Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1925

schulen Oesterreichs begonnen werde; 3.) dass durch weitere Erprobung der "allgemeinen Mittelschule" die Umgestaltung der Bürger- und Mittelschulen in Angriff genommen werde; 4.) dass die Lehrerbildung an der Hochschule ihren Abschluss finde. Der Gemeinderat der Stadt Steyr setzt für die Reform unseres gesamten Bildungs-und Erziehungswesens folgende Grundsätze fest: 1.) Die Erziehung und Bildung von freien Bürgern für den Volksstaat kann nur in der rein weltlichen Staatsschule erfolgen; darum fordern wir Trennung von Kirche und Schule. 2.) Die sittliche Erziehung der gesamten Jugend aller Schularten erfolgt in allen Fächern durch alle Lehrer durch Wort und Tat. 3.) Der konfessionelle Religionsunterricht ist Sache der Kirchen- und Religionsgenossenschaften; 4.) In der Grundschule ist der Gesamtunterricht aufgebaut auf der Heimat- und Lebenskunde, die dem kindlichen Alter einzig gemässe und daher wirksamste Form der Bildungsarbeit; 5.) Die durch den Grundlehrplan gegebene Lösung der Stundenplanfrage und die auf Selbsttätigkeit sich gründende Lehr- und Arbeitsweise ist unter allen Umständen festzuhalten, da nur dadurch der Persönlichkeit des Lehrers und der Eigenart der Kinder der notwendige Spielraum zur Entfaltung geboten und nur so eine wirkliche Bildung für das Leben erzielt werden kann; 6.) Die Schaffung neuer Lehrbücher ist eifrigst zu fördern, die dem Geiste des Volksstaates, der Auffassungsgabe der Kinder und einer freien Gemeinschaftsarbeit gerecht werden. Jede konfessionelle Fäbrung muss im Sinne der im Reichsvolkschulgesetz festgelegten Simultanschule fernge-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2