Gemeinderatsprotokoll vom 18. Juli 1929

weil damit dokumentiert werden soll, dass es nicht Schuld der Gemeinde sei, wenn nichts vorwärts geht. Gestützt auf die Zustimmung der anderen Partei wünscht Redner die Erhebung der Interpellation zur Resolution und ersucht um Annahme und Weiterleitung an die in Betracht kommenden Behörden. Stadtrat Schlossgangl verweist auf die Schädigung der Geschäftswelt durch das Vorgehen der Behörden und beantragt die Annahme der Interpellation als Resolution. Einstimmig angenommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Gemeinderat Huber. Punkt 2.) Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Gemeinderat Huber begründet die Notwendigkeit dieser Durchführung, da auch andere Städte wie Linz und Wels die volle Sonntagsruhe besitzen. Zl. 8512/29 Einführung der Sonntagsruhe in Steyr. Der Gemeinderat der Stadt Steyr ist auf Grund der Darlegungen der Gehilfenschaft der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Einführung der allgemeinen Sonntagsruhe im Stadtgebiete Steyr gegeben sind. Der Herr Bürgermeister wird daher ersucht, bei der Landesregierung dahin zu wirken, dass die Verordnung des Landeshauptmannes für Oberösterreich vom 14. Juni 1926,0/6 Zl. 1500/7, L.G. u.V.Bl. Nr. 56 über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, in einzelnen Erzeugungsgewerben und anderen Betrieben, soweit sie für Steyr Sonderbestimmungen vorsieht, in dem Sinne abgeändert werde, dass die bezüglichen Bestimmungen analog den für die Landeshauptstadt Linz geltenden Vorschriften geregelt werden. Stadtrat Leopold Schlossgangl (christl.soz.) betont die schwere Schädigung der Geschäftsleute durch eine solche Verfügung, er wünscht schon den Angestellten den freien

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