Gemeinderatsprotokoll vom 6. Oktober 1926

§ 4. Die Abgabe wird erstmalig im Oktober 1926 fällig. Der Magistrat wird ermächtigt, für die kommenden Jahre den Abgabentermin im eigenen Wirkungskreise festzusetzen. Bgm. Stellv. Dr. Hubert Messenböck. Die Wahlvereinigung habe anlässlich der heurigen Budgetberatung zum Ausdrucke gebracht, dass die Einführung einer neuen Abgabe in Steyr unmöglich sei. Nun werde doch eine neue Steuer eingeführt, die nicht der Gemeinde, sondern dem Lande Oberösterreich zugute komme. Gegen diese Steuer sei von verschiedenen Seiten eine unverantwortliche Hetzte getrieben worden. Es sei daher notwendig, auf die Geschichte dieser Vorlage einzugehen. Die übrigen Bundesländer haben schon seit längerer Zeit eine Schulauflage eingeführt. Obwohl das Land Oberösterreich seit Kriegsende eine Reihe neuer Schulen geschaffen und bestehende Schulen ausgebaut habe, sei bisher von einer eigenen Abgabe in Oberösterreich Abstand genommen worden. Die schwere finanzielle Lage des Landes zwinge es nunmehr, dem Beispiel der anderen Bundesländer zu folgen. Kein Gesetz habe solche Schwierigkeiten gemacht, wie das Gesetz betreffend die Beiträge für allgemeine Landeszwecke. Schliesslich sei das Gesetz im oberöst. Landtag einstimmig angenommen worden. Es sei richtig, dass die Gemeinde nur die Arbeit habe. Das Bestreben der Wahlvereinigung sei darauf gerichtet gewesen, dass nach Möglichkeit die sozialen und wirtschaftlichen Momente berücksichtigt würden. Der erste Vorschlag der Mehrheit sei unannehmbar gewesen, da die Absicht unverkennbar war, die kleineren Geschäftsleute und Landwirte besonders heranzuziehen. Die Majorität sei den Vorschlägen der Wahlvereinigung entgegengekommen, insbesondere auch in der Schaffung einer Überprüfungsinstanz, so dass die Wahlvereinigung in der Lage sei, für den Referentenantrag zu stimmen. Der Redner gibt seiner

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