Gemeinderatsprotokoll vom 29. Dezember 1928

Wasserzinses um 100 % vor. Es sei bemerkt, dass die Stadt Steyr so ziemlich den billigsten Preis für das Wasser einhebt. Das Mehrerträgnis macht pro Jahr aus S 16.000.- Die Steuererhöhungen und die Erhöhungen der städtischen Gebühren werden also ein voraussichtliches Mehrerträgnis von S 46.000.- pro Jahr ausmachen. Da aber die Bundesregierung neue Belastungen der Gemeinden, speziell auf dem Gebiete der Kleinrentnerfürsorge plant, die ungefähr für die Stadt Steyr diesen Betrag ausmachen, so haben wir also durch die Erhöhung der Abgaben und Gebühren gar nichts erreicht, sie kommen eigentlich indirekt dem Bunde zugute. Und nun komme ich zu den Ersparungsvorschlägen auf personellem Gebiete. Ich kann im Augenblicke, abgesehen von den noch heute in der vertraulichen Sitzung zu beschliessenden Massnahmen, vorläufig nur einen generellen Antrag stellen. Im übrigen hängt ja der vorzunehmende Abbau innig mit dem Problem der Verbundlichung der Polizei zusammen und mit dem erst gesetzlich zu regelnden Aufgabenkreis der Gemeinde auf dem Gebiete der Lokalpolizei. Heute können wir noch nicht sagen, welche Aufgaben der Lokalpolizei der Gemeinde verbleiben werden. Sicher ist, dass der verminderte Aufgabenkreis - ich habe darüber bereits gesprochen - einen verminderten Verwaltungsapparat bedingt. Ich will nun eine Uebersicht über den städtischen Beamtenapparat geben und das Jahr 1918 mit dem Jahre 1928 vergleichen, um den Nachweis zu erbringen, dass keine unsachliche Vergrösserung vorgenommen worden ist. Im Jahre 1918 waren in der Hoheitsverwaltung 106 Beamte beschäftigt, gegenwärtig sind es 170, also um 64 mehr. Wir werden gleich sehen, dass die Vergrösserung nur scheinbar ist und sachlich vollkommen begründet erscheint. Vor dem Zusammenbruch hatte die Gemeinde keine eigenen Abgaben, heute hat sie 15 eigene Abgaben zu verwalten. Im Abgabenamte sind

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