Gemeinderatsprotokoll vom 15. Juli 1925

vorsteht. Aus den Bedeckungsziffern geht hervor, dass die Säulen des Gemeindehaushaltes die Bundesertragsanteile sind, die eben leider, wie schon angedeutet, eine äusserst labile Post darstellen, dann die Lohnabgabe und schliesslich die uns unsympatische Mietzinshellerauflage, die uns durch das Wiederaufbaugesetz aufgezwungen ist. Ich kann es nicht unterlassen, auf die zuletzt genannte Steuer kurz zu sprechen zu kommen. Es wird noch in Erinnerung sein, welch' ein Sturm der Entrüstung vor allem in den Hausbesitzerkreisen gegen die letzte Novellierung dieser Abgabe losbrach. Man hat uns angeraten, die Steuer statt auf das Dreifache bloss auf das zweifache zu erhöhen, weil die notwendigen Befreiungen dem Effekt einer zweifachen Erhöhung gleichkommen würde. Nun ist das Resultat fast abgeschlossen und ich bin in der Lage mitzuteilen, dass diese Befürchtungen in keiner Weise eingetroffen sind. Die Befreiungen haben sich lediglich im Rahmen des Gemeinderatsbeschlusses bewegt. Trotz dieser Abgabe aber bleiben immer noch ein Defizit von 1.056.444 S 04 g übrig. Wir haben uns nach reiflicher Überlegung entschlossen für den Abgang zunächst ein Mittel vorzuschlagen, dass sich als ein ausserordentliches Mittel, vorgesehen in der Finanzverfassung darstellt. Nach der Finanzverfassung kann im Wege eines Landesgesetzes ein sogenannter Ausgleichsfond aus den überschüssigen Ertragsanteilen der Gemeinden geschaffen werden, der zur Dotierung von notleidenden Gemeinden bestimmt ist. Die Vorraussetzungen für die Schaffung eines derartigen Fondes sind gegeben, denn es ist ja eine notorische Tatsache, dass zahlreiche Landgemeinden infolge der eigenartigen Auswirkung des Abgabenteilungsgesetzes in der Lage sind, auf einen Teil der Abgabenertragsanteile zu verzichten. Wir sind selbst verständlich nicht in der Lage anzugeben, wie hoch die Zuschüsse aus diesem erst zu schaffenden Fonde sein werden.

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