S 86.100.- Der Voranschlag sieht den Umbau der östlichen Ennsleitenstiege mit S 25.000.- als dringend notwendig vor. Für Strassen- und Brückenerhaltung ist ein Nettoerfordernis von S 79.953.- vorgesehen. Die Steigung gegenüber 1930 beträgt S 73.953.-. Infolge der Uebernahme der Durchzugsstrassen in die Bundesverwaltung hat die Gemeinde vertraglich gewisse Strassen instand zu setzen. Für die übrigen 27 Brücken ist der geringfügige Betrag von S 2.000.- präliminiert. Der vom Bund zugesicherte Zuschuss zu den Instandsetzungsarbeiten der beiden Brücken ist mit S 53.000.- eingesetzt. Auch die Auslagen für die Strassenreinigung, für die

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