Gemeinderatsprotokoll vom 6. Oktober 1926

31. Sitzung. Niederschrift über die 31. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 6. Oktober 1926. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: Bgm. Sichlrader. 2.) Beiträge für allgemeine Landeszwecke. 3.) Überprüfung. der Vorschreibungen für die Gemeindebeiträge für allgemeine Landeszwecke. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. 4.) Wahl der Gemeindekommission zur Bildung der Geschwo- renenlisten. 5.) Einsprüche gegen die Konzessionsabgabe. Fürsorgeausschuss. Referent: G.R. Lischka. 6.) Rekurs gegen Beschlüsse der Fürsorgeräteversammlung. Referentin: G.R. Kisely. 7.) Ernennung von Fürsorgeräten. 8.) Bericht des Jugendfürsorgearztes. Referenten: Bgm. Stellv. Dedic u. G.R. Dr. Schneeweiss: 9.) Heimatsangelegenheiten. Referent: G.R. Klement. 10.) Teilregulierungsplan der Neulustgründe. Referent: G.R. Fridrich. 11.) Neuwahl in den Stadtschulrat.

Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Franz Sichlrader die Bgm. Stellv. Karl Dedie, Dr. Hubert Messenböck und Direktor Julius Russmann, die Gemeinderäte: Lind Eduard Baumgartner Johann Dosch Else Lischka Hans Lebeda Alois Ecker Alois Radmoser Johann Fiala Karl Saiber Alois Fischer Karl Schlossgangl Leopold Fridrich Leopold Schneeweiss Rudolf Dr. Furrer Ulrich Dr. Hiessmayr Franz Steinbrecher Leopold Kammerhofer Franz Tribrunner Franz Kirchner Hans Urban Josef Kisely Berta Voglsam Josef Klaffenböck Johann Witzany Hans Klement Karl Wolf Josef Wolfartsberger Hans Kletzmayr Hermann Kranjak Marie Schmiedl Anton Vom Magistrate: Mag. Dir. Dr. Ferdinand Häuslmayr. Als Schriftführer: Karl Kapinus. Bürgermeister Sichlrader eröffnet die Sitzung um 19 Uhr 45 Min. begrüsst die Erschienenen, konstatiert die Beschlussfähigkeit und spricht die Erwartung aus, dass die Mitglieder des Gemeinderates nach gut verbrachtem Urlaub mit neuen Kräften an den Geschäften der Gemeinde mitarbeiten werden. Entschuldigt sind die Gemeinderäte Hafner und Mayer. Zu Niederschriftsprüfern werden Frau G.R. Dosch und G.R. Baumgartner bestimmt.

Punkt 1.) Bericht des Bürgermeisters. Der Bürgermeister verliest die eingelangten Zuschriften über erfolgte begründete Rücktritte der G.R. Mitglieder Emanuel Januschka, Berta Molterer und Franz Scherak. Er dankt den abtretenden Mitgliedern für deren bisherige Mitarbeit und begrüsst die neuerschienenen Mitglieder August Schmidl, Franz Kammerhofer und Hans Kirchner. Nach Verlesung der Formel leisten dieselben die Anlobung mit den Worten "Ich gelobe". Der Bürgermeister gibt sodann bekannt, dass an Stelle Januschka in den Finanz-und Rechtsausschuss G.R. Fischer Bau- und Verwaltungsausschuss G.R. Schmidl an Stelle Fischer entsendet wird; in den Fürsorgeausschuss an Stelle Molterer G.R. Kammerhofer, Bau- u. Verwaltungsausschuss an Stelle G.R. Schlossgangl, G. R. Kammerhofer entsendet. Ferner werden in den Bau- und Verwaltungsausschuss G.R. Fiala, in den Fürsorgeausschuss G.R. Kirchner entsendet. Aus dem Einlauf für den Gemeinderat bringt der Vorsitzende ein Dankschreiben des Herrn Kommerzialrates Hans Wolfartsberger für die Gratulation anlässlich seiner silbernen Hochzeit, ferner einen Revisionsbericht der Kassenkommissäre G.R. Saiber u.G.R. Wolfartsberger zur Kenntnis. Hierauf übernimmt Bgm. Stellv. Dedic den Vorsitz und erteilt Bürgermeister Sichlrader zu Punkt 2.) Beiträge für allgemeine Landeszwecke das Wort. Zl.18579 Der Referent weist auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes hin, das seine Ursache in dem Defizit des Lan-

des Oberösterreich habe. Referent erörtert das Gesetz, das die Möglichkeit der Überwälzung auf die Bevölkerung für jene Gemeinden vorsieht, die nicht in der Lage sind, die Beiträge aus eigenen Mitteln zu decken. Die Gemeinde habe also nur die Arbeit, aber keine Einnahmen. Der Finanzausschuss habe sich redlich bemüht, die Abgabe nach dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit zu regeln. Der Referent stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Genehmigung der Vorlage betreffend die Bedeckung der Gemeindebeiträge für allgemeine Landeszwecke nach den Beschlüssen des Finanzund Rechtsausschusses. § 1. Im Grunde des § 2 des Gesetzes vom 9. Juni 1926, L.G. und Vdg.Bl. N° 54, werden zur Bedeckung der Gemeindebeiträge für allgemeine Landeszwecke Beiträge im nachstehenden Ausmasse eingehoben. § 2. (1) Ein Viertel der durch die Gemeinde auf Grund des Gesetzes vom 23. Dezember 1925, L.G.u.Vdg.Bl. N° 19 ex 1926 zu leistenden Beiträge wird von jenen Unternehmungen eingehoben, welche als Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingerichtet sind und in der Gemeinde eine Betriebsstätte haben. (2) Die Aufteilung dieses Kontingentes erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit dieser Betriebe. (3) Der Magistrat ist ermächtigt, die Aufteilung dieses Kontingentes einem aus den Kreisen der abgabepflichtigen Unternehmungen zu bildenden Abfingungskomitee zu überlassen.

§ 3. Zur Aufbringung der restlichen 3/4 der Beiträge der Gemeinde werden die zur Bedeckung heranzuziehenden Personen nach dem Stande vom 1. Februar des vorausgegangenen Jahres im folgenden Ausmasse herangezogen: 1.) Befreit von der Abgabe sind: a) Personen, deren monatliches Einkommen 150 S nicht übersteigt; b) die im gemeinsamen Haushalte wohnende Gattin und sonstige Familienmitglieder jener Abgabepflichtigen, deren monatliches Einkommen 200 S nicht übersteigt, soferne sie nicht nach den folgenden Bestimmungen selbständig zur Abgabe herangezogen werden. 2.) Die Inhaber der sogenannten freien Berufe unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage mit S 4 bis 40 S. 3.) Die Inhaber von grösseren Produktionsbetrieben und Fabriksunternehmungen sowie bon grösseren landwirtschaftlichen Betrieben mit S 40.-- 4.) Die Inhaber von kleineren und mittleren Produktionsbetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben mit 2 bis 30 S 5.) Die Inhaber von grösseren Handelunternehmungen, allen anderen grösseren gewerblichen Betrieben und sonstigen auf Erwerb abzielenden Unternehmungen mit S 40.-- 6.) Die Inhaber von kleineren und mittleren Handelsunternehmungen, allen anderen gewerblichen Betrieben und sonstigen auf Erwerb abzielenden Unternehmungen mit S 2 bis 30.-- 7.) Arbeiter und Angestellte ( Privat- und öffentliche Angestellte einschliesslich der Militärpersonen), sowie alle sonst in irgend einem Dienstverhältnis stehen-

den Personen bei einem monatlichen Einkommen über 150 S bis 250 S mit 2 S über 250 S bis 350 S mit 5 S über 350 S bis 450 S mit S 10 über 450 S bis 500 S mit 20 S über 500 S bis 600 S mit 30 S über 600 S mit 40 S 8.) Die im gemeinsamen Haushalte wohnenden Familienmitglieder der unter 2 bis 7 genannten Personen werden, soferne sie nicht selbständig ein Einkommen beziehen, das die Grundlage für eine höhere Abgabe bildet, im folgenden Ausmasse herangezogen: a) Die Ehegattinnen der unter 2, 3 und 5 genannten Personen im gleichen Ausmasse wie der abgabepflichtige Haushaltungsvorstand, die übrigen Familienmitglieder mit 50 % des dem Haushaltungsvorstand vorgeschriebenen Betrages, b) die Ehegatinnen der unter 4 und 6 genannten Personen im Ausmasse von 50 % des dem Haushaltungsvorstand vorgeschriebenen Betrages, die übrigen Familienmitglieder mit S 2.-- c) die Ehegattinnen der unter 7 genannten Personen bei einem monatlichen Einkommen des Ehegatten über 300 S bis 1000 S mit 50 % des dem Haushaltungsvorstand vorgeschriebenen Betrages bei einem monatlichen Einkommen über 1000 S im gleichen Ausmasse wie der Haushaltungsvorstand. Die übrigen Familienmitglieder bei einem monatlichen Einkommen des Haushaltungsvorstandes über 200 S bis 600 S mit 2 S über 600 S bis 1000 S mit 10 S über 1000 S mit 30 S

§ 4. Die Abgabe wird erstmalig im Oktober 1926 fällig. Der Magistrat wird ermächtigt, für die kommenden Jahre den Abgabentermin im eigenen Wirkungskreise festzusetzen. Bgm. Stellv. Dr. Hubert Messenböck. Die Wahlvereinigung habe anlässlich der heurigen Budgetberatung zum Ausdrucke gebracht, dass die Einführung einer neuen Abgabe in Steyr unmöglich sei. Nun werde doch eine neue Steuer eingeführt, die nicht der Gemeinde, sondern dem Lande Oberösterreich zugute komme. Gegen diese Steuer sei von verschiedenen Seiten eine unverantwortliche Hetzte getrieben worden. Es sei daher notwendig, auf die Geschichte dieser Vorlage einzugehen. Die übrigen Bundesländer haben schon seit längerer Zeit eine Schulauflage eingeführt. Obwohl das Land Oberösterreich seit Kriegsende eine Reihe neuer Schulen geschaffen und bestehende Schulen ausgebaut habe, sei bisher von einer eigenen Abgabe in Oberösterreich Abstand genommen worden. Die schwere finanzielle Lage des Landes zwinge es nunmehr, dem Beispiel der anderen Bundesländer zu folgen. Kein Gesetz habe solche Schwierigkeiten gemacht, wie das Gesetz betreffend die Beiträge für allgemeine Landeszwecke. Schliesslich sei das Gesetz im oberöst. Landtag einstimmig angenommen worden. Es sei richtig, dass die Gemeinde nur die Arbeit habe. Das Bestreben der Wahlvereinigung sei darauf gerichtet gewesen, dass nach Möglichkeit die sozialen und wirtschaftlichen Momente berücksichtigt würden. Der erste Vorschlag der Mehrheit sei unannehmbar gewesen, da die Absicht unverkennbar war, die kleineren Geschäftsleute und Landwirte besonders heranzuziehen. Die Majorität sei den Vorschlägen der Wahlvereinigung entgegengekommen, insbesondere auch in der Schaffung einer Überprüfungsinstanz, so dass die Wahlvereinigung in der Lage sei, für den Referentenantrag zu stimmen. Der Redner gibt seiner

persönlichen Meinung dahin Ausdruck, dass nur jene gegen die Vorlage stimmen können, die kein Interesse an der Hebung des Schulwesens in Oberösterreich haben. Gemeinderat Fiala: Die kommunistische Partei sei stets für eine Förderung des Bildungswesens gewesen. Es sei daher gegen eine Zweckabgabe nichts einzuwenden. Nur müsse die Steuer dort eingehoben werden, wo es am Platze ist. Die kommunistische Partei könne für die Vorlage stimmen, nur müsse das Existenzminimum auf 450 S erhöht werden. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Hubert Messenböck stellt gegenüber den Ausführungen des Vorredners fest, dass der Bund nicht gestattet habe, eine höhere Kopfquote festzusetzen. Gemeinderat Kirchner: Redner sieht nicht ein, dass die Regierung, die für die Banken Milliarden hinauswerfe und für die oberösterr. Bank eine Stützungsaktion eingeleitet habe, nunmehr die Gemeinden zu neuen Lasten heranziehe. Redner habe auch nichts gegen eine Zwecksteuer einzuwenden, er schliesse sich dem Vorschlage des Gemeinderates Fiala bezüglich des Existenzminimums an und verlange, dass die Beiträge durch Besitzsteuern gedeckt werden. Gemeinderat Alois Ecker: Der Vorwurf der Kommunisten bezüglich des Existenzminimums sei nicht unberechtigt. Die Abgeordneten mit ihren mehrfachen Einkommen können leicht derartige Steuern bezahlen, nicht aber der kleine Geschäftsmann, der ohnehin heute schon unter den Mietzinsen und unter den öffentlichen Abgaben schwer leide. Es sei merkwürdig, dass sich die Volksvertreter die Diäten in ganz ausgiebiger Weise erhöhen und dann der Bevölkerung eine Kopfsteuer dekretieren. Man könne sich über den Gedanken des Steuerstreikes nicht wundern. Redner werde nicht gegen die Vorlage stimmen, weil er schulfreundlich ist, er meine jedoch, dass dieser Zweck bloss vorgeschoben sei, damit

das Gesetz geniessbar werde. Bürgermeisterstellv. Russmann: Redner kommt ebenfalls auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes zu sprechen und weist auf den Kampf der Sozialdemokraten im Landtage hin, der sich nicht gegen das Gesetz als solches richtete, sondern gegen die Form, da die Steuer anfangs mit S 4.- pro Kopf festgesetzt war. Die Sozialdemokraten kennen die schwere Lage der Arbeiterschaft, auf die auch der Entwurf im weitestgehenden Masse Rücksicht nehme. Was den Vorwurf des Bürgerm. Stellv. Dr. Messenböck anlange, dass im ersten Entwurf die Geschäftsleute und Landwirte zu wenig berücksichtigt worden seien, so müsse demgegenüber festgehalten werden, dass diese Berufe doch immerhin imstande seien, die Abgabe auf die Konsumenten zu überwälzen. Die Mehrheit habe alle sozialen Momente berücksichtigt. Dass wir die Arbeiterschaft nicht befreien können, liege im Gesetze, das die Gemeinde bloss zur Einhebungsstelle mache. Die Gemeinde habe, soweit es ihre Kräfte gestatteten, stets soziale Arbeit geleistet. Redner weist auf die Arbeiten des vergangenen Jahres hin, die der Gemeinde schwere finanzielle Opfer aufgebürdet haben, dies aber doch ermöglichten, hunderte von Arbeitern zu beschäftigen. Erst in der letzten Zeit habe die Gemeinde grössere Gründe verschenkt, damit die Bewohner ordentliche Wohnungen erhalten. Es müsse mit allem Nachdruck festgestellt werden, dass nicht der Wille der Gemeinde der Anlass zu dieser Abgabe war, sondern der Wille des Landes Oberösterreich. Gemeinderat Fiala begrüsst es, dass Wohnungen für die Barackenbewohner geschaffen werden, fürchtet jedoch, dass wieder andere diese Wohnungen erhalten werden. Bürgermeisterstellv. Dr. Messenböck stellt fest, dass die Sozialdemokraten im Landtage nicht gegen die Idee

des Gesetzes waren, sondern dass sie im Landtage die Stellung eingenommen hätten, die Gemeinderat Fiala im Gemeinderat einnehme. Bürgermeister Sichlrader betont im Schlusswort nochmals, dass der Gemeinde mit Rücksicht auf die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes übrige bleibe, so schwer es ihr falle, diese Abgabe einzuheben. Die Hinaufsetzung des Existenzminimums auf 450 S sei unmöglich, da auf diese Weise das Kontingent niemals erreicht würde. Jeder gerechte Mensch müsse zugeben, dass die Abgabe nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt sei. Die Vorlage wird sodann mehrstimmig angenommen. Nach der Abstimmung wünscht Bgm. Stellv. Russmann das Wort zu einer Richtigstellung und reagiert auf eine Äusserung des G.R. Fiala, dass angeblich bei der Zinshellerauflage die Gemeinde die unteren Schichten allzustark herangezogen habe. Er ladet diesen ein, sich vom Gegenteile zu überzeugen. Punkt 3.) Überprüfung der Vorschreibungen für die Gemeindebeiträge für allgemeine Landeszwecke. Zl. 19421. Zu diesem Punkte beantragt Bürgermeister Sichlrader nach kurzer Erläuterung. Der Gemeinderat beschliesse: Über begründetes, mit amtlichen Dokumenten belegtes Ansuchen um Herabsetzung der Abgabe betreffend die Bedeckung der Gemeindebeiträge für allgemeine Landeszwecke entscheidet endgiltig das Ersparungskomitee, ohne dass dadurch eine Rechtsmittelinstanz geschaffen wird. Wird ohne Debatte angenommen Bürgermeister Sichlrader übernimmt wieder den Vorsitz und erteilt dem Referenten Bgm. Stellvertreter Russmann das Wort zu

Punkt 4.) Wahl der Gemeindekommission zur Bildung der Geschworenenlisten. Zl. 16166/26. Der Referent beantragt: Als Mitglieder dieser Gemeindekommission folgende Vertrauenspersonen namhaft zu machen: Von der sozialdemokratischen Partei: Karl Klement, Gewerkschaftssekretär, Kirchengasse 12 Frau Christine Dedic, Kaufmannsgattin, Spitalskystr. 8 Dr. Rudolf Schneeweiss, Rechtsanwalt, Grünmarkt 15 Von der christl. sozialen Partei: Frau Berta Molterer, Gemischtwarenhändlerin, Aichetg. Josef Voglsam, Schuhmachermeister, Bindergasse 4 Von der grossdeutschen Partei: Johann Wolfartsberger, Kaufmann, Stadtpatz 39 G.R. Kirchner stellt die Anfrage warum für die kommunistische Partei kein Vertreter namhaft gemacht wurde, was der Vorsitzende dahin beantwortet, dass die Nominierung auf Grund des Parteienverhältnisses im Gemeinderate erfolgte. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 5.) Einsprüche gegen die Konzessionsabgabe. Zl. 15478, 15610, 15968. Derselbe Referent berichtet über eingelangte Einsprüche von Johann Scholz, Konrad Klinger und Anton Rohrhofer und beantragt in allen Fällen die Herabsetzung in die 3. Klasse mit S 25 -. Den Einsprüchen wird im Sinne des Antrages stattgegeben.

Punkt 6.) Rekurse gegen Beschlüsse der Fürsorgeräteversamm- lung. Referent: G.R.Lischka. Zl. 15623. Rekurs des o.ö. Landesjugendamtes in Sachen Franziska Schlager gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Antrag: Dem Rekurse wird mit Rücksicht auf die gepflogenen Erhebungen im vollen Umfange stattgegeben. Zl. 12440. Huber Anna und Editha, Rekurs gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Antrag: Dem Rekurse wird im Sinne des Amtsantrages keine Folge gegeben. Zl. 15216. Enzmann Julianna, Rekurs gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Antrag: Dem Rekurse wird im Sinne des Amtsantrages keine Folge gegeben werden. Zl. 11661. Rekurs des Bezirksjugendamtes in Sachen Alois Effenberg gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Dem Rekurse wird im Sinne des Amtsberichtes keine Folge gegeben. Zl. 15268. Josef Weiss, Rekurs gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Antrag: Dem Rekurse wird keine Folge gegeben. Zl. 18910. Auer Josefa, Rekurs gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Antrag: Dem Rekurse wird keine Folge gegeben.

Zl. 19060. Simon Fellinger, Rekurs gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Antrag: Dem Rekurse wird keine Folge gegeben. Alle Anträge werden sohin ohne Debatte angenommen. Punkt 7.)Ernennung von Fürsorgeräten. Zl. 11870, 18387 17823. Referentin G.R. Kisely. Antrag: An Stelle der ausscheidenden Fürsorgeräte bezw. Fürsorgerätin Georg Eglmayr, Adalbert Vogl, Florian Derndorfer und Frau Anna Herget werden bestellt: für den IX. Bezirk: Rudolf Handlgruber für den IV. Bezirk: Alois Wagner für den XIII.Bezirk: Franz Wiesbauer und für den III. Bezirk: Frau Therese Gmeinleitner. Den bisherigen Fürsorgeräten wird der Dank des Gemeinderates zum Ausdruck gebracht. Punkt 8. Bericht des Jugendfürsorgearztes. Zl. 18335. Dieselbe Referentin verliest auszugsweise den Bericht und schliesst daran den Wunsch zur Errichtung einer Schulzahnklinik im nächsten Präliminare Vorsorge zu treffen. Sie beantragt, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und dem Fürsorgearzt den Dank auszusprechen. Punkt 9.) Teilregulierungsplan der Neulustgründe. Zl. 16583. Der Referent Karl Klement beantragt: Der Gemeinderat beschliesse dem vom Bauamte vorgelegten Teilregulierungsplan der Neulustgründe die Genehmigung zu erteilen. Ohne Debatte angenommen.

Punkt 10.) Neuwahl in den Stadtschulrat. Zl. 10622. Antrag des Referenten G.R. Fridrich. An Stelle des zurückgetretenen Mitgliedes Emanuel Januschka wird vom Gemeinderate Bürgermeisterstellvertreter Julius Russmann in den Stadtschulrat entsendet. Ohne Debatte angenommen. Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Niederschriftsprüfer:

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 6.Oktober 1926. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. Punkt 1.) Reformbaugesellschaft. Anerkennung von gestundeten Bausummen. Zl. 17734. Nach kurzer Begründung beantragt der Referent: Der Gemeinderat beschliesse: Der der Reformbaugesellschaft in Wien für durchgeführte Arbeiten in Steyr schuldige Betrag von S 135.433.23 wird formell als zurecht bestehend anerkannt. Das Magistratspräsidium wird ermächtigt bezüglich der Höhe des Zinsfusses und eventueller Verzugszinsen noch Verhandlungen zu führen. Einstimmig angenommen. Punkt 2.) Haftungsübernahme für ein Darlehen der Geste. Zl. 18976. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse die Übernahme der Haftung für einen von der Geste bei der Sparkassa aufzunehmenden und in 16 Monaten zu tilgenden Kredit im Betrage von S 7.000 ( siebentausend Schilling). G.R. Fiala beanständet, dass nicht gleich ein guter Wagen gekauft wurde und G.R. Ecker kritisiert, dass von Seite der "Geste" der Leichenwagen zum Zwecke der Plakatierung bzw. zum Befördern des Kleisterkübels und des Pinsels verwendet werde und meint, dass dies weder der Pietät noch der Sanität entspreche und schliesst: Leichenwagen sollen Leichenwagen bleiben. Der Referent widerlegt im Schlusswort die Ausfüh-

rungen der beiden Redner worauf der Antrag einstimmig angenommen wird. Punkt 3.) Verpachtung des Theaters an die Steyrer-Urania. Zl. 19085. Referent G.R. Fridrich begründet die Notwendigkeit der Auflösung des bisherigen Theatervertrages und Verpachtung an die Steyrer Urania, welche sich zu verpflichten hat, den schrittweisen Ausbau des Theaters in Angriff zu nehmen. Er beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) Die Auflösung des Theatervertrages vom 11. Mai 1922 mit Sergl - Sorelli und Alfred Alten. 2.) Die Verpachtung an die Steyrer Urania, Ortsgruppe der Wiener Urania zum Zwecke der Veranstaltung von Vorträgen, Theatervorführungen und Konzerten; Lichtbilder und Kinovorführungen sind aus sicherheitspolizeilichen Gründen nicht gestattet. 3.) Das Ersparungskomitee wird ermächtigt, die näheren Vertragsbestimmungen endgiltig festzusetzen. Bürgermeisterstellv. Dr. Messenböck erklärt für die Wahlvereinigung, dass sich diese der Abstimmung enthalten werde, weil ihr die Vertragsbestimmungen nicht bekannt sind. G.R. Fiala erklärt für den Antrag zu stimmen. Angenommen. Punkt 4.) Heimatsangelegenheiten. Referenten Bgm. Stellv. Dedic und G.R. Dr. Schneeweiss. Bürgermeisterstellv. Dedic beantragt: Freiwillige Aufnahmen. Mellich Franz Matejka Raimund

Zusicherungen: Schwarz Johann Schmalzbauer Christine Abweisungen: Bauer Magdalena Bauer Marie Kratochwill Marie Einstimmig angenommen. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. Aufnahmen auf Grund der Ersitzung: Slawiezek Johann Holzmann Georg Moshammer Franz Pickl Johann Kargl Severin Scharweger Johann Zeilinger Franz Pichler Josef Sonnleitner Alois Staudinger Georg Richinger Johann Rückhart Marie Redlinger Andreas Neuhauser Franz Fahrngruber Johann Aumüller Marie Engelbrechtsmüller Georg Krenmayr Johann Schreiner Franz Loizmayr Johann Fädler Georg Rajek Marie Mayr Josef

Martinak Viktoria Hameseder Franz Wurm Anton Stöger Leopold Meindorfer Friedrich Kronberger Karl Müller Franz Krenn Johann Kleeberger Alois Doppler Josef Wischenbart Stefan Kammergraber Franz Definitive Aufnahmen. Steglich Hermann Pelikan Adolf Abweisungen: Koller Anton Leierzopf Johann Brislinger Therese Steinmayr Marie Hofellner Therese Lederhuber Anna Födinger Josef Zusicherungen: Pollak Julius Subera Franz Einstimmig angenommen. Vor Schluss der Sitzung teilt Bürgermeister Sichlrader mit, dass über Anregung des Gemeinderat Witzany die Anbringung einer Gedenktafel für den szt. Stadtrichter Wolf Madlseder zur Erinnerung an den Bauernkrieg am Hause

des Herrn G.R.Wolfartsberger geplant ist und er die geschäftsordnungsmässige Behandlung der Sache veranlasst habe. Er ersucht hiezu um die Zustimmung des Gemeinderates. Schluss der vertraulichen Sitzung 21 Uhr 30 Min. Der Vorsitzende: Die Niederschriftsprüfer: Der Schrfftrährer:

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