Gemeinderatsprotokoll vom 15. Juli 1925

Die Stadtgemeinde Steyr ist unter den schwierigsten Verhältnissen unablässig bemüht, das Verkehrs- und Wirtschaftsleben in der Stadt Steyr zu fördern. Diese Bestrebungen können aber nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn auch die Zentralbehörden diese Bestrebungen unterstützen. Dringlichkeitsantrag: Der Gemeinderat der Stadt Steyr protestiert mit aller Entschiedenheit gegen die neuerlichen Versuche, das Kreisgericht zu verlegen und würde in einem solchen Akte eine Verletzung der berechtigten Interessen der Stadt und ihrer Bewohner erblicken. Der Gemeinderat der Stadt Steyr ist hier der Sprecher der gesamten Bevölkerung, die ohne Unterschied der Parteirichtung ein derartiges Vorgehen unter allen Umständen zurückweist. Der Gemeinderat fordert aber auch, dass die fortwährenden Versuche auf Kosten der Bevölkerung der Stadt Steyr, Abbau und sogenannte Sanierungsmassnahmen vorzunehmen, die nach keiner Richtung hin begründet sind, endlich einmal eingestellt werden. Von diesem Dringlichkeitsantrag sind die Landesregierung das Bundeskanzleramt (Justiz) und die Nationalräte der Stadt Steyr in Kenntnis zu setzen. Redner betont auch das Recht des Arbeiters, der als Volksrichter fungieren kann, was er aber in dem Augenblick verliert, wenn das Kreisgericht verlegt wird. Er ersucht um einstimmige Annahme. Ohne Debatte einstimmig Zl. 12914/25. angenommen. d) G.R. Steinbrecher lässt die Gemeinderäte für die am nächsten Samstag stattfindende Besichtigung des Stadtgutes in Dornach einladen. e) Der Punkt 3 und 14 gelangt in der vertraulichen Sitzung zur Verhandlung. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. Punkt 2.) Präliminarberatung.

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