Gemeinderatsprotokoll vom 15. Juli 1925

23. Sitzung. Protokoll über die 23. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 15. Juli 1925. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. 2.) Präliminarberatung. 3.) Ansuchen um Abschreibung der dreifachen MietzinshellerAbgabe. 4.) Beschlussfassung wegen Bau eines Wohnhauses auf der Ennsleite. 5.) Ansuchen um käufliche Überlassung eines städtischen Grundes. 6.) Ex präsidio Erledigungen während der Gemeinderatsferien. Referent: G.R. Saiber. 7.) Beitragsleistung für den Schutzdamm Eysnfeld. 8.) Bestellung von Vertrauensmänner für das Gerichtshofgefängnis. Referent: G.R. Fischer. 9.) Erhöhung der Wassermessergebühren. 10.) Genehmigung der Geschäftsordnung für das Arbeitslosenamt. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent: V.B. Dr. Messenböck. 11.) Anschaffung eines Sprengwagens. Referent: V.B. Russmann. 6a) Erhöhung des Markt- und Standelgefälles.

Fürsorge - Ausschuss. Referent: V.B. Dedic. 12.) Änderung des Fürsorgestatutes. 13.) Ernennung der Fürsorgeräte. 14.) Armenrekurs. Referent: V.B.Russmann. 15.) Strassenregulierung Leopold Werndlstrasse Grundtransaktionen. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Josef Wokral, die Vizebürgermeister: Karl Dedic, Dr. Hubert Messenböck und Direktor Julius Russmann, die Gemeinderäte: Wolf Josef Kranjak Marie Lind Eduard Baumgartner Johann Lischka Hans Voglsam Johann Markgraf Josef Molterer Berta Mayer Anton Fischer Karl Radmoser Johann Furrer Ulrich Dr. Saiber Alois Futterer Franz Scherak Franz Ruckerbauer Markus Schlossgangl Leopold Hafner Josef Wolfartsberger Johann Urban Josef Ecker Alois Januschka Emanuel Steinbrecher Leopold Kisely Berta Tribrunner Franz Klaffenböck Johann Klement Karl Witzany Hans. Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferdinand Häuslmayr. Als Schriftführer: Protokollführer Karl Kapinus. Entschuldigt abwesend: G.R. Hiessmayr, Lebeda, Kletzmayr und Dr. Schneeweiss. Bürgermeister Wokral eröffnet die Sitzung um 7 h 40 konstatiert die Anwesenheit von 2/3 des Gemeinderates. Die Sitzung über den Voranschlag ist somit beschlussfähig.

Als Protokollprüfer sind an der Reihe die G.R. Lind und Lischka 1.) Bericht des Bürgermeisters. a) Durch das Ausscheiden des G.R. Strasser sind in den Ausschüssen zu besetzen: Bau- und Verwaltungsausschuss: Ruckerbauer Markus. Wohnungsfürsorgegenossenschaft: Lischka Hans Stadtgutkomitee: Ruckerbauer Markus. Einspruchskommission für die Bodenwertabgabe: Steinbrecher Leopold Ortsschulrat Gleink: Mayer Anton. Wird zur Kenntnis genommen. b) Herr Franz Kammerhofer hat sein Mandat im Stadtschulrate zurückgelegt, an dessen Stelle wird seitens der christlich sozialen Partei Redakteur Hans Binder, Stadtplatz 2 vorgeschlagen. Eine Einwendung gegen die Vornahme der Wahl wird nicht vorgenommen. Die Abstimmung ergibt die einstimmige Annahme. c) Weiters ist eingelangt ein Dringlichkeitsantrag wegen Belassung des Kreisgerichtes. Die Debatte uber die Dringlichkeit entfällt, zum Antrag selbst spricht V.B. Russmann, der auf einen in der Tagespost erschienenen Artikel Bezug nimmt, der Einwirkung verschiedener Abgeordneter in der Sache gedenkt und endlich Ruhe für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt fordert. Er verliest den Antrag: Der Magistrat Steyr hat in Erfahrung gebracht, dass neuerlich de Absicht besteht, das Kreisgericht in Steyr aufzuheben. Die Aufhebung des Kreisgerichtes würde, wie schon wederholt ausführlich begründet worden ist, schon vom Gesichtspunkte des Prestiges der Stadt Steyr als der zweitgrössten Stadt Oberösterreichs kaum zu ertragen sein. Aber auch vom volkswirtschaftlichen Standpunkte würde eine solche Massregel einschneidenden Einfluss üben, da hiedurch der Verkehr, der durch den Zuzug von Parteien und Zeugen sich ergibt, eine nicht unbedeutende Einschränkung erleiden würde.

Die Stadtgemeinde Steyr ist unter den schwierigsten Verhältnissen unablässig bemüht, das Verkehrs- und Wirtschaftsleben in der Stadt Steyr zu fördern. Diese Bestrebungen können aber nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn auch die Zentralbehörden diese Bestrebungen unterstützen. Dringlichkeitsantrag: Der Gemeinderat der Stadt Steyr protestiert mit aller Entschiedenheit gegen die neuerlichen Versuche, das Kreisgericht zu verlegen und würde in einem solchen Akte eine Verletzung der berechtigten Interessen der Stadt und ihrer Bewohner erblicken. Der Gemeinderat der Stadt Steyr ist hier der Sprecher der gesamten Bevölkerung, die ohne Unterschied der Parteirichtung ein derartiges Vorgehen unter allen Umständen zurückweist. Der Gemeinderat fordert aber auch, dass die fortwährenden Versuche auf Kosten der Bevölkerung der Stadt Steyr, Abbau und sogenannte Sanierungsmassnahmen vorzunehmen, die nach keiner Richtung hin begründet sind, endlich einmal eingestellt werden. Von diesem Dringlichkeitsantrag sind die Landesregierung das Bundeskanzleramt (Justiz) und die Nationalräte der Stadt Steyr in Kenntnis zu setzen. Redner betont auch das Recht des Arbeiters, der als Volksrichter fungieren kann, was er aber in dem Augenblick verliert, wenn das Kreisgericht verlegt wird. Er ersucht um einstimmige Annahme. Ohne Debatte einstimmig Zl. 12914/25. angenommen. d) G.R. Steinbrecher lässt die Gemeinderäte für die am nächsten Samstag stattfindende Besichtigung des Stadtgutes in Dornach einladen. e) Der Punkt 3 und 14 gelangt in der vertraulichen Sitzung zur Verhandlung. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. Punkt 2.) Präliminarberatung.

Zl. 12734/25. Der Bürgermeister schlägt vor, die einzelnen Rubriken wie im Vorjahre sofort nach Verlesung zu beraten bezw. Einwendungen zu machen, wenn dies nicht der Fall wäre, würde weitergegangen werden. Keine Einwendung. Referent Russmann erklärt vorerst, dass der Voranschlag für das Jahr 1925 die vorgeschriebene Zeit aufgelegen war und kein Einwand erhoben wurde. Er führt im allgemeinen aus: Bevor ich auf den Voranschlag des näheren eingehe, möchte ich eine Feststellung machen. Die verspätete Vorlage erfolgt nicht durch unser Verschulden- wir haben übrigens in der Sitzung vom 28. April 1925 ein Budgetprovisorium beschlossen - sondern mit Rücksicht auf die durch die Finanzgesetzgebung des Bundes ungeklärten Verhältnisse. Schon vor einigen Monaten wollte die Regierung die bestehenden Gesetze über die Abgabenteilung ändern. Wir wollten daher die Neuregelung abwarten, um klarer zu sehen. Freilich ist diese Neureglung bisher nicht erfolgt, es liegen bloss Regierungsentwürfe vor, die neuerlich die Finanzhoheit der Gemeinden zu schmälern beabsichtigen. Da aber niemand weiss, wann diese Vorlagen Gesetz werden, so müssen wir und doch entschliessen den Voranschlag ohne Rücksicht auf die etwa bevorstehende Änderung der Finanzgesetzgebung zu beraten. Es scheint hier wohl angebracht, einige Worte über das Verhältnis zwischen Bund und den Gemeinden zu verlieren. Es ist ein Zustand der Unerträglichkeit, wenn die Gemeinde, deren Finanzautonomie durch die bestehenden Verhältnisse ohnehin fast gänzlich ausser Kraft gesetzt ist, nie weiss, wie sie daran ist, wenn sie jedes Jahr auf einige Änderungen in der Finanzgesetzgebung gefasst sein muss, die immer, das muss ausdrücklich betont werden, zu ihren Ungunsten ausfallen, da ja bei der gegenwärtigen politischen Struktur die Regierung den gleich orientierten Ländern kaum

weh tun wird. Es ist auch unerträglich, wenn die Gemeinde trotz der bestehenden Gesetze nicht weiss, was sie zu bekommen hat, je wenn ihr beispielsweise - wie es in Steyr der Fall war und Steyr steht nicht allein da - auf einmal die Hiobsbotschaft zuteil wird, dass sie zuviel erhalten hat, nur deswegen, weil man über den Goldsteuerschlüssel nicht volle Klarheit hatte. So kann also kein Budget volle Klarheit geben, solange nicht die Finanzgesetzgebung endgiltig sichere Anhaltspunkte schafft. Ich möchte hier noch auf einen Umstand hinweisen, der von tief einschneidender Bedeutung für die finanzielle Lage der Gemeinde ist. Im Dezember 1924 erfolgte die definitive Abrechnung mit dem Bunde wegen der rückständigen Abgabenertragsanteile. Die Gemeinde Steyr bekam im Dezember ungefähr 11 Milliarden, auf die sie gesetzlich Anspruch hatte, nach ungefähr 2 Jahren, das bedeutet bei dem heutigen Zinsfuss einen Betrag von fast 800 Millionen Kronen, um den sich der Zinsendienst der Gemeinde erhöht, nur deswegen, weil die Anteile nicht rechtezeitig flüssig gemacht wurden, es bedeutet dieser Vorgang also ein Geschenk an das Bankkapital. Auf der einen Seite schreibt uns das Wiederaufbaugesetz die drükkendsten Sparmassnahmen vor, auf der anderen Seite aber müssen wir hunderte von Millionen dem Bankkapital opfern. Und nun zum Voranschlag im allgemeinen: Der Voranschlag, den wir dem Gemeinderate zur Beschlussfassung vorlegen, schliesst mit einem Abgange von S 961.444.04 g in der ordentlichen Gebarung und einem Abgange von S 95.000.-- in der ausserordentlichen Gebarung, zusammen also mit einem Abgang von S 1,056.444.04 g Ich möchte nun die Gründe dieses scheinbar grossen Defizites näher auseinandersetzen, obwohl einer besonderen Rechtfertigung sicherlich nicht bedarf.

Der Hauptgrund des Abganges ist die Wirtschaftskrise im allgemeinen und die Krise der Autoindustrie im besonderen. Wenn wir bedenken, um nur eine Ziffer herauszugreifen, daß im März 1924, wo das Präliminare des vergangenen Jahres erstellt wurde, in der Waffenfabrik 644 Beamte und 3789 Arbeiter laut Lohnabgabenausweis beschäftigt waren und im April 1925 bloss 572 Beamte und 2976 Arbeiter beschäftigt waren, also um 72 Angestellte und 813 Arbeiter weniger, so können wir uns beiläufig den Ausfall an Lohnabgabe von diesem einen Unternehmen vorstellen, der monatlich 60 - 80 Millionen, im Jahre also unter Berücksichtigung der Weiterwirkung fast eine Milliarde beträgt. Es bleibt aber bei diesen direkten Folgen nicht bestehen, denn die Auswirkung der Arbeitslosigkeit zeigt sich ja auf allen Gebieten der kommunalen Abgaben. Steyr ist auch heute noch die Stadt der Arbeitslosen. Bekanntlich muss die Gemeinde zu den Kosten der Arbeitslosenunterstützung 4 % beitragen. So betrug der Zuschuss zur Arbeitslosenunterstützung im März 1924 S 3394.10 = K 33,941.000 im April 1925 S 5173.40 = K 51,734.000 also um S 1779.30 = K 17,793.000 in einem Monate mehr. Die Arbeitslosigkeit wirkt sich aber nicht nur im Entgange der Lohnabgabe und sonstigen Abgaben und in der hohen Beitragsleistung zur Arbeitslosenunterstützung aus, sondern vor allem im Armenwesen. Es betrugen, um auch hier eine Vergleichsziffer zu produzieren, die Armenlasten im Monate März 1924 S 11.195.10 = K 111,951.000 im Mai 1925 S 17.559.84 = K 175,598.400 also um S 6.364.74 = K 63,647.400 Ein weiterer Grund für das Defizit sind die unge-

heuren Lasten des Zinsendienstes für die aufgenommenen Kredite. Ich habe auf diesen Umstand in den einleitenden Worten im allgemeinen darauf hingewiesen. Ich möchte auch hier die Situation durch einige Ziffern illustrieren. Der Kapitalzinsendienst der Gemeinde betrug im Jahre 1924. S 117.846 = K 1,178.460.000 Er hat den präliminierten Betrag wesentlich überschritten. Der Zinsendienst ist in diesem Präliminare mit S 320.000 oder K 3,200.000.000 eingesetzt, beträgt also um S 202.154 oder K 2,021.540.000 mehr als im Vorjahre, d.h. wir müssen um 270 % in diesem Jahre mehr Bankzinsen zahlen als im vergangenen Jahre. Das ist selbstverständlich ein Zustand, der auf die Dauer nicht weiter geführt werden kann und gegen den unter allen Umständen Abhilfe geschaffen werden muss. Bei der Bedeckungsfrage werde ich auf diesen Umstand wieder zu sprechen kommen. Ein weiterer Umstand, der das Budget ganz ausserordentlich beeinflusst, sind die Personallasten. Die Gehälter für die Aktiven und Pensionisten inklusive der Sicherheitswache betragen, abgesehen von der durch das neue Gehaltsgesetz bedingten Erhöhung, um S 104.500 oder um K 1.045,000.000 mehr als im Vorjahre. Dieses Plus ist jedoch keineswegs durch die Gehaltsregulierung bedingt sondern durch den Ausfall der Bundeszuschüsse. Durch das Abgabenteilungsgesetz vom März 1922 sollten die Zuschüsse bis inkl. 1926 gewährt werden. Das Wiederaufbaugesetz hat aber die Bestimmung dahin geändert, dass die Zuschüsse bereits mit Ende 1924 zur Einstellung gelangen, ohne dass etwa der Gemeinde ein Aquivalent in Form erhöhter Einnahmen geschaffen worden wäre. Es ist selbstverständlich, dass sich die Krise

und die damit in Verbindung stehende Teuerung des Lebenshaltes auf die Löhne der städtischen Arbeiterschaft auswirken; auch hier sollen einige Ziffern die Mehrbelastung der Gemeinde darstellen. Es betrugen die Löhne bei 100 Arbeiter im März 1924 S 15.585.32 oder K 155,855.200 im Mai 1925 S 20.066.24 oder K 200,662.400 also um S 4.480.92 oder K 44,809.200 mehr. Der Überblick über die finanzielle Lage der Gemeinde wäre nicht vollständig, wenn ich nicht noch eines Umstandes gedächte, der zwar nicht durch die Krise direkt bedingt ist, der aber immer wieder, insbesondere jedoch in den Zeiten der Krise, die finanzielle Lage der Stadt Steyr ungünstig beeinflussen wird, das ist das Fehlen jeder Unternehmung. Es ist auf diesem Gebiete schon so viel gesprochen worden, dass ich mich ganz kurz fassen kann. Da aber ein Budgetbericht immerhin auch eine Art Rechenschaftsbericht der Mehrheit ist, so muss immer wieder auf diese Tatsache, die wir heute leider nicht aus der Welt schaffen können, hingewiesen werden. Die deutschen Städte beginnen sich bereits zu sanieren und die hervorragendsten Fachmänner der Kommunalpolitik stehen mit Recht auf dem Standpunkte, dass diese Sanierungsarbeit nicht durch Abgaben veranlasst wird, sondern durch die Einnahmen aus Unternehmungen, insbesondere aus solchen, die der Gemeinde Monopolstellung verleihen. Es gibt kaum eine Stadt in diesem kleinen Oesterreich, die nicht über ein Gaswerk, Wasserwerk oder Elektrizitätswerk verfügt. Der Stadt Steyr war es vorbehalten, alle diese Einnahmsquellen dem Privatkapital auszuliefern. Wir sehen aus den verschiedenen Sonderheften, die uns über die Verwaltung der einzelnen Städte Aufschluss geben, dass alle diese Unternehmungen selbst in den kleinsten Städten aktiv sind, daß aber diese Städte gerade durch diese Unternehmungen - und das ist ein Punkt, der sicherlich nicht zu unterschätzen ist - an Kreditfähigkeit gewinnen.

da ja solche Unternehmungen ganz andere Pfänder darstellen als etwa Schulen und andere öffentliche Gebäude. Wir haben aber auch auf diesem Gebiete das möglichste getan, wir haben im vergangenen Jahr das erste Unternehmen der Gemeinde, die Leichenbestattungsanstalt, erworben und ich will hier nicht auf den gehässigen Kampf, der uns von gewissen Seiten aufgezwungen wurde, des näheren eingehen, ich will nur konstatieren, dass man uns wo immer die größten Schwierigkeiten bereitet. Wir haben vor kurzem die Beteiligung bei einem zu gründenden Unternehmen beschlossen, nicht in erster Linie um des Gewinnes willen, sondern um den Arbeitslosen eine dauernde Beschäftigung zu schaffen. Wir müssen erst abwarten, wie sich dieses Unternehmen entwickeln wird. Wir haben aber auch trotz der schweren finanziellen Lage der Stadt Steyr den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit im Rahmen unserer Möglichkeit aufgenommen, indem wir mit Zuhilfenahme aus den Mitteln der produktiven Arbeitslosenfürsorge eine Reihe von Arbeiten durchführen, die uns zwar augenblicklich nicht allzu notwendig erscheinen, die uns aber vom Ministerium aufgezwungen wurden. So beschäftigen wir derzeit Arbeitslose. Wir haben zu diesem Zwecke rund 7 Milliarden Kronen aufgenommen, für die sich zum Teil die Zinsenleistung erst Ende nächsten Jahres auswirken wird. Wir können mit gutem Gewissen behaupten, dass die Stellung des Gemeinderates der Stadt Steyr dazu beigetragen hat, die verderblichen Folgen der 14. Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes etwas zu mildern. In einem Punkte sind wir allerdings im abgelaufenen Jahre noch nicht weiter gekommen in der Bekämpfung der Wohnungsnot. Wir haben zwar auch hier nichts unversucht lassen und vor allem beim Ministerium für soziale Verwaltung für Wohnungs-

bauten Kredite verlangt, die uns jedoch rundweg abgeschlagen worden sind. Wir wollen aber auch hier das möglichste tun und es wird in der heutigen Sitzung noch Gelegenheit sein, sich mit diesem Probleme zu befassen. Wenn auch die Gemeinde derzeit nicht vieles leisten kann, so kommt sie doch zum Teil den seinerzeitigen Versprechungen nach und zeigt wenigstens den guten Willen der brennendsten aller Fragen näher zu treten. Ich möchte auch hier noch feststellen, dass das Land Oberösterreich auf diesem Gebiete der Gemeinde Steyr in keiner Weise entgegengekommen ist und unsere wiederholten Eingaben mit dem Hinweis auf die Einführung der neuen Wohnbausteuer abgewiesen hat. Nun ist es aber klar, dass die Gemeinde Steyr, die entsprechend den Bestimmungen des Wiederaufbaugesetzes die Mietzinshellerauflage bedeutend erhöht hat, keinesfalls in der Lage ist, noch eine Wohnbausteuer einzuheben, da ja die hiesige Bevölkerung in ihrer Mehrheit eine derartige Bealstung nicht mehr ertragen könnte. Wenn ich schliesslich noch auf die Bemühungen der Gemeinde zur Hebung des Fremdenverkehres hinweise, die die Schaffung einer Anzahl von notwendigen Autoverkehrslinien zur Folge hatten, die sicherlich vor allem im Interesse der Geschäftswelt gelegen sind, so glaube ich über unsere Tätigkeit im allgemeinen einen ziemlich umfassenden Bericht gegeben zu haben. Ich komme nun zur Bedeckungsfrage. Der Voranschlag sieht als Hauptbedeckung die gesetzlich und durch Gemeinderatsbeschlüsse bereits geregelten Abgaben vor. Eine Änderung in dieser Hinsicht oder eine Erhöhung irgend einer bestehenden Abgabe wird nicht beantragt. Die Abgaben sind nunmehr alle entsprechend den gegenwärtigen Verhältnissen novelliert bis auf die Bodenwertabgabe, deren Neuregelung im Herbste mit Wirksamkeitsbeginn für das kommende Jahr be-

vorsteht. Aus den Bedeckungsziffern geht hervor, dass die Säulen des Gemeindehaushaltes die Bundesertragsanteile sind, die eben leider, wie schon angedeutet, eine äusserst labile Post darstellen, dann die Lohnabgabe und schliesslich die uns unsympatische Mietzinshellerauflage, die uns durch das Wiederaufbaugesetz aufgezwungen ist. Ich kann es nicht unterlassen, auf die zuletzt genannte Steuer kurz zu sprechen zu kommen. Es wird noch in Erinnerung sein, welch' ein Sturm der Entrüstung vor allem in den Hausbesitzerkreisen gegen die letzte Novellierung dieser Abgabe losbrach. Man hat uns angeraten, die Steuer statt auf das Dreifache bloss auf das zweifache zu erhöhen, weil die notwendigen Befreiungen dem Effekt einer zweifachen Erhöhung gleichkommen würde. Nun ist das Resultat fast abgeschlossen und ich bin in der Lage mitzuteilen, dass diese Befürchtungen in keiner Weise eingetroffen sind. Die Befreiungen haben sich lediglich im Rahmen des Gemeinderatsbeschlusses bewegt. Trotz dieser Abgabe aber bleiben immer noch ein Defizit von 1.056.444 S 04 g übrig. Wir haben uns nach reiflicher Überlegung entschlossen für den Abgang zunächst ein Mittel vorzuschlagen, dass sich als ein ausserordentliches Mittel, vorgesehen in der Finanzverfassung darstellt. Nach der Finanzverfassung kann im Wege eines Landesgesetzes ein sogenannter Ausgleichsfond aus den überschüssigen Ertragsanteilen der Gemeinden geschaffen werden, der zur Dotierung von notleidenden Gemeinden bestimmt ist. Die Vorraussetzungen für die Schaffung eines derartigen Fondes sind gegeben, denn es ist ja eine notorische Tatsache, dass zahlreiche Landgemeinden infolge der eigenartigen Auswirkung des Abgabenteilungsgesetzes in der Lage sind, auf einen Teil der Abgabenertragsanteile zu verzichten. Wir sind selbst verständlich nicht in der Lage anzugeben, wie hoch die Zuschüsse aus diesem erst zu schaffenden Fonde sein werden.

Erst für den Fall, dass diese Zuschüsse das Defizit nicht decken, würde der Kreditweg beschritten werden. Im übrigen werden ja in der nächsten Zeit die Verhandlungen wegen des der Hypothekenanstalt gewährten ausländischen Kredites, der indirekt durch die Mitwirkung der Stadtgemeinde Steyr realisiert wurde, beginnen. Was die Schaffung des Ausgleichsfondes anlangt, so hat der Herr Bürgermeister auf diesem Gebiete bereits vorgearbeitet und beim Präsidium des o.ö. Landtages die entsprechenden Anträge gestellt. Zum Schlusse möchte ich noch einen kurzen Überblick über die Materielle Lage der Stadtgemeinde Steyr geben. Die Stadtgemeinde Steyr hatte im Jahre 1914 einen Schuldenstand von 4,894.455 Goldkronen. Das entspricht einem Schuldenstand von ungefähr 75 - 80 Milliarden heutiger österr. Kronen, während sie heute einen Schuldenstand von rund 12 Milliarden aufweist. Der Realbesitz allein ist mit ca. 180 Milliarden bewertet. Aus dieser Ziffer allein ist zu ersehen, dass der Organismus der Gemeinde gesund ist und dass es ihr hauptsächlich an flüssigen Mitteln fehlt, was eben durch die Krise bedingt ist. Aus dieser Ziffer geht aber auch hervor, dass unsere Wirtschaftsführung trotzdem mit den früheren Verhältnissen in keinem Vergleich stehenden Aufgabenkreis auch der schärfsten Kritik standhalten kann. Sodann verliest der Referent aus den einzelnen Rubriken Erfordernis und Bedeckung. Rubriken I-IV passieren, bei Rubrik V wünscht V.B. Dr. Messenböck die Verstaatlichung der Sicherheitswache, worauf G.R. Hafner glaubt, dass, wenn der Staat sich generös zeigen würde, könnte die Sache vielleicht zu machen sein, doch fürchte er vom Bunde das Gegenteil, wie sich dies in der Garnisonsfrage erwiesen habe. V.B. Russmann glaubt auch nicht, dass der Bund bei den heutigen Massnahmen und Ersparungen hiezu bereit sein würde. Bei Rubrik VI wünscht V.B. Dr. Messenböck Vorsorge, dass

der eingesetzte Betrag für Brückenreparatur auch tatsächlich reserviert bleibe, da die Reparatur heuer unbedingt durchgeführt werden müsse. Bürgermeister Wokral und V.B. Russmann geben die Zusicherung. Rubriken VII- XI passieren wieder. Bei Rubrik XII führt G.R. Markgraf aus, dass die Seite 2 über den Hauptvoranschlag einer Korrektur bedürfe, da hiezu das Darlehen per S 594.956.— zuzurechnen sei, sodaß der Abgang eigentlich 11 Millionen Schillinge betrage. Er anerkenne die Notwendigkeit der einzelnen Posten und will nur, dass das Defizit nicht verschleiert werde. Er bespricht die Ankäufe von Häusern, die sicherlich nicht zu teuer waren, aber die Gemeinde belasteten und die Investitionen in der Industriehalle.. Er wünscht, dass von derlei Ausgaben in Zukunft möglichst abgesehen werde. Es sei vielmehr nötig, die Schlamsstik der Gemeinde durch günstige und billige Darlehen aus der Welt zu schaffen, da neue Steuern die Bevölkerung nicht mehr ertragen könnte. Schliesslich verlangt er zu wissen, wer die Schätzungen der Realitäten vorgenommen habe, da er in der Schätzung von 180 Milliarden einen Widerspruch gegenüber früheren Schätzungen finde. G.R. Futterer gibt namens seiner Partei die Erklärung ab, dass er und sein Parteigenosse nicht für die Mietzinsheller stimmen könne, da im Vorjahre ihr Antrag abgelehnt wurde. G.R. Klaffenböck stellt in zwei Anträgen das Ersuchen die Jahresrechnung des Stadtgutes ehestens dem Gemeinderate vorzulegen, und das Stadtgutkomitee baldigst einzuberufen. G.R.Steinbrecher erklärt hiezu, die Rechnung, abgeschlossen mit 1. Juli 1925, liege bereits vor und werde, sobald die Reinschrift besorgt ist, zur Ausgabe gelangen. Die Rechnung vom Vorjahre hat seinerzeit G.R. Bausenwein erhalten, der sie aber seinen Parteigenossen nicht vorgelegt habe.

V.B. Russmann erläutert den buchhalterischen Vorgang über die Einsetzung des Darlehens und der Festsetzung des Abganges; er reagiert auf einzelne Bemerkungen des G.R. Markgraf, bespricht das Bestreben der Schaffung von Industrien, ferner dass ein Kredit in greifbarer Nähe sei, dass sich hiebei die Gemeinde nicht zur Seite schieben lassen dürfe, und fügt bei, dass die Schätzung der Realitäten amtlich erfolgte und vollkommen richtig sei. G.R. Markgraf erwidert, dass er die Einsetzung des Abganges per 10 Milliarden nicht für richtig halte. G.R. Schlossgangl stellt eine Anfrage bezüglich Sträflingsarbeiten am Stadtgut, was Bgm. Wokral dahin beantwortet, dass der Rechnungsabschluss des Stadtgutes zeitgerecht dem Gemeinderate vorgelegt werden wird und der Gemeinderat zu all diesen Fragen werde Stellung nehmen können. Der Referent stellt sonach namens des Finanzausschusses folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: A) die Annahme des Voranschlages pro 1925 im Sinne des Beschlusses des Finanz- und Rechtsausschusses; B) die Annahme folgender Bedeckungsvorschläge. I. Der in der ordentlichen Gebarung aufscheinende Abgang im Betrage von 961.444 S 04 g findet seine Bedeckung: 1.) Durch Dotation aus einem zu schaffenden Gemeindeausgleichsfonde (§ 2 Absatz 6 des Abgabenteilungsgesetzes) in der Fassung der Verordnung vom 26. Juni 1924, B.G.Bl. Nr. 201), dessen Aktivierung im Landtage zu beantragen ist; 2.) durch Fortsetzung der Ersparungsmassnahmen, 3.) durch Kreditoperationen für den Fall, dass die unter 1 und 2 genannten Massnahmen nicht ausreichen. II. Der im außerordentlichen Aufwand aufscheinende Abgang im Betrage von S 95.000 findet seine Bedeckung:

1.) durch zu erwirkende Subventionen vom Bunde und vom Lande Oberösterreich; 2.) durch Inanspruchnahme der produktiven Arbeitslosenfürsorge; 3.) durch Kreditoperationen, soweit die unter - 1 und 2 genannten Massnahmen nicht ausreichen. Ill. Der beim ausserordentlichen Aufwand aufscheinende Bedeckungsbetrag per S 594.956 ist gesichert durch die drei Darlehen des Bundesministeriums für soziale Verwaltung (produktive Arbeitslosenfürsorge) und das Darlehen der o.ö. Landeshypothekenanstalt (siehe Anmerkung zu Rubrik VI A Bedeckung, Seite 15) und fällt in den Rahmen der bereits erfolgten Kreditgenehmigung, per S 600.000. (G.R. Beschluss vom 8. April 1925, Zl. 6674). Hierauf wird zur Abstimmung geschritten. Der ordentliche Voranschlag wird einstimmig angenommen. Der ausserordentliche Aufwand desgleichen. Die Bedeckungsanträge I - III werden in getrennter Abstimmung gleichfalls angenommen. Der Antrag G.R. Klaffenböck wegen Vorlage der Jahresrechnung des Stadtgutes wird angenommen, der zweite zurückgezogen. Damit ist die Beratung des Voranschlages zu Ende und Bürgermeister Wokral spricht allen, die an der Fertigstellung des Präliminares mitgearbeitet haben, insbesondere den Beamten der Rechnungsabteilung den Dank aus. Punkt 4.) Beschlussfassung wegen Bau eines Wohnhauses auf der Ennsleite. Z1. 11545/25. Referent V.B. Russmann bringt nach kurzer Begründung folgenden Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses zur Verlesung: Der Gemeinderat beschliesse in teilweiser Abän-

derung des Beschlusses vom 8. April 1925, Zl. 5903: Der allgemeinen Arbeiter-Bau- und Wohnungsgenossenschaft wird zur Erbauung des geplanten Wohnhauses ein Betrag von S 40.000 (vierzigtausend ) gewidmet. Der Betrag ist in Raten bis Ende 1925 der Genossenschaft flüssig zu machen und durch ein Kontokorrentdarlehen bei der hiesigen Sparkassa sicherzustellen. Der gewidmete Betrag findet seine Bedeckung in der Rubrik XII Punkt 4 des Voranschlages. Ohne Debatte angenommen. Punkt 5.) Ansuchen um käufliche Überlassung eines städtischen Grundes. Zl. 9647/25. Dem Grundverkauf an Ferdinand Jenner wird unter den Bedingungen des Bauamtsvorschlages zugestimmt. Preis per m2 S 1.—. Ohne Debatte angenommen. Punkt 6.) Ex präsidio Erledigungen während der Gemeinderatsferien. Zl. 11528/25. V.B. Dr. Messenböck wünscht in wichtigen Fällen die Einberufung einer Obmännerkonferenz. Der Antrag des Finanzausschusses wird angenommen. Referent: G.R. Saiber. Punkt 7.) Beitragsleistung für den Schutzdamm Eysnfeld. Zl. 12190/25. Der Referent beantragt nach längerer Begründung: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Das Anerbieten der österr. Waffenfabriksgesellschaft vom 24. Juni 1925 auf Leistung eines freiwilligen Betrages von 50 % der mit dem Betrage von ca. S 5.200. - bekanntgegeben Gesamtkosten der Ausbesserungsarbeiten beim Schutzdamm Eysnfeld gegen Befreiung von allen Beitragsleistungen für alle Zukunft wird zurückgewiesen, weil die genannte Gesellschaft im Sinne des Protokolles vom 12. Jänner 1883 sich verpflichtet hat, zu den fraglichen Erhaltungskosten 50 % beizutragen, es sich somit um eine rechtliche Verpflichtung welche insbesondere auch nicht durch nachträgliche Erklärun-

gen aufgehoben wurde, handelt, zumal die von der Waffenfabrik bezogene Entlastungserklärung sich auf einen konkreten Fall bezogen hat. Wegen Einbringlichmachung der der Waffenfabrik zur Last fallenden Beitragsleistung ist der Prozessweg zu betreten. V.B. Dr. Messenböck warnt vor einem unsicheren Prozess und meint, es sei sicherlich besser vorher neue Verhandlungen zu pflegen. Der Referent erwidert, dies sei ohnehin aber ohne Erfolg versucht worden und empfiehlt die Annahme des Antrages. Angenommen. Punkt 8.) Bestellung von Vertrauensmänner für das Gerichtshofgefängnis. Zl. 10911/25. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat genehmige nachträglich die Namhaftmachung folgender Personen als Vertrauenspersonen für das Gerichtshofgefängnis. a) Männer. 1.) Klement Karl, Arbeitersekretär, Steyr, Kirchengasse 12 2.) Manzenreiter Josef, Werkzeugschlosser, Schlüsselhofg. 42 3.) Januschka Emanuel, Redakteur, Kirchengasse 12 4.) Mellich Franz, Betriebsleiter, Kirchengasse 1 5.) Neumayr Josef, Schlosser, Wolfernstrasse 1 6.) Kapinus Karl, Magistratsbeamter, Schlüsselhofg. 42 7.) Hönigschmied Eduard, Arzt, Promenade 8.) Grimm Josef, Redakteur, Engegasse 20 9.) Möstl Ludwig, Korbflechter, Michaelerplatz 20 b) Frauen: 1.) Kisely Berta, Gemeinderätin, Wehrgrabengasse 95 2.) Salteritsch Klara, häuslich, Redtenbacherg. 9 3.) Herget Anna, Professorswitwe, Prevenhubergasse. Ohne Debatte angenommen.

Referent: G.R. Fischer. Punkt 9.) Erhöhung der Wassermessergebühren. Zl. 11799/25. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat der Stadt Steyr beschliesse mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1925 den Tarif für die Wassermesserleihgebühren wie folgt festzusetzen: G.R. Schlossgangl wünscht Aufklärung über die Höhe der Gebühren, was der Referent bekannt gibt, worauf der Antrag angenommen wird. Punkt 10.) Genehmigung der Geschäftsordnungen für das Arbeitslosenamt. Zl. 2568/25. Der Referent beantragt den vorliegenden, dem Gemeinderat bekannten Entwürfen die Genehmigung zu erteilen. Antrag: en bloe Annahme. Ohne Debatte angenommen. Bau - und Verwaltungsausschuss. Referent: V.B. Dr. Messenböck. Punkt 11.) Anschaffung eines Sprengwagens.

Zl. 9307. Der Referent beantragt nach kurzer Begründung: Der Gemeinderat beschliesse: Die Anschaffung eines Sprengwagens nach dem System Ing. Jaul zum Preise von 6600 S. Nach einer Anfrage des G.R. Markgraf angenommen. Referent: V.B. Russmann. Punkt 6a) Erhöhung des Markt-und Standelgefälles. Die Angelegenheit wird nach längerer Debatte über Antrag G.R. Markgraf vertagt. Fürsorge-Ausschuss. Referent: V.B. Dedic. Punkt 12.) Änderung des Fürsorge-Statutes. Zl.13317/25. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Die Annahme des Organisationsstatutes der städtischen Fürsorge in Steyr im Sinne des Beschlusses des Armenrates vom 3. Juli 1925 mit folgenden Änderungen bzw. Richtigstellungen: 1.) Der § 3 hat zu lauten: Bezüglich des gänzlichen oder teilweisen Ersatzrechtes gegen erhaltungspflichtige physische oder juristische Personen (Angehörige, Gemeinde etc.) des in Fürsorge stehenden gelten die betreffen den Gesetze. 2.) Im § 12 hat es statt: "Sprengelfürsorgeräte" richtig zu heissen: "Bezirksfürsorgeräte". 3.) Dem § 19 ist ein neuer Absatz anzufügen mit folgendem Wortlaut: Die geschlossene Fürsorge erfolgt durch Aufnahme in ein städt. Kinderheim. Soferne die Verpflegskosten nicht von der Gemeinde Steyr ganz oder teilweise getragen werden, sind die Beiträge der Ersatzpflichtigen (§ 3 ) vor der Aufnahme sicherzustellen. II. Im Sinne des § 5 des Organisationsstatutes werden nachstehende Fürsorgebezirke festgesetzt:

I. Bezirk: Stadtplatz, Engegasse, Zwischenbrücken, Goldschmiedgasse, Untere Quaigasse, Schulstiege, Oelberggasse, Ennsquai. II. Bezirk: Grünmarkt, Pfarrgasse, Pfarrstiege, Pfarrplatz, Schiffweg, Bindergasse, Zieglergasse, Leopold Werndlstrasse, Tomitzstrasse, Stelzhammerstrasse, Spitalskystrasse, Volksplatz, Redtenbachergasse, Christkindlweg. III. Bezirk: Promenade, Prevenhubergasse, Herbert Hooverstrasse, Schweizergasse, Blumauergasse, Berggasse. IV. Bezirk: Annagasse, Leopoldgasse, Ludwiggasse, Josefgasse, Karolinengasse, Neue Weltgasse, Schießstattgasse, Schwimmschulstrasse, Werndlgasse. V. Bezirk: Wehrgrabengasse (Haus N° ungerade von 11 - 59, gerade 2 - 16), Gaswerkgasse, Fabriksstrasse (1 - 27 und 6 - 48 ), Direktionsstrasse, Wasserberg, Bruderhausstiege. VI. Bezirk: Wehrgrabengasse (Haus N° ungerade von 61-103, gerade von 18-34), Wehrgrabenbaracken, Fabriksstrasse (58 - 76), Schleifergasse. VII. Bezirk: Annaberg, Ahlschmiedberg, Hammerschmiedberg, Neustrasse, Sieningerstrasse Baracke, Sierningerstrasse (von 113 - 135 und 152 - 170 stadtauswärts) Steinfeldstrasse, Gründbergerstrasse, Siedlergasse, Waldweg. VIII. Bezirk: Bogengasse, Dachsbergweg, Kegelprielstrasse, Aichetgasse, Aichetstiege, Stiegengasse. IX. Bezirk: Sierningerstrasse (von Nr. 67 - 111 und 78 - 144 ), Bründlplatz, Gärtnergasse, Mehlgraben, Jägermayrstiege, Pfefferlberg.

X. Bezirk: Sierningerstrasse ( von 1 - 65 und 2 - 76 ), Frauengasse, Frauenstiege, Schlossergasse, Mitteregasse, Schuhbodengasse. XI. Bezirk: Wieserfeldplatz, Zachhubergasse, Wolfernstrasse, Dachsberg. XII. Bezirk: Badgasse, Kirchengasse, Gleinkergasse, Taborweg, Ennserstrasse, Industriestrasse, Kaserngasse, Reichswehrstrasse. XIII. Bezirk: Feldstrasse, Hochstrasse, Steinerstrasse. XIV. Bezirk: Schlüsselhofgasse, Fischergasse, Ortsquai, Posthofstrasse, Michaelerplatz, Rennbahnweg, Steinwändweg. XV. Bezirk: Grenzgasse, Haratzmüllerstrasse. XVI. Bezirk: Johannesgasse, Jägergasse, Bahnhofstrasse, Färbergasse, Pachergasse, Altgasse, Damberggasse, Katzenwaldgasse, Fuchsluckengasse, Schönauerstrasse, Ramingstrasse. XVII. Bezirk: Kompassgasse, Dukartstrasse, Präsidentenweg, Eisenstrasse, Bahnhofweg, Viaduktgasse, Schiffmeistergasse, Kollergasse. XVIII. Bezirk: Schosserstrasse, Schubertstrasse, Konrad Deublerstrasse, Brucknerstrasse, Marxstrasse, Ennsleitenstrasse (von 1 - 7, 2 - 10). XIX. Bezirk: Schillerstrasse 1-10, Kautschstrasse, Fadingerstrasse, Goethestrasse, Ennsleitenstrasse (9 - 25, 12 - 22), Roseggerstrasse. XX. Bezirk: Viktor Adlerstrasse, Moserstrasse, Schillerstrasse (von 11 aufwärts) Arbeiterstrasse, Schuhmayrstrasse, Michael Voglstrasse.

III. Das Organisationsstatut der städtischen Fürsorge tritt sofort in Wirksamkeit. IV. Die Satzungen sind in der notwendigen Anzahl in Druck zu legen und allen in Betracht kommenden Personen zur Verfügung zu stellen. V. Etwaige, die materiellen Bestimmungen des Organisationsstatutes nicht tangierenden Änderungen sind von amtswegen vorzunehmen. Der Antrag wird nach einer Anfrage des G.R. Wolfartsberger, die V.B. Dedie zufriedenstellend beantwortet, angenommen. Punkt 13.) Ernennung der Fürsorgeräte. Zl. 13318/25. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat be¬ schliesse: Nachstehende Frauen und Herren zu Fürsorgeräte¬ bezw. rätinnen im Sinne des Armenratsbeschlusses vom 3.Ju¬ li 1925 zu bestellen: Burgstaller Franz Wieserfeldplatz 39 Demelmayr Heinrich, Sierningerstrasse 94 Derndorfer Florian, Hochstrasse 18 Dorner Hans Engegasse 16 Eglmayr Georg Sierningerstrasse 59 Kaulich Karl Schiffmeistergasse 11 Klaushofer Franz Schubertstrasse 6 Klement Karl Kirchengasse 12 Kratochwill Rudolf Sierningerstrasse 34 Leierzopf Hans Neustrasse 7 Leitzinger Karl Haratzmüllerstrasse 25 Martin Julius Roseggerstrasse 8 Radler Josef Berggasse 25

Schagerl Leopold Kirchengasse 18 Schmiedel August Wehrgrabengasse 77 Sommerhuber Rudolf sen. Haratzmüllerstrasse 26 Staudacher Mathias Grünmarkt 20 Vogl Adalbert Schwimmschulstrasse 1 Weiss Gottfried Fabriksstrasse 40 Wingert Sylvester Schosserstrasse 1 Angerbauer Rosa Bahnhofstrasse 8 Auracher Marie Gleinkergasse 40 Chalupka Elise Dukartstrasse 3 Fischer Anna Schlüsselhofgasse 42 Fischil Marianna Schosserstrasse 3 Grömmer Anna Schwimmschulstrasse 1 Herget Marie Prevenhubergasse 10 Januschka Julie Kirchengasse 12 Kisely Berta Wehrgrabengasse 91 Klaushofer Anna Schubertstrasse 6 Kranjak Marie Haratzmüllerstrasse 37 Mayrhofer Therese Industriestrasse 2 Molterer Berta Aichetgasse 28 Nachbargauer Amalia Grünmarkt 4 Pfaffenhuber Marie Mitteregasse 19 Ragl Anna Sierningerstrasse 111 Rybnicky Katharina Marxstrasse 8 Seeberger Marie Stadtplatz 25 Sonnberger Hermine Wehrgrabengasse 55 Waldhauser Marie Neustrasse 10. Den ausscheidenden Mitgliedern wird bei diesem Anlasse für das selbstlose Wirken der Dank und die Anerkennung ausgesprochen. G.R. Futterer behauptet, die Annahme im Fürsorgeausschuss sei nicht einstimmig erfolgt, weil er dagegen

war, da seine Partei mit keiner Funktion betraut wurde. V.B.Dedic stellt fest, dass im Protokolle die einstim¬ mige Annahme konstatiert erscheint, im übrigen bei einer bevorstehenden Änderung vielleicht dem Wunsche Rechnung getragen werden kann. Der Antrag wird angenommen. Bürgermeister Wokral spricht namens des Gemeinderates den scheidenden Funktionären den Dank aus. Referent: V.B. Russmann. Punkt 15.) Strassenregulierung Leopold Werndlstrasse Grundtransaktionen. Zl. 11286/25. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: I. Die Annahme des Offertes des Ehepaares Franz und Emma Kirchberger im Sinne des Protokolles vom 11. Juni 1925 II. Die Annahme des Offertes des Dr. Kamillo Peyrer Angermann. III. Die Annahme des Offertes der Frau Kugfahrt im Sinne des Protokolles vom 11. Juni 1925. IV. Auf das Offert des Robert Gross vom 13. Juni 1925 wird wegen der hohen Ausführungskosten nicht eingegangen; es haben daher alle Arbeiten, welche das Eigentum des Robert Gross irgendwie tangieren würden, zu unterbleiben. Ohne Debatte angenommen. Damit ist die öffentliche Sitzung am Schlusse. Der Bürgermeister wünscht allen Gemeinderäten guten Erfolg und angenehme Ferien. Mit der nahezu einmütigen Annahme des Voranschlages habe der Gemeinderat den Beweis erbracht, dass es allen Parteien darum zu tun ist, zum Wohle der Stadt zu wirken und alle Parteien bestrebt waren, nicht durch Parteileidenschaft verzerrt, die Verhandlung reibungslos durchzuführen. V.B. Dr. Messenböck wünscht namens der Wahlvereinigung dem Bürgermeister beste Erholung seiner mitunter angegriffenen Gesund-

heit. Bürgermeister Wokral wünscht auch der Presse gute Sommerferien und schliesst mit dem Wunsche auf gedeihliches Zusammenarbeiten. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Protokollprüfer.

Protokoll über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 15. Juli 1925. Referent: V.B. Russmann. 1.) Ansuchen um Abschreibung der dreifachen Mietzinshellerauflage. Der Referent beantragt die en bloc Annahme folgender Abweisungsanträge: Zl. 5550/25 Amalia Schosser Zl. 17763/24 Josef Kollek Zl. 2122/25 Gustav und Emma Preusser Zl. 4495/25 Franz Mücke Zl. 4896/25 Aloisia Marschhofer Zl. 4096/25 Hans Weizmann Ohne Debatte angenommen. Referent: V.B. Dedic. 2.) Armenrekurs der Zäzilia Urban wegen Nichtbewilligung eines Kurkostenbeitrages. Zl. 10977/25. Antrag auf Abweisung ohne Debatte angenommen. 3.) Subventionsansuchen. Der Referent beantragt: Zl. 16702/24 Frauengewerbeschule 500 S Zl. 12501/25 Musikverein Abweisung Zl. 7969/25 Arbeiter Turnverein Vorwärts 500 S Zl. 12125/25 Sportklub Vorwärts 500 S Zl. 2713/25 Abstinentenbund 20 S Zl. 18189/25 Elternvereinigung an der Realschule 500 S Zl. 10945/25 Kriegsblinden Verband 50 S Zl. 2256/25 Blinden Verein 20 S Zl. 2286/25 Kriegsgräberschutzbund 50 S

Zl. 4331/25 Christlicher Arbeiter Touristenverein Abweisung Z1. 3335/25 Volkslesehalle Steyr 50 S Zl. 3334/25 Kath.Volksbildungsverein 200 S Zl. 7280/25 Idiotenanstalt 50 S Zl. 6940/25 Invalidenorganisation Steyr 500 S Z1. 7384/25 Landes Musealverein 20 S Zl. 3514/25 Deutscher Turnverein Abweisung Zl. 12575/25 Kaninchenzuchtverein 50 S Sämtliche Anträge angenommen. 4.) Heimatsangelegenheiten: Referenten: V.B. Dedic und G.R. Saiber. G.R. Saiber beantragt: Erlangung der Zuständigkeit auf Grund der Ersitzung: Barbara Mayr Georg Pointner Knoll Josef Karl Anderlitzka Klara Ofner Michael Wieser Peter Frankl Marie Groschitz Marie Dölpl Christine Mayrhofer Marie Molterer August Derfler Karl Wöntner Josef Steindl Sebastian Grünwald Engelbert Wiesmayr Felix Stehbauer Hans Mitter Kilian Ziebermayr

Friedrich Schöb Eduard Mayr Anna Würl Marie Jandl Josef Wokral Rudolf Kessel Alois Barta Katharina Wimmer Johann Glaser Eduard Schober Florian Bernhaider Alexander Pilz Karl Ehgartner Emilie Peyrer Franz Faast Karoline Harrer Franziska Eimerer Therese Winterbauer Eduard Buric Johann Moser Eduard Weixelbaumer Franz Hagmüller Franz Rodermayr Johann Georg Rodlmayer Franz Schwendtbauer Anton Wagner Leopold Bernreiter Theodor Lhotzky Adalbert Tod Therese Lauss Anton Hacker Rosa Wolf Johann Sinnbrunner

Michael Aistleitner Abweisungen: Baumgarthuber Karl Daspelgruber Franz Scheidleder Karl Peterstorfer Mathilde Hübsch Emilie Banstingl Ansuchen um Weiterbelassung. Michael Palzer auf weitere 10 Jahre. Zusicherungen: Richard Fritzsche Daniel Vrba Angenommen. Referent: V.B. Dedie beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Die im Verzeichnis Ia auf¬ scheinenden um die freiwillige Aufnahme in den Gemeinde¬ verband ansuchenden Parteien Josef Fischer Johann Tobyska Vinzenz Franek Kilian Schneider Oskar Kubka Johann Meindl Anton Thiele Josef Stöger Aloisia Seidl Franz Glaser Franz Wojtkowsky Karl Nezbeda Max Sinnreich

Gustav Karner Hermann Muhr werden gegen Erlag der festgesetzten Taxe aufgenommen. Die im Verzeichnisse II a genannten Personen Georg Peschka Aloisia Straberger werden abgewiesen. Dem Ansuchen der Partei Alexander Nemeth um Zusicherung der Aufnahme wird stattgegeben, die im Verzeichnisse b IV genannten Parteien Ferdinand Hawlan August Kohout Anna Blessberger Barbara Willner Gottlieb Vrba werden mit ihrem Ansuchen um Zusicherung der Aufnahme abgewiesen. Bezüglich der Partei August Gorup, die aus amtlichen Verschulden im Jahre 1909 irrtümlich in die Heimatsmatrik aufgenommen und bei der Neuanlage der Matriken im Vorjahre gestrichen wurde, wird die amtliche Berichtigung, d.h. die Wiedereintragung ausdrücklich beschlossen. Punkt 5.) Personalangelegenheiten. Referent: G.R. Saiber. Referent beantragt die en bloc Annahme der folgenden in der Personalkommission und im Finanzausschusse vorberatenen Anträge: a) Allgemeiner Härteausgleich. Zl. 415/Präs. Für alle unter die Dienstordnung fallenden definitiven Angestellten die bisher eine Ergänzungszulage erhielten

b) Neupensionisten, Härteausgleich. Karl Frank Franz Mayrandl Karl Menschick Witwe nach Karl Ridler. c) Individueller Härteausgleich. Dr. Heinrich Drasch Josef Wagner Margarethe Butta Eduard Alte Otto Streimelweger Therese Prinz Karl Hager Karl Kapinus Friedrich Brandner Gustav Wania Karl Kastner Wilhelm Tumpach Wilhelm Resch Dr. Franz Pimiskern, definitive Anstellung. Gustav Lehner, Pragmatische Anstellung. Punkt 6.) Abmeldung der Sicherheitsorgane von der Unfallversicherung. Referent: V. B. Russmann. Zl. 12996/26 Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse die Abmeldung der mit G.R. Beschluss vom. 13. März 1920 durchgeführten Versicherung der Sicherheitswachebeamten bei der ArbeiterUnfallversicherungsanstalt in Salzburg unter Berufung auf den § 47 D.O. der naturgemäss auch für die Beamtenanwärter Geltung hat. Am Schlusse der Sitzung berichtet V.B. Dr. Messenböck über die in der letzten Sitzung von Frau G.R. Berta Molterer gebrachte Mitteilung, dass G.R. Ecker im Gasthause über vertrauliche Angelegenheiten gesprochen habe.

Durch eine Unterredung beim Bürgermeister wurde festgestellt, dass die Behauptung nur zum Teile richtig ist, und dass G.R. Ecker nur im Publikum verbreitete Gerüchte richtiggestellt haben wollte. Der Bürgermeister schliesst sodann um 10 Uhr abends mit Dank die Sitzung. Der Vorsitzende: Die Protokollprüfer: Der Schriftführer:

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